In Deutschland sind so viele ältere Menschen auf Grundsicherung im Alter angewiesen wie noch nie. Ende 2025 bezogen rund 1,28 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – ein Plus von 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders stark gestiegen ist dabei die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die trotz Rente nicht über die Runden kommen: Rund 764.000 Personen oberhalb der Altersgrenze erhielten Ende 2025 Grundsicherung im Alter, 3,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Dieser Artikel ordnet die neuen Zahlen 2026 des Statistischen Bundesamts ein und erklärt die Rechtsgrundlagen im SGB XII.
Was Grundsicherung im Alter überhaupt ist
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII). Sie unterstützt Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern. Anspruch haben Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Voraussetzung ist, dass der Bedarf nicht aus eigener Rente, sonstigem Einkommen oder verwertbarem Vermögen gedeckt werden kann. Außerdem wird geprüft, ob unterhaltspflichtige Kinder oder Eltern über 100.000 Euro Jahreseinkommen haben – nur dann spielt ihr Einkommen eine Rolle. Für viele Menschen mit kleiner Rente bildet die Grundsicherung im Alter faktisch das Auffangnetz gegen Altersarmut.
Die neuen Zahlen 2026: Mehr Betroffene, neuer Höchststand
Nach der aktuellen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 25. März 2026 stieg die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2025 auf rund 1,28 Millionen. Das entspricht einem Anstieg um 1,8 Prozent gegenüber Ende 2024. Besonders deutlich fällt der Zuwachs bei den älteren Menschen aus, die Grundsicherung im Alter erhalten.
Ende 2025 bezogen rund 764.000 Personen oberhalb der Altersgrenze Grundsicherung im Alter – ein Plus von 3,4 Prozent und zugleich ein neuer Rekordwert. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort: bereits Ende 2024 hatten 4,1 Prozent mehr Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten als ein Jahr zuvor. Medienberichte sprechen von einem „klaren Signal wachsender Altersarmut“.
Wer besonders betroffen ist
Die Statistik zeigt deutliche Muster, wer häufiger auf Grundsicherung angewiesen ist. Überdurchschnittlich betroffen sind:
- Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und langen Phasen in Teilzeit oder Minijobs
- Frauen, die wegen Kindererziehung oder Pflege lange aus dem Beruf waren
- Alleinerziehende, die im Alter nur auf niedrige Rentenansprüche kommen
- Selbstständige ohne ausreichende Altersvorsorge und Personen mit längerer Erwerbslosigkeit
Regionale Unterschiede spielen ebenfalls eine Rolle: In Großstädten mit hohen Mieten und vielen Geringverdienern ist der Anteil der älteren Grundsicherungsempfänger deutlich höher als in manchen ländlichen Regionen. Steigende Wohn- und Energiekosten verstärken diesen Effekt.
Warum die Grundsicherungszahlen weiter steigen
Für den Anstieg der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es mehrere Ursachen. Zum einen erreichen geburtenstarke Jahrgänge das Rentenalter, in denen viele Menschen von niedrigen Löhnen, Teilzeit und unsicheren Beschäftigungen betroffen waren. Ihre Rentenansprüche fallen entsprechend klein aus.
Zum anderen drücken hohe Mieten, Energiepreise und Lebenshaltungskosten vor allem Menschen mit geringem Einkommen. Rentenanpassungen federn zwar einen Teil der Inflation ab, reichen aber nicht immer aus, um reale Kaufkraftverluste auszugleichen. Hinzu kommt, dass mehr Betroffene ihre Ansprüche kennen und Hürden wie Scham oder Unwissenheit teilweise sinken, sodass verdeckte Armut stärker sichtbar wird.
So wird die Grundsicherung im Alter berechnet
Die Höhe der Grundsicherung im Alter richtet sich nach dem Gesamtbedarf und dem anrechenbaren Einkommen. Der Bedarf setzt sich zusammen aus:
- dem Regelbedarf (für Ernährung, Kleidung, Strom ohne Heizung, persönliche Bedürfnisse)
- den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
- gegebenenfalls Mehrbedarfen, etwa bei Behinderung oder Krankheit
Von diesem Bedarf werden Einkommen, insbesondere die gesetzliche Rente nach SGB VI, Betriebsrenten oder Minijob-Einnahmen, abgezogen. Für bestimmte Einkünfte gelten Freibeträge, etwa bei kleinen Hinzuverdiensten. Die Grundsicherung gleicht dann die Lücke zwischen Bedarf und Einkommen aus.
