Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor:

Millionen Rentner müssen sich umstellen: Ab 2026 kommt der Steuerbescheid nicht mehr per Post

Dieser Artikel von „Bürger & Geld“, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., klärt auf, warum Rentner jetzt aktiv werden müssen – und was das neue Gesetz wirklich bedeutet.

Deutschland steht vor einer digitalen Zäsur: Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wird die elektronische Zustellung von Steuerbescheiden ab 2026 zur Pflicht. Betroffen sind über sieben Millionen Rentnerinnen und Rentner. Der gewohnte Brief mit dem Steuerbescheid wird dann nicht mehr automatisch ins Haus flattern.

Wer weiterhin Post auf Papier möchte, muss aktiv widersprechen – sonst landet der Steuerbescheid nur noch im elektronischen Steuerpostfach. Das sorgt für Unverständnis und Befürchtungen, gerade bei Menschen ohne Internetzugang.

Die neue Regelung: Digital ist Standard

So oder ähnlich laut dem Bundesfinanzministerium soll die Reform „Verwaltung vereinfachen“ und Bürgerinnen und Bürger entlasten. Das klingt gut – hat aber seine Tücken.

Ab dem Steuerjahr 2026 verschickt die Finanzverwaltung Bescheide und Mitteilungen standardmäßig digital über das Elster-Portal. Eine Zustimmung des Steuerpflichtigen ist nicht mehr erforderlich. Wer weiterhin Papier möchte, muss dies explizit beantragen oder widersprechen.

Millionen ältere Menschen betroffen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beziehen derzeit über 7,2 Millionen Rentner steuerpflichtige Leistungen. Viele dieser Menschen nutzen keinen PC oder kein Smartphone regelmäßig – geschweige denn das Elster-Portal.

Rentnerverbände warnen, dass dies zu echten Problemen führen könne: „Viele ältere Menschen verlieren dann schlicht den Überblick über Fristen und Bescheide“, erklärte ein Sprecher des Sozialverbands VdK jüngst gegenüber Bürger & Geld.

Was sich konkret ändert

Regelung bis 2025Regelung ab 2026
Steuerbescheid wird automatisch per Post versandtZustellung erfolgt ausschließlich digital
Zustimmung zur Online-Zustellung nötigZustimmung entfällt, digital ist Standard
Papierform StandardPapierform nur auf Antrag möglich
Fristen laufen ab Zustellung per PostFristen laufen ab digitalem Bescheid im Elster-Postfach

Risiken: Wer den digitalen Bescheid verpasst

Ein weiteres Problem ist die Fristenwahrung. Sobald ein Steuerbescheid digital im Elster-Postfach eingeht, beginnt die Einspruchsfrist zu laufen – auch wenn der Rentner den Bescheid nie öffnet.

Das Finanzministerium erklärt dazu, dass „der Zugang eines elektronischen Dokuments dann als erfolgt gilt, wenn es abrufbar bereitgestellt wird“. Das heißt: Schon das bloße Einstellen genügt.

Expertenrat: Jetzt handeln und vorbereitet sein

Steuerberater und Rentenexperten empfehlen, sich noch 2025 darum zu kümmern, einen Zugang zum Elster-Portal einzurichten oder jemanden damit zu beauftragen. Familienmitglieder oder bevollmächtigte Personen können helfen, Bescheide im Blick zu behalten.

„Viele Rentner haben kein Verständnis für diese Änderung – aber sie müssen sich darauf einlassen oder schriftlich widersprechen“, warnt der Steuerrechtsexperte Peter Kosick vom Verein Für soziales Leben e. V.

So können Rentner widersprechen

Ein Widerspruch gegen die digitale Zustellung ist grundsätzlich möglich – er muss aber aktiv erklärt werden, z. B. über ein Formular beim zuständigen Finanzamt oder schriftlich per Brief. Ein einfacher Hinweis, dass man „Post per Papier“ wünscht, reicht aus.

Experten raten, diesen Widerspruch noch im Jahr 2025 einzureichen, damit die papierhafte Zustellung ab 2026 gesichert bleibt.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Müssen Rentner jetzt ein Elster-Konto haben?

Ja, spätestens ab 2026 wird ein Zugang empfohlen, sonst kann kein digitaler Steuerbescheid abgerufen werden.

Kann ich weiter Post bekommen, wenn ich kein Internet nutze?

Ja, aber nur, wenn Sie aktiv beim Finanzamt widersprechen oder Papier beantragen.

Was passiert, wenn ich den digitalen Bescheid nicht abrufe?

Die Zustellung gilt trotzdem als erfolgt. Fristen – etwa für Einsprüche – laufen ab diesem Zeitpunkt.

Wie erkenne ich, dass ein neuer Bescheid vorliegt?

Elster sendet eine Benachrichtigung per E-Mail, falls diese Funktion aktiviert wurde.

Gibt es Hilfsangebote für ältere Steuerpflichtige?

Ja, beispielsweise über Seniorenberatungen oder Bürgerbüros

Fazit

Das neue Bürokratieentlastungsgesetz IV bringt Bewegung in die Finanzverwaltung – aber auch Verunsicherung in die Wohnzimmer vieler Rentnerinnen und Rentner. Ab 2026 gilt: Digital ist Pflicht, Papier ist Ausnahme.

Wer nicht online ist, sollte jetzt aktiv werden, um keine Fristen oder Bescheide zu verpassen. Ein frühzeitiger Widerspruch oder die Unterstützung durch Familienangehörige kann Ärger ersparen.

Die Digitalisierung kommt – doch sie muss auch sozialverträglich gestaltet werden.

Redakteur

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.