Doppelte Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 – für wen?!

Die Rentenerhöhung 2025 wirft ihre Schatten voraus. Vom Bundeskabinett ist sie abschließend beschlossen worden. Millionen Rentner erhalten sogar eine doppelte Erhöhung. Einzelheiten hierzu in unserem Beitrag!

Datum:

Die doppelte Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 bringt für viele Rentner in Deutschland ein deutliches Plus bei der monatlichen Auszahlung. Die gesetzliche Rente wird um 3,74 Prozent angehoben, was für rund 21 Millionen Rentner eine spürbare Steigerung bedeutet. Die Erhöhung basiert auf der positiven Lohnentwicklung und liegt über der erwarteten Inflation von etwa 2 Prozent, was die Kaufkraft der Rentner stärkt.

Die Einzelheiten zur doppelten Rentenerhöung 2025 haben wir auf Bürger & Geld für Sie zusammengetragen – und eine kleine Tabelle hierzu erstellt.

Für wen gilt die doppelte Rentenerhöhung?

Besonders profitieren rund drei Millionen Rentner, die einen Rentenzuschlag erhalten, etwa wegen früherer Erwerbsminderung (EM-Rente), deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 lag und die seit Juli 2024 einen gesetzlichen Zuschlag bis zu 7,5 Prozent bekommen. Diese Gruppe erhält nicht nur die reguläre Rentenerhöhung, sondern auch eine Erhöhung des Rentenzuschlags um ebenfalls 3,74 Prozent. Dadurch kommt es faktisch zu einer doppelten Rentenerhöhung im Juli 2025.

Wie wirkt sich die doppelte Erhöhung aus?

Ein Beispiel: Ein Rentner mit einer Bruttorente von 1.000 Euro und einem Rentenzuschlag von 75 Euro erhält ab Juli 2025 eine Altersrente von 1.037,40 Euro und einen Zuschlag von 77,81 Euro. Beide Beträge werden um 3,74 Prozent erhöht, was das monatliche Einkommen deutlich erhöht. Allerdings mindern Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die Nettorente, wobei im Juli 2025 ein einmaliger höherer Pflegebeitrag für die ersten sechs Monate des Jahres abgezogen wird, der ab August entfällt.

Tabelle zur doppelten Rentenerhöhung 2025

Nachfolgend finden Sie eine übersichtliche Tabelle, die die wichtigsten Informationen zur doppelten Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 zusammenfasst:

AspektDetails
Datum der Rentenerhöhung1. Juli 2025
Reguläre Rentenerhöhung3,74 %
Zielgruppe der regulären ErhöhungRund 21 Millionen Rentner in Deutschland
Besondere Zielgruppe für doppelte ErhöhungCa. 3 Millionen Rentner mit Rentenzuschlag (z.B. ältere Erwerbsminderungsrentner)
Grund für doppelte ErhöhungErhöhung des Rentenzuschlags um ebenfalls 3,74 %
Beispiel Rentenhöhe vor Erhöhung1.000 Euro Bruttorente + 75 Euro Rentenzuschlag
Beispiel Rentenhöhe nach Erhöhung1.037,40 Euro Bruttorente + 77,81 Euro Rentenzuschlag
Auswirkung auf KaufkraftSteigerung über der Inflation (ca. 2 %), dadurch reale Kaufkraftverbesserung
AbzügeKranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Empfehlung für RentnerRentenbescheide prüfen, um Ansprüche korrekt zu erfassen und Fehler zu vermeiden

Zusammenfassung zur doppelten Rentenerhöhung 2025

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Die doppelte Rentenerhöhung gilt vor allem für Rentner mit einem bestehenden Rentenzuschlag, insbesondere ältere Erwerbsminderungsrentner. Für sie bedeutet die Anpassung ein dauerhaft höheres Renteneinkommen. Alle anderen Rentner profitieren von der regulären Erhöhung um 3,74 Prozent zum 1. Juli 2025.

Diese Anpassung der Renten zeigt die Dynamik der gesetzlichen Rentenversicherung, die Rentner an die wirtschaftliche Entwicklung und Lohnsteigerungen in Deutschland anbindet.

Tipp zum Schluss

Rentner sollten unbedingt ihre Rentenbescheide prüfen, um Ansprüche korrekt zu erfassen und mögliche Fehler zu erkennen und bei der Rentenversicherung geltend zu machen.

Redakteure

  • dt e1691505015533

    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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