Was ist die Grundsicherung neben der Rente?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung nach SGB XII. Sie hilft Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den gesetzlichen Grundbedarf zu decken – dazu zählen vor allem niedrige Renten, geringe private Vorsorge oder geringes Erwerbseinkommen.
Wie hoch ist der Einkommensfreibetrag 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Einkommensfreibetrag für die gesetzliche Rente maximal 281,50 Euro monatlich. 2026 setzt sich das unverändert fort. Dieser setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 100 Euro und einem ergänzenden Freibetrag von 30 Prozent des über 100 Euro hinausgehenden Rentenanteils – jedoch maximal bis zum Höchstbetrag. Das bedeutet praktisch:
- Die ersten 100 Euro der monatlichen Rente sind immer anrechnungsfrei.
- Für den Teil der Rente, der diese 100 Euro überschreitet, bleiben weitere 30 Prozent anrechnungsfrei, höchstens aber bis zur Obergrenze von 281,50 Euro.
Ein Beispiel: Bei einer monatlichen Bruttorente von 800 Euro beträgt der Freibetrag rechnerisch 100 Euro + (700 Euro x 30% = 210 Euro) = 310 Euro. Da der Höchstbetrag 281,50 Euro ist, dürfen nur diese als Freibetrag gelten – alles darüber zählt als Einkommen und wird angerechnet.
Einkommensanrechnung: Wie funktioniert sie?
Die Einkommensanrechnung bei der Grundsicherung erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben:
- Angerechnet wird grundsätzlich jedes Einkommen wie gesetzliche Rente, Betriebsrenten, private Vorsorge, Erwerbseinkommen, Mieteinnahmen und Kapitalerträge.
- Steuerfreie Einkünfte, Grundsicherung oder Bürgergeld bleiben außen vor.
- Vom Einkommen werden gesetzlich vorgesehene Freibeträge und Abzüge berücksichtigt.
Bei der Grundrente (nicht Grundsicherung!), die zusätzlich zu Ansprüchen auf die reguläre Rente gewährt wird, gelten ab 2025 besondere Einkommensgrenzen:
- Für Alleinstehende: bis zu 1.438 Euro monatliches Einkommen bleibt der volle Zuschlag erhalten.
- Für Ehepaare/eingetragene Lebenspartner: bis 2.243 Euro sind ebenfalls keine Abzüge zu erwarten.
Wer über diesen Grenzen liegt:
- Bei Einkommen zwischen 1.438 und 1.839 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.243 bis 2.645 Euro (Paare): 60 Prozent des übersteigenden Betrags werden angerechnet.
- Bei Einkommen über 1.839 Euro (Alleinstehende) bzw. über 2.645 Euro (Paare): 100 Prozent des Überhangs werden angerechnet.
Zu beachten ist: Bei verheirateten Paaren oder Lebensgemeinschaften wird das Einkommen und Vermögen beider Partner berücksichtigt. Der Bedarf wird jeweils individuell festgestellt, aber die Einkünfte werden gegengerechnet.
Steuerlicher Freibetrag für Rentner
Unabhängig von der Grundsicherung gilt der steuerliche Grundfreibetrag. Im Jahr 2025 bleiben bis zu 12.096 Euro jährlich (Alleinstehende), beziehungsweise 24.192 Euro bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren, steuerfrei. Im Jahr 2026 beträgt er 12.348 Euro bzw. 24.696 Euro für Rentner-Ehepaare.
Auswirkungen der Freibetragsregelungen
Die Freibetragsregelung sorgt dafür, dass Menschen mit niedrigen bis mittleren Renten möglichst viel von ihrer eigenen Altersvorsorge behalten dürfen. Für langjährig Versicherte gibt es dadurch mehr finanzielle Eigenständigkeit im Ruhestand. Doch wer durch Rentenerhöhungen oder zusätzliche Einkommen die Freibetragsgrenzen überschreitet, muss mit einer teilweisen oder vollständigen Anrechnung und Kürzung rechnen.
Tabelle: Freibeträge und Anrechnung 2025
Status | Einkommensgrenze (€/Monat) | Anrechnung (%) | Max. Freibetrag Rente (€/Monat) |
---|---|---|---|
Alleinstehend | bis 1.438 | 0 | bis 281,50 |
Alleinstehend | 1.438 – 1.839 | 60 | bis 281,50 |
Alleinstehend | über 1.839 | 100 | – |
Ehepaare/Partner | bis 2.243 | 0 | bis 281,50 |
Ehepaare/Partner | 2.243 – 2.645 | 60 | bis 281,50 |
Ehepaare/Partner | über 2.645 | 100 | – |
FAQ zur Grundsicherung neben der Rente
Wer erhält Grundsicherung im Alter?
Alle, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den gesetzlich festgelegten Bedarf zu decken – in der Regel ab Regelaltersgrenze.
Wie stelle ich einen Antrag?
Der Antrag wird beim örtlichen Sozialamt gestellt. Es empfiehlt sich, aktuelle Rentenbescheide und Nachweise über Einkommen/Vermögen beizulegen.
Kann ich trotz Grundsicherung etwas hinzuverdienen?
Ja, Nebeneinkünfte unterliegen ebenfalls der Einkommensanrechnung, aber auch hier gelten Freibeträge.
Gilt der Freibetrag auch für Betriebsrenten und private Altersvorsorge?
Bestimmte Zusatzrenten (zum Beispiel Riester oder Betriebsrenten) profitieren ebenfalls von Freibetragsregelungen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Zusammenfassung: Freibeträge bei der Anrechnung von Einkommen (Rente) auf die Grundsicherung im Alter
Die aktuellen Freibeträge und Anrechnungsregeln schaffen mehr Transparenz und Sicherheit für Senioren mit niedrigen Renten – eine detaillierte Beratung durch das Sozialamt oder die Rentenversicherung ist stets empfehlenswert, um individuelle Vorteile optimal zu nutzen.