Vermögen und Unterhaltspflichten: Was geschützt ist
Für die Bewilligung der Grundsicherung im Alter gelten Vermögensgrenzen. Ein bestimmter Betrag bleibt als Schonvermögen unangetastet, häufig werden 10.000 Euro für Alleinstehende und 20.000 Euro für Paare als Orientierungsgröße genannt. Darüber hinausgehendes verwertbares Vermögen – etwa größere Geldanlagen – muss grundsätzlich eingesetzt werden.
Kinder mit einem jährlichen Gesamteinkommen bis 100.000 Euro werden durch die Regelung in § 43 Absatz 5 SGB XII von Unterhaltsforderungen entlastet. Nur wenn das Einkommen diese Grenze übersteigt, prüft das Sozialamt, ob ein Unterhaltsanspruch gegenüber Kindern oder Eltern besteht. Diese Regelung soll verhindern, dass Durchschnittsverdienende für die Grundsicherung ihrer Eltern finanziell herangezogen werden.
Praxisprobleme: Scham, Bürokratie und verdeckte Armut
Trotz steigender Empfängerzahlen gehen Expertinnen und Experten von einer hohen Dunkelziffer aus. Viele ältere Menschen schämen sich, Leistungen beim Sozialamt zu beantragen, oder fürchten Stigmatisierung. Andere fühlen sich von den Formularen, Nachweisen und Berechnungen überfordert.
Für einen Antrag werden unter anderem Rentenbescheide, Kontoauszüge, Nachweise über Vermögen, Mietvertrag sowie Heiz- und Nebenkostenabrechnungen benötigt. Wer keine Unterstützung durch Angehörige oder Beratungsstellen hat, verzichtet daher nicht selten auf einen Antrag – obwohl ein Anspruch bestehen würde. Sozialverbände kritisieren, dass verdeckte Altersarmut in der offiziellen Statistik nicht vollständig abgebildet wird.
Politische Reaktionen und Reformdebatten
Die neuen Destatis-Zahlen verstärken die politische Debatte über Altersarmut. Bereits eingeführte Instrumente wie die Grundrente in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen langjährige Beitragszahler mit niedrigen Einkommen besserstellen. Dennoch erreichen diese Maßnahmen nicht alle, etwa Menschen mit sehr brüchigen Erwerbsbiografien oder langen Phasen ohne Beitragszahlung.
Parallel wird an einer Reform der privaten Altersvorsorge gearbeitet, etwa durch ein gefördertes Altersvorsorgedepot ab 2027. Ziel ist es, künftige Rentnerjahrgänge besser abzusichern, damit sie gar nicht erst auf Grundsicherung angewiesen sind. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass viele Geringverdienende schon heute keinen finanziellen Spielraum für zusätzliche Vorsorge haben.
Was Betroffene jetzt tun können
Wenn Ihre Rente kaum reicht, sollten Sie prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht. Zuständig ist in der Regel das örtliche Sozialamt oder die kommunale Grundsicherungsstelle. Unterstützung beim Antrag bieten u. a. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung.
Wichtig ist, den Antrag frühzeitig zu stellen, da Leistungen in der Regel nicht weit rückwirkend gewährt werden. Ändern sich Ihre Einkommens- oder Vermögensverhältnisse, etwa durch Rentenanpassungen, Erbschaften oder einen Umzug, müssen Sie dies zeitnah mitteilen. So vermeiden Sie Rückforderungen und stellen sicher, dass die Leistung korrekt berechnet wird.
Quellen
- Statistisches Bundesamt – 1,8% mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2025 (Pressemitteilung vom 25.03.2026)
- Statistisches Bundesamt – 4,1% mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2024 (Pressemitteilung vom 27.03.2025)

