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Grundsicherung neben der Rente: So viel bleibt 2025 / 2026 wirklich an Einkommen übrig

Grundsicherung neben der Rente ist für viele ältere Menschen in Deutschland ein wichtiger sozialer Schutzmechanismus, wenn die eigenen Einkünfte für den Lebensunterhalt nicht ausreichen. Wer neben der Rente Grundsicherung beantragt, profitiert 2025 / 2026 von Einkommensfreibeträgen, die den finanziellen Spielraum erhöhen und die eigene Altersvorsorge schützen. Einzelheiten zur Einkommensanrechnung in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was ist die Grundsicherung neben der Rente?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung nach SGB XII. Sie hilft Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den gesetzlichen Grundbedarf zu decken – dazu zählen vor allem niedrige Renten, geringe private Vorsorge oder geringes Erwerbseinkommen.

Wie hoch ist der Einkommensfreibetrag 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Einkommensfreibetrag für die gesetzliche Rente maximal 281,50 Euro monatlich. 2026 setzt sich das unverändert fort. Dieser setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 100 Euro und einem ergänzenden Freibetrag von 30 Prozent des über 100 Euro hinausgehenden Rentenanteils – jedoch maximal bis zum Höchstbetrag. Das bedeutet praktisch:

  • Die ersten 100 Euro der monatlichen Rente sind immer anrechnungsfrei.
  • Für den Teil der Rente, der diese 100 Euro überschreitet, bleiben weitere 30 Prozent anrechnungsfrei, höchstens aber bis zur Obergrenze von 281,50 Euro.

Ein Beispiel: Bei einer monatlichen Bruttorente von 800 Euro beträgt der Freibetrag rechnerisch 100 Euro + (700 Euro x 30% = 210 Euro) = 310 Euro. Da der Höchstbetrag 281,50 Euro ist, dürfen nur diese als Freibetrag gelten – alles darüber zählt als Einkommen und wird angerechnet.

Einkommensanrechnung: Wie funktioniert sie?

Die Einkommensanrechnung bei der Grundsicherung erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben:

  • Angerechnet wird grundsätzlich jedes Einkommen wie gesetzliche Rente, Betriebsrenten, private Vorsorge, Erwerbseinkommen, Mieteinnahmen und Kapitalerträge.
  • Steuerfreie Einkünfte, Grundsicherung oder Bürgergeld bleiben außen vor.
  • Vom Einkommen werden gesetzlich vorgesehene Freibeträge und Abzüge berücksichtigt.

Bei der Grundrente (nicht Grundsicherung!), die zusätzlich zu Ansprüchen auf die reguläre Rente gewährt wird, gelten ab 2025 besondere Einkommensgrenzen:

  • Für Alleinstehende: bis zu 1.438 Euro monatliches Einkommen bleibt der volle Zuschlag erhalten.
  • Für Ehepaare/eingetragene Lebenspartner: bis 2.243 Euro sind ebenfalls keine Abzüge zu erwarten.

Wer über diesen Grenzen liegt:

  • Bei Einkommen zwischen 1.438 und 1.839 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.243 bis 2.645 Euro (Paare): 60 Prozent des übersteigenden Betrags werden angerechnet.
  • Bei Einkommen über 1.839 Euro (Alleinstehende) bzw. über 2.645 Euro (Paare): 100 Prozent des Überhangs werden angerechnet.

Zu beachten ist: Bei verheirateten Paaren oder Lebensgemeinschaften wird das Einkommen und Vermögen beider Partner berücksichtigt. Der Bedarf wird jeweils individuell festgestellt, aber die Einkünfte werden gegengerechnet.

Steuerlicher Freibetrag für Rentner

Unabhängig von der Grundsicherung gilt der steuerliche Grundfreibetrag. Im Jahr 2025 bleiben bis zu 12.096 Euro jährlich (Alleinstehende), beziehungsweise 24.192 Euro bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren, steuerfrei. Im Jahr 2026 beträgt er 12.348 Euro bzw. 24.696 Euro für Rentner-Ehepaare.

Auswirkungen der Freibetragsregelungen

Die Freibetragsregelung sorgt dafür, dass Menschen mit niedrigen bis mittleren Renten möglichst viel von ihrer eigenen Altersvorsorge behalten dürfen. Für langjährig Versicherte gibt es dadurch mehr finanzielle Eigenständigkeit im Ruhestand. Doch wer durch Rentenerhöhungen oder zusätzliche Einkommen die Freibetragsgrenzen überschreitet, muss mit einer teilweisen oder vollständigen Anrechnung und Kürzung rechnen.

Tabelle: Freibeträge und Anrechnung 2025

StatusEinkommensgrenze (€/Monat)Anrechnung (%)Max. Freibetrag Rente (€/Monat)
Alleinstehendbis 1.4380bis 281,50
Alleinstehend1.438 – 1.83960bis 281,50
Alleinstehendüber 1.839100
Ehepaare/Partnerbis 2.2430bis 281,50
Ehepaare/Partner2.243 – 2.64560bis 281,50
Ehepaare/Partnerüber 2.645100

FAQ zur Grundsicherung neben der Rente

Wer erhält Grundsicherung im Alter?

Alle, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den gesetzlich festgelegten Bedarf zu decken – in der Regel ab Regelaltersgrenze.

Wie stelle ich einen Antrag?

Der Antrag wird beim örtlichen Sozialamt gestellt. Es empfiehlt sich, aktuelle Rentenbescheide und Nachweise über Einkommen/Vermögen beizulegen.

Kann ich trotz Grundsicherung etwas hinzuverdienen?

Ja, Nebeneinkünfte unterliegen ebenfalls der Einkommensanrechnung, aber auch hier gelten Freibeträge.

Gilt der Freibetrag auch für Betriebsrenten und private Altersvorsorge?

Bestimmte Zusatzrenten (zum Beispiel Riester oder Betriebsrenten) profitieren ebenfalls von Freibetragsregelungen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zusammenfassung: Freibeträge bei der Anrechnung von Einkommen (Rente) auf die Grundsicherung im Alter

Die aktuellen Freibeträge und Anrechnungsregeln schaffen mehr Transparenz und Sicherheit für Senioren mit niedrigen Renten – eine detaillierte Beratung durch das Sozialamt oder die Rentenversicherung ist stets empfehlenswert, um individuelle Vorteile optimal zu nutzen.

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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