Größte Rentenreform seit Jahren: Was hinter dem neuen Altersvorsorgedepot steckt

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Die Bundesregierung hat 2026 die wohl tiefgreifendste Reform der geförderten privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente beschlossen. Herzstück ist das neue Altersvorsorgedepot, das ab 1. Januar 2027 an den Start geht und die Riester-Rente schrittweise ablösen soll. Ziel ist eine einfachere, kostengünstigere und renditeorientierte Vorsorge, die ausdrücklich auch Geringverdiener und Selbstständige erreicht. Offizielle Informationen stellt etwa das Bundesministerium der Finanzen bereit.

Größte Reform der privaten Altersvorsorge seit Riester

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz hat der Gesetzgeber 2026 die Regeln für die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu geordnet. Die Neuregelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft, wenn die ersten neuen Verträge angeboten werden dürfen.

Kernidee der Reform: Die geförderte Vorsorge soll renditestärker, transparenter und flexibler werden – ohne dass die Sicherheit komplett aus dem Blick gerät. Neben klassischen Garantieprodukten kommt mit dem Altersvorsorgedepot erstmals ein staatlich gefördertes Produkt ohne Kapitalgarantie hinzu, das stärker auf Kapitalmarktchancen setzt.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums beschreibt die Reform so: „Wir wollen die private Altersvorsorge so ausrichten, dass sie die Chancen der Kapitalmärkte besser nutzt und zugleich verlässlich reguliert bleibt.“

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag, bei dem bewusst auf eine feste Kapitalgarantie verzichtet wird. Stattdessen werden die Beiträge der Sparerinnen und Sparer in bestimmte, gesetzlich zugelassene Anlageklassen investiert – etwa breit gestreute Investmentfonds oder ETFs.

Die Erträge – Zinsen, Dividenden und Kursgewinne – bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Besteuert werden die Leistungen erst in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz, ähnlich wie bisher bei der Riester-Rente (nachgelagerte Besteuerung).

Ein Finanzexperte der Verbraucherzentralen warnt jedoch: Wer sich für ein Altersvorsorgedepot entscheidet, sollte bereit sein, Kursschwankungen auszuhalten. Dafür sind die langfristigen Renditechancen in der Regel höher als bei vielen klassischen Riester-Verträgen, die vor allem auf Garantien gesetzt haben.

So funktioniert die staatliche Förderung

Die Förderung im Altersvorsorgedepot ist stufenweise aufgebaut:

  • Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr gibt es eine Grundzulage von 50 Cent (maximal 180 Euro pro Jahr).
  • Für weitere 1.440 Euro im Jahr beträgt die Zulage 25 Cent je Euro (maximal 360 Euro pro Jahr).

Damit kann die Grundzulage insgesamt bis zu 540 Euro pro Jahr erreichen, wenn die Höchstbeträge ausgeschöpft werden. Hinzu kommen Kinderzulagen sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für junge Menschen unter 25 Jahren, die früh mit der Altersvorsorge beginnen.

Die exakten Voraussetzungen und Fördersätze stellt das Bundesministerium der Finanzen in seinen Fragen-und-Antworten-Übersichten dar.

Drei Produkttypen: Depot, Standarddepot, Garantieprodukt

Die Reform führt eine klar strukturierte Produktwelt ein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen leichter erkennen können, welches Produkt zu ihrem Risikoprofil passt:

  • Altersvorsorgedepot ohne Garantie
    Renditeorientiertes Produkt ohne Kapitalgarantie. Die Anlage erfolgt in zulässige Fonds und andere Kapitalmarktanlagen. Geeignet für Menschen mit längerer Anspardauer und Bereitschaft zu Kursschwankungen.
  • Standarddepot Altersvorsorge
    Ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot mit gesetzlich vorgegebenen Standardeinstellungen. Es sieht unter anderem automatische Umschichtungen vor Rentenbeginn vor und unterliegt einem strengen Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Es richtet sich vor allem an Personen, die wenig Erfahrung mit Kapitalmarktprodukten haben und sich nicht aktiv um die Anlage kümmern wollen.
  • Garantieprodukt (80 oder 100 Prozent)
    Klassisches Produkt mit einer garantierten Kapitalerhaltung von 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zu Beginn der Auszahlungsphase. Die Renditechancen sind im Gegenzug meist geringer, dafür sind Wertschwankungen deutlich begrenzt.

Anbieter müssen mindestens ein Standardprodukt bereitstellen oder auf ein entsprechendes Angebot verweisen. Zusätzlich ist ein öffentlich organisiertes Standardangebot vorgesehen, über das Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Banken und Versicherern vorsorgen können.

Riester-Neuverträge laufen aus – Bestandsschutz und Wechsel

Neue Riester-Verträge können ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge genießen jedoch Bestandsschutz und dürfen weitergeführt werden. Die bisherige staatliche Förderung bleibt in diesen Fällen erhalten.

