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Diese 4 Wartezeiten entscheiden über deine Rente

Wartezeiten sind das Herzstück der gesetzlichen Rente: Ohne bestimmte Mindestversicherungszeiten gibt es weder Altersrente noch Erwerbsminderungsrente. Besonders wichtig sind diese vier Wartezeiten, die jede und jeder kennen sollte: 5, 15, 35 und 45 Jahre. Was es damit auf sich hat, erklären wir hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Wartezeit von 5 Jahren – Basis für jede Rente

Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist die Eintrittskarte in die gesetzliche Rente. Sie ist Voraussetzung für die Regelaltersrente, die meisten Renten wegen Erwerbsminderung und zahlreiche Hinterbliebenenrenten (Witwenrente). Angerechnet werden hier vor allem Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge) sowie bestimmte Ersatzzeiten, zum Beispiel Kriegs- oder Verfolgungszeiten bei älteren Jahrgängen.

Wartezeit von 15 Jahren – wichtig für Reha und Teilhabe

Die Wartezeit von 15 Jahren spielt eine zentrale Rolle für Reha-Leistungen und Leistungen zur Teilhabe. Wer diese 15 Jahre erfüllt hat, erfüllt in der Regel die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für umfangreiche medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und berufliche Teilhabe (z.B. Umschulung, Leistungen zur Wieder­eingliederung). Für viele Versicherte entscheidet diese Wartezeit darüber, ob die Rentenversicherung oder eine andere Stelle (z.B. Krankenkasse) zuständig ist.

Wartezeit von 35 Jahren – „langjährig versichert“

Die Wartezeit von 35 Jahren ist die Schlüsselschwelle für mehrere vorgezogene Altersrenten. Sie ist Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte (meist mit Abschlägen ab 63) und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Auf diese 35 Jahre werden praktisch alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet: Beitragszeiten (Arbeit, Ausbildung, Minijob mit RV), Anrechnungszeiten (Schule, Studium, Krankheit, Arbeitslosigkeit), Kinderberücksichtigungszeiten, Pflegezeiten, Zurechnungszeiten und bestimmte Ersatzzeiten. Damit ist die 35-Jahres-Wartezeit für sehr viele Erwerbsbiografien erreichbar – auch mit Brüchen und Teilzeit.

Wartezeit von 45 Jahren – „besonders langjährig versichert“

Die Wartezeit von 45 Jahren ist die Königsklasse: Sie ist Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer diese 45 Jahre voll hat, kann – je nach Geburtsjahrgang – einige Jahre vor der regulären Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente gehen. Gezählt werden hier vor allem Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Ausbildung, Selbstständigkeit mit Rentenversicherungspflicht, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten mit Pflichtbeiträgen wegen Krankengeld oder Arbeitslosengeld sowie bestimmte Anrechnungszeiten am Anfang der Erwerbsbiografie; nicht alles, was für 35 Jahre zählt, ist auch für die 45 Jahre anrechenbar (z.B. zählen längere ALG‑I‑Zeiten oder versicherungsfreie Minijobs nur eingeschränkt).

Praxistipps: Eigene Wartezeiten clever prüfen

Wer seine vier wichtigsten Wartezeiten im Blick behalten will, sollte regelmäßig eine Rentenauskunft anfordern und frühzeitig eine Kontenklärung machen. Dabei wird geprüft, ob alle relevanten Zeiten – Ausbildung, Kinder, Pflege, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schule/Studium, freiwillige Beiträge – im Versicherungskonto stehen und wie weit die 5, 15, 35 und 45 Jahre schon erfüllt sind. So lassen sich Lücken mit freiwilligen Beiträgen oder späteren Beschäftigungsphasen gezielt schließen und der optimale Rentenbeginn (mit oder ohne Abschlag) besser planen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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