Job mit Aktivrente 2026 plus Minijob: so viel dürfen Rentner jetzt wirklich steuerfrei dazuverdienen!
Aktivrente und Minijob lassen sich ab 2026 grundsätzlich kombinieren: Der steuerfreie Aktivrenten‑Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich und ein zusätzlicher Minijob bis 603 Euro pro Monat sind nebeneinander möglich. Wichtig ist aber: Der Aktivrenten‑Bonus gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – der Minijob selbst fällt nicht unter die Aktivrente und wird nach den üblichen Minijob‑Regeln behandelt. Alle Einzelheiten zu Kombination von Minijob und Job in Aktivrente hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!
Die Aktivrente ermöglicht es Rentnern ab Erreichen der Regelaltersgrenze, bis zu 2.000 Euro im Monat bzw. 24.000 Euro im Jahr aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei zu verdienen.
Der Freibetrag gilt zusätzlich zur gesetzlichen Rente und zusätzlich zum allgemeinen Grundfreibetrag; es greift kein Progressionsvorbehalt, der Steuersatz auf andere Einkünfte bleibt unverändert.
Minijob-Regeln 2026 für Rentner
Die Minijob‑Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich (7.236 Euro jährlich), gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.
Für Rentner wird der Minijob in der Regel pauschal versteuert; bei reinem Minijob‑Verdienst bis 603 Euro monatlich bleibt das Einkommen häufig faktisch steuerfrei, solange keine hohen weiteren Einkünfte hinzukommen.
Kombination: Aktivrente plus Minijob
Laut Fachportalen und Praxisbeispielen kann ein Aktivrentner parallel zur steuerfreien Aktivrenten‑Beschäftigung einen Minijob ausüben und so zusätzlich bis zu 603 Euro monatlich geringfügig verdienen.
Damit sind 2026 rechnerisch bis zu 2.603 Euro monatlicher Zuverdienst zur Rente möglich: 2.000 Euro steuerfrei aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung plus 603 Euro aus dem Minijob, wobei der Minijob nach Minijob‑Regeln behandelt wird.
Steuerliche Einordnung des Minijobs
Der Aktivrenten‑Freibetrag bezieht sich ausdrücklich nur auf Einkünfte aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung; Minijobs sind von dieser speziellen Steuerbefreiung ausgenommen.
Die Steuerfreiheit des Minijobs ergibt sich daher nicht aus der Aktivrente, sondern aus der pauschalen Versteuerung über den Arbeitgeber bzw. aus der meist fehlenden individuellen Einkommensteuer bei niedrigen Gesamteinkünften.
Sozialversicherung und Praxis-Tipps
Für die Aktivrenten‑Tätigkeit fallen weiterhin Beiträge zur Kranken‑ und Pflegeversicherung an; auf Arbeitgeberseite kommen Renten‑ und Arbeitslosenversicherungsbeiträge hinzu, während der steuerfreie Betrag selbst nicht besteuert wird.
Im Minijob zahlen Rentner üblicherweise keine eigenen Kranken‑ und Pflegeversicherungsbeiträge; wer auf die Befreiung von der Rentenversicherung verzichtet, kann mit eigenen Beiträgen sogar noch zusätzliche Rentenpunkte erwerben.
Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.
Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.
Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.
Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.
Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.
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