Gleichzeitig eröffnet das neue Recht verschiedene Wechseloptionen:

  • Sie können Ihr angespartes Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot oder ein neues Garantieprodukt übertragen, ohne die bereits erhaltenen Zulagen zurückzahlen zu müssen.
  • Alternativ ist es möglich, nur in die neue Fördersystematik zu wechseln, während die übrigen Vertragsbedingungen weitgehend unverändert bleiben.
  • Später ist auch ein Anbieterwechsel innerhalb des neuen Systems möglich. Nach einer Mindestvertragslaufzeit (z. B. fünf Jahre) dürfen für den abgebenden Anbieter keine gesonderten Wechselgebühren mehr anfallen; der aufnehmende Anbieter darf nur eine gesetzlich begrenzte Pauschale berechnen.

Wichtig: Wer einmal vollständig in das neue System gewechselt ist, kann in der Regel nicht wieder in die alte Riester-Förderung zurückkehren. Ein sorgfältiger Vergleich – etwa mit Hilfe der Verbraucherzentralen oder der Deutschen Rentenversicherung – ist daher dringend zu empfehlen.

Wer gefördert wird: Erweiterter Berechtigtenkreis

Ein zentrales Ziel der Reform ist, mehr Menschen in die geförderte private Vorsorge einzubeziehen. Der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten wird daher deutlich ausgeweitet.

Neben den bisher schon begünstigten Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtinnen und Beamten sowie weiteren Gruppen sollen künftig etwa auch folgende Personen Zugang zur Förderung erhalten:

  • Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Einkommensteuergesetz,
  • Angehörige berufsständischer Versorgungswerke (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten),
  • Personen in Minijobs, pflegende Angehörige und Eltern in Kindererziehungszeiten,
  • Bezieherinnen und Bezieher bestimmter Lohnersatzleistungen.

Daneben bleibt die Möglichkeit einer mittelbaren Förderung bestehen: Wer selbst nicht unmittelbar förderberechtigt ist, kann über den Partner oder die Partnerin unter bestimmten Voraussetzungen Zulagen erhalten, sofern mindestens ein Mindestbeitrag in den eigenen Vertrag fließt.

Gerade für Personen mit niedrigen Einkommen kann die Reform attraktiv sein, weil schon bei geringen Eigenbeiträgen eine relativ hohe Förderquote erreicht werden kann.

Chancen und Risiken in der Praxis

Für die Praxis bedeutet das Altersvorsorgedepot einen klaren Kurswechsel: weg von starren Garantien, hin zu mehr Kapitalmarktorientierung. Langfristig können so höhere Rentenansprüche möglich werden, kurzfristig sind Wertschwankungen aber kaum zu vermeiden.

Wichtige Punkte für die Entscheidung:

  • Anlagehorizont
    Das Altersvorsorgedepot eignet sich vor allem für lange Laufzeiten. Wer noch viele Jahre bis zum Rentenbeginn hat, kann Kursschwankungen eher aussitzen und von der erwarteten Durchschnittsrendite profitieren.
  • Kosten
    Der neue Kostendeckel – insbesondere beim Standarddepot – soll verhindern, dass Gebühren die Rendite übermäßig belasten. Hohe Kosten waren eine der zentralen Schwächen vieler älterer Riester-Produkte.
  • Beratung und Transparenz
    Die Wahl zwischen Depot, Standarddepot und Garantieprodukt hängt stark von Ihrer persönlichen Risikobereitschaft ab. Unabhängige Beratung bieten unter anderem die Deutsche Rentenversicherung und die Verbraucherzentralen.

Ein Beispiel verdeutlicht die Logik: Zahlt eine Familie mit zwei Kindern jeden Monat 150 Euro in ein Altersvorsorgedepot ein, können durch Grund- und Kinderzulagen hohe Förderquoten erreicht werden. Dadurch lässt sich schon mit einem überschaubaren Eigenbeitrag eine spürbare zusätzliche Altersrente aufbauen – vorausgesetzt, das Kapital hat ausreichend Zeit, am Markt zu arbeiten.

Wichtige Informationsquellen und Rechtsgrundlagen

Offizielle und seriöse Informationen zur Reform und zu Ihren Möglichkeiten finden Sie unter anderem hier:

FAQ zum Altersvorsorgedepot ab 2027

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag ohne feste Kapitalgarantie. Ihre Beiträge werden in bestimmte Kapitalmarktanlagen wie Fonds oder ETFs investiert, um langfristig höhere Renditen zu ermöglichen.

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Die neuen Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Ab diesem Zeitpunkt sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich, bestehende Riester-Verträge laufen aber weiter.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Ihr bestehender Riester-Vertrag genießt Bestandsschutz. Sie können ihn weiterführen oder – je nach Vertragsbedingungen – in ein Altersvorsorgedepot oder ein neues Garantieprodukt wechseln, ohne die bisher erhaltenen Zulagen zurückzahlen zu müssen.

Wie funktioniert die staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot?

Sie erhalten Grundzulagen von bis zu 540 Euro pro Jahr, wenn Sie bestimmte Eigenbeiträge leisten. Zusätzlich gibt es Kinderzulagen und einen Berufseinsteigerbonus. Besteuert werden erst die späteren Auszahlungen.

Wer ist künftig förderberechtigt?

Förderberechtigt bleiben insbesondere Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamtinnen und Beamte. Neu hinzu kommen unter anderem bestimmte Selbstständige und Angehörige berufsständischer Versorgungswerke. Auch mittelbare Förderung über Partnerinnen und Partner bleibt möglich.

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