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Rente: Freibetrag 2025 / 2026 – So bleiben Rentnern monatlich bis zu 281,50 Euro extra

Viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland stehen vor der Herausforderung, dass ihre Altersrente nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Wer auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist, hat jedoch seit einigen Jahren die Möglichkeit, einen Teil seiner Rente zusätzlich zu behalten. Besonders der sogenannte Freibetrag auf Altersrenten sorgt dafür, dass Menschen, die trotz Grundsicherung gearbeitet oder in die Rentenkasse eingezahlt haben, mehr Geld in der Tasche haben. Der aktuelle Wert liegt im Jahr 2025 bei 281,50 Euro pro Monat. Wie man ihn erhält, erklären wir in nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was bedeutet der Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung, die an ältere Menschen gezahlt wird, deren Einkommen nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken. Normalerweise wird eigenes Einkommen – also auch die Rente – vollständig auf die Grundsicherung angerechnet. Das bedeutet: Wer mehr Rente hat, bekommt in der Regel weniger Grundsicherung.

Doch mit der Einführung des Freibetrags änderte sich dies. Seit 2021 gilt, dass Rentnerinnen und Rentner einen bestimmten Betrag ihrer gesetzlichen Altersrente behalten dürfen, ohne dass dieser auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Der Freibetrag soll sicherstellen, dass Menschen, die lange gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben, am Ende mehr von ihrem Einkommen haben als diejenigen, die nicht oder kaum Beiträge geleistet haben. Konkret können Rentner im Jahr 2025 bis zu 281,50 Euro ihrer eigenen Rente zusätzlich behalten.

Wer profitiert vom Freibetrag?

Nicht alle Rentner können diesen Vorteil nutzen. Der Freibetrag ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Es muss eine eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.
  • Man muss trotz Rente auf Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung angewiesen sein.
  • Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach der tatsächlich erworbenen Rente. Der maximale Betrag liegt 2025 bei 281,50 Euro.

Besonders profitieren Menschen, die über viele Jahre gearbeitet und regelmäßig Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben, aber deren Einkommen im Alter trotzdem nicht zur Existenzsicherung reicht.

Wie wird der Freibetrag berechnet?

Die Berechnung des Freibetrags ist für viele Rentnerinnen und Rentner zunächst kompliziert. Grundsätzlich gilt:

  • Es werden 30 Prozent der Bruttorente nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
  • Der Freibetrag ist jedoch auf maximal 281,50 Euro pro Monat im Jahr 2025 begrenzt.

Ein Beispiel macht das deutlich:

  • Eine Rentnerin erhält 900 Euro gesetzliche Altersrente.
  • 30 Prozent von 900 Euro sind 270 Euro.
  • Diese 270 Euro bleiben bei der Grundsicherung anrechnungsfrei.
  • Würde die Rente 1.200 Euro betragen, läge der rechnerische Freibetrag bei 360 Euro. Da die Grenze bei 281,50 Euro liegt, wären nur 281,50 Euro frei.

Was bedeutet der Freibetrag für die Betroffenen?

Die Regelung führt dazu, dass Rentnerinnen und Rentner deutlich mehr Geld haben als vor Einführung des Freibetrags. Wer beispielsweise bisher Grundsicherung erhalten hat, musste quasi jeden Euro Rente mit der Sozialleistung verrechnen lassen. Jetzt jedoch bleibt ein gutes Stück der Rente unangetastet, sodass sich das Einkommen im Alter spürbar erhöht.

Gerade ältere Menschen, die oft Jahrzehnte gearbeitet haben, empfinden diese Regelung als eine wichtige Anerkennung ihrer Lebensleistung. Viele Rentner berichten, dass der Monatsbetrag von über 280 Euro eine spürbare Entlastung darstellt – zum Beispiel für höhere Energiekosten, Medikamente oder Lebensmittel.

Freibetrag gilt auch für Erwerbsminderungsrente

Wichtig zu wissen: Die Regelung gilt nicht nur für die Grundsicherung im Alter, sondern auch für Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen und gleichzeitig auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Auch hier wird ein Teil der Rente nicht angerechnet, sodass die Betroffenen mehr Geld für sich behalten können.

Politische Bedeutung des Freibetrags

Die Einführung des Rentenfreibetrags war ein politisches Signal: Menschen, die lange gearbeitet und regelmäßig Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben, sollen im Alter nicht genauso dastehen wie Personen ohne Erwerbsbiografie. Es geht um die Wertschätzung der Lebensleistung und darum, Ungerechtigkeiten zu vermeiden.

In Zeiten steigender Preise gewinnt diese Regelung noch mehr an Bedeutung. Gerade die Generation, die heute im Rentenalter ist, spürt die Belastungen durch hohe Energiekosten, steigende Mieten und Lebensmittelpreise am deutlichsten. Der Freibetrag sorgt in diesem Kontext für etwas finanzielle Entspannung.

Tabelle: Freibetrag auf die Altersrente (Stand 2025)

JahrMaximaler Freibetrag pro Monat
2021223 Euro
2022251 Euro
2023266 Euro
2024278 Euro
2025281,50 Euro

Die Entwicklung zeigt: Der Freibetrag auf die Altersrente steigt Jahr für Jahr leicht an. Damit wird er an die Rentenentwicklung angepasst.

Wie beantragt man den Freibetrag?

Der Freibetrag wird nicht automatisch berücksichtigt. Wer Grundsicherung im Alter beantragt, sollte bei seinem zuständigen Sozialamt unbedingt angeben, dass er eine Rente bezieht. Die Behörde prüft dann selbst, in welcher Höhe ein Freibetrag zu gewähren ist.

Bestehende Fälle wurden seit Einführung der Regelung in der Regel von den Sozialämtern überprüft und angepasst. Dennoch kann es sinnvoll sein, noch einmal nachzufragen, damit kein Anspruch verloren geht.

Fazit: Mehr Geld durch den Rentenfreibetrag

Der Freibetrag in Höhe von derzeit bis zu 281,50 Euro pro Monat sorgt dafür, dass Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung mehr von ihrer Rentenzahlung behalten können. Damit bleibt am Ende des Monats mehr übrig, was vor allem in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten für viele eine wichtige finanzielle Hilfe ist.

Wer Grundsicherung im Alter beantragt oder bereits erhält, sollte sicherstellen, dass der Freibetrag korrekt berücksichtigt wird – es lohnt sich, genau hinzusehen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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