EM-Rente 2026: Das sind die wichtigsten Neuerungen
Höhere Hinzuverdienstgrenzen, verlängerte Zurechnungszeit und ein fest in die Rente integrierter Zuschlag sorgen 2026 für spürbare finanzielle Verbesserungen bei vielen EM-Rentnerinnen und EM-Rentnern.
Gleichzeitig berichten Fachanwälte und Beratungsstellen von einer „Prüf-Offensive“ der Deutschen Rentenversicherung: befristete EM-Renten werden häufiger neu bewertet, Reha-Maßnahmen strenger eingefordert und Weiterbewilligungen kritischer geprüft.
Wie viel dürfen EM-Rentner 2026 hinzuverdienen?
Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf 2026 rund 20.763,75 Euro brutto im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei rund 41.500 Euro, wobei die exakte individuell zulässige Grenze weiterhin aus dem Rentenbescheid oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden muss.
Minijob, Aktivrente & Steuer: Was gilt ab 2026?
Durch den höheren Mindestlohn von 13,90 Euro steigt die Minijob-Grenze 2026 auf etwa 603 Euro monatlich; ein Minijob bis zu dieser Grenze ist auch für voll Erwerbsgeminderte in der Regel rentenunschädlich, solange die zulässige Arbeitszeit (unter 3 Stunden täglich) eingehalten wird.
Die 2026 startende „Aktivrente“ mit bis zu 2.000 Euro steuerfreiem Hinzuverdienst betrifft nur Altersrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze, EM-Rentner vor der Regelaltersgrenze profitieren davon erst nach der späteren Umwandlung in die Altersrente.
Höhere Rentenhöhe durch längere Zurechnungszeit & Zuschlag
Für EM-Renten mit Rentenbeginn im Jahr 2026 wird die Zurechnungszeit auf 66 Jahre und 3 Monate verlängert; diese Zeit wird so behandelt, als seien bis zu diesem Alter Beiträge gezahlt worden – das erhöht die monatliche Rentenhöhe.
Der bereits eingeführte Zuschlag für bestimmte Bestands-EM-Renten wird ab Dezember 2025 dauerhaft in die laufende Rente integriert und entfaltet 2026 seine volle Wirkung im Zahlbetrag, was die Rentenbescheide übersichtlicher macht.
Worauf sollten EM-Rentner 2026 besonders achten?
- Betroffene sollten ihre neuen Rentenbescheide und Mitteilungen zur Hinzuverdienstgrenze genau prüfen, insbesondere bei Jobwechsel, Stundenaufstockung oder zusätzlichem Minijob, und frühzeitig Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung halten.
- Wegen der verschärften Reha- und Begutachtungsprüfungen ist eine gute medizinische Dokumentation (Atteste, Befundberichte, Reha-Entlassungsberichte) wichtiger denn je, um die fortbestehende Erwerbsminderung nachvollziehbar zu belegen und Rentenkürzungen oder -aufhebungen zu vermeiden.


