Ab 2027 stellt das Finanzamt auf DIVA um: Wer seine Steuer – etwa wegen der Rente – online macht, bekommt den Bescheid künftig automatisch nur noch digital ins ELSTER-Postfach. Der nachfolgende Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt, was der „Digitale Verwaltungsakt“ genau bedeutet, ab wann Einspruchsfristen laufen, wie du weiterhin einen Papierbescheid bekommst und welche Schritte Rentner und andere Steuerzahler noch 2026 erledigen sollten, damit kein wichtiger Bescheid unbemerkt im Online-Postfach liegen bleibt.
Was ist DIVA – der digitale Steuerbescheid ab 2027?
DIVA steht für „Digitaler Verwaltungsakt“ und bezeichnet die elektronische Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden über ELSTER. Ab 1. Januar 2027 stellt das Finanzamt Einkommensteuerbescheide grundsätzlich nur noch digital bereit, wenn die Steuererklärung elektronisch übermittelt wurde – unabhängig davon, ob es um Lohn, Kapitalerträge oder Renten geht.
Wichtige Punkte:
- Der PDF-Bescheid im ELSTER-Postfach ist ein vollständig rechtsverbindlicher Steuerbescheid.
- Der digitale Bescheid ersetzt den Papierbescheid, wenn kein Widerspruch gegen die elektronische Bekanntgabe vorliegt.
Gesetzliche Grundlage und Zeitplan
Rechtsgrundlage ist der neu gefasste § 122a Abgabenordnung (AO) im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV. Die ursprünglich schon für 2026 geplante Pflicht wurde verschoben:
- Bis 31.12.2026:
Elektronische Bekanntgabe nur mit aktiver Zustimmung (Opt‑in). Wer nichts tut, bekommt weiter einen Papierbescheid. - Ab 1.1.2027:
Elektronische Bekanntgabe ist für ELSTER-Nutzer der Standard (Opt‑out). Wer seine Steuererklärung online abgibt, erhält den Bescheid automatisch digital – es sei denn, er widerspricht ausdrücklich.
Der Wechsel betrifft alle Einkommensteuerbescheide, die ab 2027 ergehen – auch für frühere Veranlagungsjahre, sofern sie erst dann bearbeitet werden.
Was ändert sich konkret für Rentnerinnen und Rentner?
Immer mehr Rentner müssen wegen der schrittweise steigenden Rentenbesteuerung eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ab 2027 gilt für sie:
- Wer die Steuererklärung für seine Rente über ELSTER einreicht, bekommt den Bescheid standardmäßig nur noch digital.
- Eine vorherige Einwilligung ist nicht mehr nötig; entscheidend ist die elektronische Abgabe.
- Wer weiterhin einen Papierbescheid wünscht, muss der elektronischen Bekanntgabe aktiv widersprechen – der Widerspruch gilt dann für zukünftige Bescheide.
Gerade für ältere Menschen ist wichtig: Die Zustellung per Brief ist nicht automatisch weg – sie gibt es aber nur noch auf ausdrücklichen Wunsch.
Fristen: Ab wann läuft der Einspruch – und wo ist die Falle?
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Zeitpunkt der Bekanntgabe:
- Der Bescheid gilt als bekanntgegeben, sobald er im ELSTER-Postfach bereitgestellt ist.
- Ab diesem Zeitpunkt läuft die einmonatige Einspruchsfrist nach § 355 AO – unabhängig davon, wann der Steuerzahler den Bescheid tatsächlich liest.
- Eine „verspätete Kenntnisnahme“ (z.B. ELSTER monatelang nicht geöffnet) schützt nicht vor Fristablauf.
Konsequenzen:
- Wer sein Postfach selten kontrolliert oder Zugangsdaten verlegt, riskiert, dass Fehler im Steuerbescheid nicht mehr fristgerecht angefochten werden können.
- E-Mail-Benachrichtigungen sollten unbedingt aktiviert werden – sie enthalten zwar aus Datenschutzgründen keine Details, signalisieren aber, dass ein neuer Bescheid vorliegt.
Vorteile und Risiken des digitalen Bescheids
- Schnelle Zustellung ohne Postlaufzeiten.
- Bequeme digitale Archivierung, einfacher Zugriff auch für Steuerberater.
- Automatischer Abgleich mit Steuersoftware (Bescheiddaten zum Vergleich).
Risiken:
- Fristversäumnisse bei seltenem Login oder Problemen mit Zugangsdaten.
- Verlust oder Ablauf des ELSTER-Zertifikats kann den Zugriff erschweren.
- Wer nicht technikaffin ist, muss sicherstellen, dass jemand (z.B. Angehörige, Berater) beim Postfach-Check hilft.
Checkliste für Rentner und alle, die wegen Rente Steuern zahlen
Damit DIVA ab 2027 nicht zum Problem wird, empfehlen Experten:
- ELSTER-Zertifikat prüfen und rechtzeitig erneuern.
- Zugangsdaten sicher notieren und ggf. einer Vertrauensperson zugänglich machen.
- E-Mail-Benachrichtigungen für neue Post im ELSTER-Postfach aktivieren.
- Spätestens alle paar Wochen ins ELSTER-Postfach schauen – insbesondere zwischen März und Juli, wenn viele Bescheide kommen.
- Jetzt schon entscheiden, ob man ab 2027 Papier möchte, und rechtzeitig Widerspruch gegen die elektronische Bekanntgabe einlegen.
Besonders für Rentner, die ihre Steuererklärungen mit Hilfe, etwa von Angehörigen erstellen, lohnt es sich, frühzeitig klare Zuständigkeiten und Abläufe festzulegen – damit kein wichtiger Bescheid in der digitalen Postbox „liegen bleibt“ und Einspruchsfristen unbemerkt ablaufen.

