Regelaltersrente – Der Standardweg in den Ruhestand
Die Regelaltersrente bildet das Fundament des deutschen Rentensystems. Für den Oktober 2025 können erstmals Personen in Rente gehen, die zwischen dem 2. Juli 1959 und dem 1. August 1959 geboren wurden. Diese müssen das 66. Lebensjahr und 2 Monate vollendet haben.
Voraussetzungen:
- Mindestens 5 Jahre allgemeine Wartezeit
- Vollendung der Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 2 Monaten für Jahrgang 1959
Die Regelaltersrente wird vollständig ohne Abschläge gezahlt. Wer beispielsweise am 1. Juli 1959 geboren wurde, kann ab dem 1. Oktober 2025 seinen Rentenantrag stellen, da er dann die erforderlichen 66 Jahre und 2 Monate erreicht hat.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte – Die abschlagsfreie Frührente
Diese besonders attraktive Rentenform ermöglicht einen vorzeitigen Renteneintritt ohne jegliche Abschläge. Im Oktober 2025 können erstmals Personen dieser Rente in Anspruch nehmen, die zwischen dem 2. März 1961 und dem 1. April 1961 geboren wurden.
Voraussetzungen:
- Mindestens 45 Jahre Wartezeit (Beitragsjahre)
- Vollendung des 64. Lebensjahres und 6 Monate für Jahrgang 1961
- Kein vorzeitiger Bezug möglich – nur zum regulären Termin
Diese Rente wird häufig noch als “Rente mit 63” bezeichnet, obwohl dies nur für Jahrgänge vor 1953 zutraf. Für den Jahrgang 1961 liegt das Eintrittsalter bei 64 Jahren und 6 Monaten. Ein am 1. März 1961 geborener Versicherter kann beispielsweise ab dem 1. Oktober 2025 abschlagsfrei in Rente gehen.
Altersrente für langjährig Versicherte – Früher in Rente mit Abschlägen
Diese Rentenart ermöglicht einen vorzeitigen Renteneintritt bereits ab dem 63. Lebensjahr, allerdings mit erheblichen Abschlägen. Im Oktober 2025 können erstmals Personen in diese Rente gehen, die zwischen dem 2. September 1962 und dem 1. Oktober 1962 geboren wurden.
Voraussetzungen:
- Mindestens 35 Jahre Wartezeit
- Vollendung des 63. Lebensjahres
- 13,2% Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn
Der maximale Abschlag von 13,2% ergibt sich aus der Differenz zwischen dem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren und der Regelaltersgrenze. Diese Kürzung bleibt lebenslang bestehen und kann nicht nachträglich ausgeglichen werden.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen – Sonderregelungen für Betroffene
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen. Im Oktober 2025 profitieren besonders die Geburtsjahrgänge vom 2. November 1963 bis zum 1. Dezember 1963 von einer besonderen Übergangsregelung.
Voraussetzungen:
- Anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
- Mindestens 35 Jahre Wartezeit
- Vollendung des 61. Lebensjahres und 10 Monate
- 10,8% Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn
Diese Jahrgänge sind die letzten, die noch vor dem 62. Lebensjahr in Rente gehen können. Sie profitieren von der auslaufenden Vertrauensschutzregelung nach § 236a SGB VI. Ab Jahrgang 1964 ist der früheste Rentenbeginn für schwerbehinderte Menschen erst mit 62 Jahren möglich.
Antragstellung rechtzeitig planen
Für alle Rentenarten gilt: Ohne Antrag keine Rente. Der Rentenantrag kann maximal drei Monate rückwirkend gestellt werden. Wer im Oktober 2025 in Rente gehen möchte, sollte den Antrag spätestens bis zum 31. Dezember 2025 einreichen.
Besondere Vorsicht bei Schwerbehinderung
Schwerbehinderte Menschen sollten keinen Überprüfungsantrag kurz vor Rentenbeginn stellen, da dies zum Verlust der Schwerbehinderung und damit zum Wegfall des Rentenanspruchs führen kann. Eine Überprüfung des Grades der Behinderung sollte erst nach Rentenbeginn erfolgen.
Auswirkungen der Rentenerhöhung 2025
Alle neuen Rentner profitieren von der Rentenerhöhung um 3,74%, die zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Der aktuelle Rentenwert beträgt nun 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Wer beispielsweise eine Bruttorente von 1.500 Euro erhält, bekommt durch die Erhöhung zusätzlich 56,10 Euro pro Monat.
Fazit: Wer für Oktober 2025 erstmals Rente beantragen kann
Der Oktober 2025 eröffnet verschiedenen Geburtsjahrgängen den Weg in die Rente. Während die Regelaltersrente für Jahrgang 1959 ohne Abschläge verfügbar wird, können besonders langjährig Versicherte des Jahrgangs 1961 ebenfalls abschlagsfrei früher in Rente gehen. Für jüngere Jahrgänge stehen die Altersrente für langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen zur Verfügung – allerdings mit entsprechenden Abschlägen. Die rechtzeitige und sorgfältige Planung des Zeitpunkts des Rentenantrags ist in jedem Fall entscheidend für einen reibungslosen Übergang in den Ruhestand.