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EM-Rente 2026: Diese Änderungen und neuen Regeln musst du jetzt kennen

Ab 2026 bringt die Erwerbsminderungsrente (EM‑Rente) vor allem mehr Spielraum beim Hinzuverdienst, eine etwas höhere Rentenhöhe durch verlängerte Zurechnungszeit und dauerhaft integrierte Zuschläge – gleichzeitig zieht die Deutsche Rentenversicherung die Prüfungen spürbar an. Einzelheiten in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

EM-Rente 2026: Das sind die wichtigsten Neuerungen

Höhere Hinzuverdienstgrenzen, verlängerte Zurechnungszeit und ein fest in die Rente integrierter Zuschlag sorgen 2026 für spürbare finanzielle Verbesserungen bei vielen EM-Rentnerinnen und EM-Rentnern.

Gleichzeitig berichten Fachanwälte und Beratungsstellen von einer „Prüf-Offensive“ der Deutschen Rentenversicherung: befristete EM-Renten werden häufiger neu bewertet, Reha-Maßnahmen strenger eingefordert und Weiterbewilligungen kritischer geprüft.

Wie viel dürfen EM-Rentner 2026 hinzuverdienen?

Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf 2026 rund 20.763,75 Euro brutto im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei rund 41.500 Euro, wobei die exakte individuell zulässige Grenze weiterhin aus dem Rentenbescheid oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden muss.

Minijob, Aktivrente & Steuer: Was gilt ab 2026?

Durch den höheren Mindestlohn von 13,90 Euro steigt die Minijob-Grenze 2026 auf etwa 603 Euro monatlich; ein Minijob bis zu dieser Grenze ist auch für voll Erwerbsgeminderte in der Regel rentenunschädlich, solange die zulässige Arbeitszeit (unter 3 Stunden täglich) eingehalten wird.

Die 2026 startende „Aktivrente“ mit bis zu 2.000 Euro steuerfreiem Hinzuverdienst betrifft nur Altersrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze, EM-Rentner vor der Regelaltersgrenze profitieren davon erst nach der späteren Umwandlung in die Altersrente.

Höhere Rentenhöhe durch längere Zurechnungszeit & Zuschlag

Für EM-Renten mit Rentenbeginn im Jahr 2026 wird die Zurechnungszeit auf 66 Jahre und 3 Monate verlängert; diese Zeit wird so behandelt, als seien bis zu diesem Alter Beiträge gezahlt worden – das erhöht die monatliche Rentenhöhe.

Der bereits eingeführte Zuschlag für bestimmte Bestands-EM-Renten wird ab Dezember 2025 dauerhaft in die laufende Rente integriert und entfaltet 2026 seine volle Wirkung im Zahlbetrag, was die Rentenbescheide übersichtlicher macht.

Worauf sollten EM-Rentner 2026 besonders achten?

  • Betroffene sollten ihre neuen Rentenbescheide und Mitteilungen zur Hinzuverdienstgrenze genau prüfen, insbesondere bei Jobwechsel, Stundenaufstockung oder zusätzlichem Minijob, und frühzeitig Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung halten.
  • Wegen der verschärften Reha- und Begutachtungsprüfungen ist eine gute medizinische Dokumentation (Atteste, Befundberichte, Reha-Entlassungsberichte) wichtiger denn je, um die fortbestehende Erwerbsminderung nachvollziehbar zu belegen und Rentenkürzungen oder -aufhebungen zu vermeiden.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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