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Erwerbsminderungsrente 2026: Mehr Geld, mehr Möglichkeiten für EM – Rentner

2026 bringt für Erwerbsminderungsrentner in Deutschland zahlreiche spürbare Verbesserungen, insbesondere durch deutlich erhöhte Hinzuverdienstgrenzen und mehr Flexibilität im Arbeitsleben. Dies bedeutet echte finanzielle Entlastung und neue Chancen für alle, die trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch arbeiten können oder möchten. Im nachfolgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., werden die wichtigsten Neuerungen, Hintergründe und strategische Tipps für EM-Rentner 2026 ausführlich dargestellt.

Großer Überblick: Erwerbsminderungsrente 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gelten für EM-Rentner deutlich höhere Hinzuverdienstgrenzen. Mit dieser Änderung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, betroffene Personen besser in Teilzeitjobs, geringfügige Beschäftigungen oder Minijobs integrieren zu können. Auch die sogenannte Aktivrente bietet neue Möglichkeiten für steuerfreies Hinzuverdienen im Alter.

Die neuen Hinzuverdienstgrenzen im Detail

Die monatliche Bezugsgröße steigt 2026 auf 3.955 Euro, was die Grundlage für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen bildet. Für Renten wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich eine anrechnungsfreie Jahressumme von 20.763,75 Euro (brutto). Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es sogar mindestens 41.527,50 Euro jährlich.

Tabelle: Hinzuverdienstgrenzen 2025 vs. 2026

JahrBezugsgröße mtl.Voll-EM-Rente (Jahresgrenze)Teil-EM-Rente (Mindestgrenze)
20253.745 €19.661,25 €39.322,50 €
20263.955 €20.763,75 € 41.527,50 €

Diese neuen Grenzen bedeuten für viele Betroffene: mehr Spielraum, mehr Sicherheit und weniger Angst vor Kürzungen.

Praktische Beispiele aus dem Alltag

  • Volle EM-Rente: Herr M. erhält eine monatliche Rente von 1.050 Euro. Er darf im Jahr bis zu 20.763,75 Euro hinzuverdienen, etwa durch einen Minijob oder Teilzeitbeschäftigung – seine Rente bleibt ungekürzt.
  • Teilweise EM-Rente: Frau K. arbeitet 20 Stunden pro Woche und verdient zusätzlich 20.000 Euro brutto im Jahr zu ihrer teilweisen EM-Rente. Da die Grenze bei 41.527,50 Euro liegt, bleibt die Rente erhalten.
  • Grenzüberschreitung: Herr S. bekommt 1.100 Euro monatlich EM-Rente und verdient jährlich 22.000 Euro hinzu. Da er die Grenze um ca. 1.300 Euro überschreitet, erfolgt eine anteilige Kürzung der Rente.

Die neue Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren

Ab 2026 dürfen Senioren nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – das sogenannte Aktivrenten-Modell. Möglich ist dies bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Für Erwerbsminderungsrentner, die das gewöhnliche Rentenalter erreicht haben, bietet dieses Modell zusätzliche Chancen zur Aufbesserung der Altersbezüge.

Gesetzliche Hintergründe und Formeln

Die Hinzuverdienstgrenzen werden auf Basis der Sozialversicherungs-Bezugsgröße nach § 18 SGB IV dynamisch berechnet. Die Formeln sind:

  • Volle-EM-Rente: Grenze = 3/8 der Jahresbasis (Jahresbasies = 14 × Bezugsgröße).
  • Teil-EM-Rente: Grenze = 6 /8 der Jahresbasis (Jahresbasis = 14 × Bezugsgröße).​
  • Individuelle Grenze bei Teil-EM: 9,72 × Bezugsgröße × höchste Entgeltpunkte aus den letzten 15 Jahren.

Die Sozialversicherungs-Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ist eine Rechengröße in der deutschen Sozialversicherung, die als Grundlage für die Festlegung verschiedener sozialversicherungsrechtlicher Werte und Grenzen dient. Sie wird jährlich durch Rechtsverordnung vom Gesetzgeber neu bestimmt und basiert auf dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres. Die Bezugsgröße wird dabei auf einen Wert aufgerundet, der durch 420 teilbar ist.

Für 2026 liegt die monatliche Bezugsgröße bei 3.955 Euro, was einer jährlichen Bezugsgröße von 47.460 Euro entspricht.

Wer die Mindest- oder individuelle Grenze überschreitet, muss mit anteiligen Kürzungen der EM-Rente rechnen.

Vorteile & neue Perspektiven

  • Mehr finanzielle Sicherheit: Die höheren Hinzuverdienstgrenzen ermöglichen deutlich mehr Nebeneinkünfte ohne Rentenkürzung.
  • Flexibilität im Arbeitsalltag: Teilzeitjobs oder geringfügige Beschäftigungen sind attraktiver, weil die Rente nicht gleich gekürzt wird.
  • Neue Gestaltungsmöglichkeiten: Die Aktivrente fördert längere Erwerbsbiografien und begünstigt Senioren beim Hinzuverdienst.

Worauf sollten Betroffene achten?

  • Die eigene Verdienstgrenze immer im Blick behalten, damit die Rente nicht gekürzt wird.
  • Alle Arbeitsverträge und Nebenjobs vorab mit der Rentenversicherung abstimmen.
  • Bei Antragsstellung und beim Nachweis der Erwerbsminderung Akten und Formulare korrekt und vollständig einreichen.

Fazit: 2026 wird für EM-Rentner bedeutend besser

Die Reformen ab 2026 liefern spürbare Fortschritte für alle Erwerbsminderungsrentner: mehr Spielraum beim Hinzuverdienst, steuerfreie Möglichkeiten für Senioren und größere Chancen auf Teilzeitbeschäftigungen garantieren bessere Teilhabe am Arbeitsmarkt. Wer seine Verträge und Nebenjobs rechtzeitig plant und die neuen Regeln kennt, kann 2026 optimal und finanziell sicher gestalten.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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