Fakt 1: Ohne Arbeit gibt es keine eigene Rente
Die gesetzliche Altersrente basiert auf Beiträgen zur Rentenversicherung, die während der Erwerbstätigkeit gezahlt werden. Wer nie gearbeitet hat und daher nie Beiträge gezahlt hat, erwirbt keinen Anspruch auf eine eigene Altersrente.
Ausnahmen gibt es nur, wenn Zeiten angerechnet werden, die zwar keine Beiträge kosten, aber als Versicherungszeit gelten, zum Beispiel:
- Kindererziehungszeiten (Mütter-/Väterrente).
- Zeiten der Ausbildung oder des Studiums (unter bestimmten Voraussetzungen).
- Zeiten der Pflege eines Angehörigen (unter bestimmten Bedingungen).
Hat jemand aber wirklich keine einzige dieser Zeiten und auch keine Beitragsjahre, bleibt nur die Grundsicherung im Alter.
Fakt 2: Stattdessen gibt es Grundsicherung im Alter
Für Menschen, die im Alter nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen leben können, gibt es die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistung wird aus Steuermitteln finanziert und sichert das Existenzminimum.
Voraussetzungen für die Grundsicherung im Alter sind:
- Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (abhängig vom Geburtsjahr).
- Der Lebensunterhalt kann nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen gedeckt werden.
- Wohnsitz in Deutschland und gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet.
- Die Leistung muss beantragt werden; sie wird nicht automatisch gezahlt.
Fakt 3: Höhe der Grundsicherung 2025
Die Höhe der Grundsicherung richtet sich nach dem Regelsatz, der sich am Bürgergeld orientiert. Für 2025 gelten folgende Beträge (Stand 1. Januar 2025):
- Alleinstehende Erwachsene: 563 Euro Regelsatz pro Monat.
- Paare (Bedarfsgemeinschaft): 506 Euro pro Person, also 1.012 Euro zusammen.
- Zusätzlich werden Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung, Nebenkosten) übernommen, soweit sie angemessen sind.
Dazu kommen unter Umständen:
- Mehrbedarfe z. B. bei Behinderung, Schwangerschaft oder besonderen Ernährungsbedürfnissen.
- Einmalige Leistungen z. B. für Kleidung, Schuhe, Haushaltsgegenstände oder medizinische Hilfsmittel.
Fakt 4: Vermögen und Einkommen werden angerechnet
Bei der Grundsicherung wird geprüft, ob das eigene Einkommen und Vermögen ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Nur wenn das nicht der Fall ist, wird der Zuschuss gezahlt.
Dabei gilt:
- Einkommen (z. B. Rente, Unterhalt, Mieteinnahmen, Zinsen, Lebensversicherungen) wird voll angerechnet.
- Vermögen wird bis zu einem Freibetrag geschont:
- Für alleinstehende Personen: etwa 5.000 Euro.
- Für Paare: etwa 10.000 Euro.
- Übersteigt das Vermögen den Freibetrag, muss es zunächst aufgebraucht werden, bevor Grundsicherung gezahlt wird.
Fakt 5: Auch Kindererziehung kann zu einer Rente führen
Ein wichtiger Punkt: Wer zwar nie „klassisch“ gearbeitet hat, aber Kinder großgezogen hat, kann trotzdem einen Rentenanspruch erwerben. Die Rentenversicherung honoriert Kindererziehungszeiten als sogenannte Mütter-/Väterrente.
Wichtig ist:
- Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden 2 Jahre Erziehungszeit angerechnet. Das wird sich allerdings ab 2026 ändern. Der Bundestag hat gerade das Rentenpaket 2025 mit der Mütterrente 3 verabschiedet.
- Für Kinder ab 1992 werden 3 Jahre Erziehungszeit angerechnet.
- Diese Zeiten können zusammen mit anderen Versicherungszeiten (z. B. Ausbildung, Pflege) ausreichen, um die 5‑jährige Wartezeit für eine Rente zu erfüllen.
Hat jemand also mehrere Kinder großgezogen, kann er trotz fehlender Beitragsjahre eine eigene Rente bekommen – und braucht dann keine Grundsicherung.
Fakt 6: Grundsicherung ist kein „Pauschalgeld“
Die Grundsicherung im Alter ist kein automatisches „Pauschalgeld“, sondern eine Sozialleistung, die nur gezahlt wird, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen gesichert werden kann. Wer eine kleine Rente hat, kann trotzdem Grundsicherung erhalten, wenn die Rente unter dem Regelsatz liegt.
Beispiel:
- Eine alleinstehende Person mit einer Rente von 400 Euro erhält zusätzlich 163 Euro Grundsicherung (563 € – 400 €) plus Übernahme der angemessenen Miete.
- Eine Person mit einer Rente von 600 Euro erhält dagegen keine Grundsicherung, weil die Rente über dem Regelsatz liegt.
Fakt 7: Antrag ist Pflicht – kein automatischer Anspruch
Im Gegensatz zur Rente wird die Grundsicherung nicht automatisch ausgezahlt. Wer Anspruch hat, muss einen Antrag beim zuständigen Sozialamt (in der Regel beim Jobcenter oder der Stadt/Gemeinde) stellen.
Ohne Antrag bleibt die Leistung aus – auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig zu prüfen, ob Grundsicherung in Frage kommt, und den Antrag zu stellen.
Fazit: Keine Rente ohne Arbeit – aber Grundsicherung im Alter
Fazit des Faktenchecks: Wer nie gearbeitet hat und keine Beitragsjahre oder anrechenbare Zeiten (z. B. Kindererziehung) hat, erhält keine eigene gesetzliche Altersrente. Stattdessen kann er im Alter Grundsicherung im Alter beantragen, die das Existenzminimum sichert.
Die Höhe liegt 2026 bei 563 Euro (Regelsatz) für Alleinstehende und 1.012 Euro für Paare, plus Übernahme der angemessenen Miete. Wer unsicher ist, ob Anspruch besteht, sollte sich beim Sozialamt oder einer Beratungsstelle informieren und gegebenenfalls einen Antrag stellen.


