Bundesregierung bringt neues Altersvorsorgedepot für Millionen Kinder auf den Weg
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur sogenannten Frühstartrente beschlossen. Damit nimmt ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Umsetzung. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) leitete die Kabinettssitzung als Vizekanzler und stellte die Reform als Beitrag zu mehr Chancengleichheit beim Vermögensaufbau vor. Nach Angaben der Bundesregierung soll der Staat künftig für jedes Kind ab dem sechsten Geburtstag bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen.
Der Beschluss betrifft zunächst Kinder des Geburtsjahrgangs 2020, die zum Start der Förderung am 1. Januar 2027 das entsprechende Alter erreichen. Jüngere Jahrgänge sollen schrittweise hinzukommen, ältere Kinder haben keinen gesetzlichen Anspruch, können aber trotzdem ein privat bespartes Depot erhalten.
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Was die Frühstartrente konkret vorsieht
Anspruchsberechtigt sind Kinder, die Kindergeld beziehen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Eltern können für ihr Kind bei einem zugelassenen Anbieter ein individuelles Depot eröffnen, in das der Staat die monatliche Förderung einzahlt. Wird kein eigenes Depot eingerichtet, greift eine kollektive Auffanglösung: Das Geld wird dann von der Deutschen Bundesbank gesammelt und breit gestreut am Kapitalmarkt angelegt.
Für die individuellen Verträge gilt eine Kostenobergrenze von maximal einem Prozentpunkt Effektivkosten pro Jahr, zusätzliche Abschluss- oder Vertriebskosten sind ausgeschlossen. Die Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei, ausgezahlt wird das Kapital frühestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Eltern, Großeltern oder andere Angehörige können das Depot zusätzlich mit eigenen Einzahlungen aufstocken, begrenzt auf einen jährlichen Höchstbetrag.
Beispielrechnung zeigt mögliche Depotentwicklung
Wie stark ein solches Depot wachsen kann, hängt von der tatsächlichen Marktentwicklung ab und ist daher nicht garantiert. Das Bundesfinanzministerium hat dennoch eine Modellrechnung vorgelegt, die zeigt, wie sich allein die staatliche Förderung entwickeln könnte:
| Szenario | Angenommener Depotwert mit 18 Jahren | Möglicher Depotwert bei Renteneintritt |
|---|---|---|
| Nur staatliche Förderung | rund 2.100 Euro | rund 50.000 Euro |
| Zusätzlich 10 Euro Elternbeitrag pro Monat | rund 4.300 Euro | rund 102.000 Euro |
Diese Zahlen basieren auf langfristigen historischen Durchschnittsrenditen von Aktienanlagen und sind als Orientierung, nicht als Zusage zu verstehen. Tatsächliche Wertentwicklungen können je nach Marktlage deutlich abweichen.
Verbraucherschützer sehen Nachbesserungsbedarf
Trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Idee melden Verbraucherschützer Kritik an. Der Verbraucherzentrale Bundesverband bemängelt, dass die geplante Konstruktion neue soziale Ungleichheiten schaffen könnte, weil Kinder, deren Eltern kein eigenes Depot eröffnen, zunächst schlechter gestellt seien. Die kollektive Auffanglösung bei der Bundesbank greift dem Entwurf zufolge erst zwölf Monate nach dem sechsten Geburtstag des Kindes – aus Sicht der Verbraucherzentralen ein Zeitfenster, das dem privaten Finanzvertrieb Tür und Tor öffnet.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert deshalb, dass die staatlich verwaltete Sammelanlage von Beginn an der Regelfall sein sollte und nicht nur eine Ausweichoption. Zudem warnen die Verbraucherschützer davor, dass die politische Aufforderung zur privaten Vorsorge von Finanzanbietern als Verkaufsargument für teure Zusatzprodukte genutzt werden könnte.
Wie geht es weiter im Gesetzgebungsverfahren
Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Vorhaben noch nicht endgültig verabschiedet. Als Nächstes müssen sich Bundestag und Bundesrat mit dem Entwurf befassen, im Zuge dessen sind noch Änderungen möglich. Für den Start der Auszahlungen zum 1. Januar 2027 bleibt damit ein enges, aber machbares Zeitfenster. Ob die von Verbraucherschützern geforderten Anpassungen bei der kollektiven Anlage noch Eingang in das endgültige Gesetz finden, dürfte sich erst im weiteren parlamentarischen Verfahren zeigen.
Häufige Fragen zur Frühstartrente
Ab wann können Familien mit den Zahlungen rechnen?
Die Förderung soll zum 1. Januar 2027 starten. Anspruchsberechtigt sind zunächst Kinder, die in diesem Jahr das sechste Lebensjahr vollenden, jüngere Jahrgänge kommen anschließend nach und nach hinzu.
Müssen Eltern selbst aktiv werden, damit ihr Kind Geld bekommt?
Nein. Eröffnen Eltern kein eigenes Depot, wird das Kind automatisch über die kollektive Anlage der Deutschen Bundesbank gefördert. Wer ein individuelles Depot mit eigener Anbieterwahl möchte, muss dieses jedoch selbst einrichten.
Können Eltern mehr als die staatlichen zehn Euro einzahlen?
Ja, zusätzliche freiwillige Einzahlungen sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag möglich. Diese privaten Zuzahlungen erhöhen das spätere Kapital, unterliegen aber denselben Kostenobergrenzen wie die staatliche Förderung.
Wann kann das angesparte Geld ausgezahlt werden?
Das geförderte Kapital ist grundsätzlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gebunden und wird nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt.