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Jetzt ist Dezember – kommt die Rentennachzahlung noch? Für wen sich das Warten noch lohnt

Viele Rentner warten im Dezember 2025 auf „das große Extra-Geld“ – tatsächlich kommt die Rentennachzahlung nur für klar begrenzte Gruppen und ist bei den meisten eher überschaubar. Für Betroffene kann sich das Warten aber lohnen, weil die Monatsrente dauerhaft steigt und einmalig Rückzahlungen für bis zu 17 Monate möglich sind. Einen Überblick zum Thema gibt der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Worum es im Dezember wirklich geht

Im Dezember 2025 wird der bisher separat überwiesene Zuschlag für bestimmte Erwerbsminderungs- und Folgerenten fest in die monatliche Rente eingebaut. Grundlage ist eine Gesetzesänderung mit neuem § 307i SGB VI, die die Übergangsregelung zum Rentenzuschlag ablöst. Die Deutsche Rentenversicherung vergleicht dabei automatisch den Zahlbetrag November mit dem neuen Zahlbetrag Dezember und ermittelt daraus mögliche Nachzahlungen.

Wer überhaupt eine Rentennachzahlung erwarten kann

Anspruchsberechtigt sind vor allem Menschen, die seit Juli 2024 einen Rentenzuschlag zur Erwerbsminderungsrente oder zu einer daraus hervorgegangenen Alters‑ oder Hinterbliebenenrente bekommen. Typischerweise betrifft das Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat und die am 30. Juni 2024 noch im Bezug waren. Wer nie eine Erwerbsminderungsrente hatte und direkt in die normale Altersrente gegangen ist, gehört nicht zu den Begünstigten.

Wie die Nachzahlung berechnet wird

Bis November 2025 wird der Zuschlag als Extra-Betrag neben der laufenden Rente überwiesen, ab Dezember fließt er technisch in die Monatsrente ein. Die Rentenversicherung prüft dann, ob der neue, integrierte Zahlbetrag im Dezember höher ist als das bisherige Gesamtpaket aus Rente plus gesondertem Zuschlag im November; nur dann entsteht eine Nachzahlung. Theoretisch kann diese Nachzahlung bis zu das 17‑fache der monatlichen Differenz betragen, weil rückwirkend mehrere Monate seit Start des Zuschlags im Juli 2024 ausgeglichen werden.

Wie hoch ist die Nachzahlung in der Praxis?

Die spektakuläre „bis zu 17‑fache Rentennachzahlung“ beschreibt ein Extrem, das nur bei wenigen Betroffenen mit besonders großer Differenz zum bisherigen Zuschlag realistisch ist. Realistisch sollte man davon ausgehen, dass sich die meisten Nachzahlungen im unteren bis mittleren zweistelligen Bereich bewegen, abhängig von individuellen Entgeltpunkten und vorherigem Zuschlag. Die Deutsche Rentenversicherung weist zugleich darauf hin, dass in vielen Fällen die Nachzahlung sehr gering ausfallen oder sogar nur im Cent-Bereich liegen kann.

Für wen sich das Warten im Dezember noch lohnt

Das Warten lohnt sich vor allem für Rentner, die sicher wissen, dass sie seit Juli 2024 einen Zuschlag bekommen und deren Erwerbsminderungs- oder Folgerente bereits seit Jahren läuft. Diese Gruppe profitiert gleich doppelt: einmalig durch eine mögliche Nachzahlung und dauerhaft durch eine höhere Monatsrente ab Dezember 2025. Wer hingegen nur eine klassische Altersrente ohne frühere Erwerbsminderungsrente bezieht, kann auf keinen Fall damit rechnen, eine Rentennachzahlung zu erhalten.

Missverständniss bei vielen Rentnern

Ein verbreitetes Missverständnis ist die Annahme, alle Rentner bekämen automatisch eine Extra-Zahlung im Dezember 2025. Tatsächlich ist die Reform strikt auf Zuschlags-Rentner begrenzt und hat keinen Einfluss auf normale Altersrenten ohne EM-Vorgeschichte. Es ist keine gesonderte Antragstellung nötig ist – die DRV rechnet von sich aus neu und informiert per Bescheid.

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

Berechtigte sollten das Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung im Herbst 2025 genau lesen und den neuen Rentenbescheid für Dezember sorgfältig prüfen. Stimmt etwas nicht oder erscheint die Nachzahlung unerklärlich niedrig, lässt sich mit einem formlosen Widerspruch oder einer Beratung bei Sozialverbänden und Beratungsstellen gegensteuern. Zusätzlich sollten mögliche Folgen für Steuern und eventuelle Grundsicherung im Alter im Blick behalten werden, weil die dauerhaft erhöhte Rente als normales Einkommen zählt.

Übersicht: Für wen sich das Warten lohnt

GruppeAnspruchschance NachzahlungWarum sich Warten lohnt
Erwerbsminderungsrentner mit Zuschlag (Rentenbeginn 2001–2018) +Einmalige Nachzahlung möglich, dauerhafte Rentenerhöhung durch integrierten Zuschlag.
Alters- oder Hinterbliebenenrente aus früherer EM-Rente (Folgerenten) +Neuberechnung kann Rückzahlung und höheres Rentenniveau auslösen.
Reine Altersrentner ohne EM-Vorgeschichte Keine Teilnahme an Zuschlagsreform, daher keine Nachzahlung.
Neu-Rentner ab 2025 ohne ZuschlagReform zielte nicht auf neue, reguläre Altersrenten ohne vorherige EM-Rente.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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