Was ist die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“?
Die Bescheinigung ist die moderne Form der früheren Rentenbezugsmitteilung und wird von der Deutschen Rentenversicherung vergeben. Sie listet alle steuerlich relevanten Daten auf, die für das vergangene Jahr bereits elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
Enthalten sind unter anderem:
- Bruttorente des Kalenderjahres und ggf. Nachzahlungen oder Einmalzahlungen.
- Die von der Rente einbehaltenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die als Sonderausgaben absetzbar sind.
Damit sehen Rentner auf einen Blick, welche Beträge das Finanzamt kennt und welche Zahlen in Anlage R und Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung maßgeblich sind.
Warum braucht man die Bescheinigung überhaupt?
Die Rentenversicherung meldet die Rentendaten automatisch an die Finanzverwaltung nach § 22a Einkommensteuergesetz, sodass sie in der elektronischen Steuerakte hinterlegt sind. Für die Steuererklärung müssen die Rentenbeziehenden diese Werte nicht mehr zwingend selbst eintragen – bei der elektronischen Übermittlung werden sie in vielen Fällen direkt übernommen.
Trotzdem ist die kostenlose Bescheinigung aus drei Gründen sehr hilfreich:
- Kontrolle: Rentner können prüfen, ob die an das Finanzamt gemeldeten Daten vollständig und plausibel sind.
- Orientierung: Die Bescheinigung enthält Hinweise, in welche Zeilen der Formulare die Beträge einzutragen sind – ideal für alle, die Papierformulare oder gängige Steuersoftware nutzen.
- Planung: Wer vorab mit einer Steuersoftware sein voraussichtliches Ergebnis berechnen möchte, braucht verlässliche Zahlen zu Rente und Versicherungsbeiträgen.
Wer bekommt die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“?
Grundsätzlich kann jede Person, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, diese Bescheinigung nutzen. Das gilt sowohl für eigene Versichertenrenten (z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente) als auch für Hinterbliebenenrenten wie Witwen- oder Waisenrenten.
Wichtig dabei:
- Wer die Information schon einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren automatisch jeweils zwischen Mitte Januar und Ende Februar.
- Bei Hinterbliebenenrenten muss für den Antrag die Versicherungsnummer der verstorbenen Person angegeben werden.
So ist sichergestellt, dass Rentnerinnen und Rentner rechtzeitig vor Abgabe der Steuererklärung über alle gemeldeten Daten informiert sind.
Wie und wo wird die Bescheinigung beantragt?
Der erstmalige Antrag ist unkompliziert und kann bequem online gestellt werden.
Die wichtigsten Wege:
- Online-Services der Deutschen Rentenversicherung unter dem Portal „eservice-drv.de“ bzw. direkt über den Dienst „Steuerbescheinigung“.
- Alternativ können Rentner sich auch schriftlich oder telefonisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden, viele Beratungsstellen verweisen aber aus Zeitgründen ausdrücklich auf den Online-Weg.
Beim ersten Antrag müssen Name, Anschrift und die persönliche Rentenversicherungsnummer angegeben werden, damit die Bescheinigung korrekt zugeordnet werden kann. Nach dem ersten erfolgreichen Antrag entfällt dieser Aufwand, weil die Zusendung dann jährlich automatisch erfolgt.
Was steht konkret in der „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“?
Die Bescheinigung orientiert sich inhaltlich an den Rentenbezugsmitteilungen nach § 22a EStG und enthält daher eine ganze Reihe an Detailinformationen.
Typische Inhalte sind:
- Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer.
- Rentendaten: Gesamtbetrag der im Vorjahr zugeflossenen Rente, Beginn und ggf. Ende des Rentenbezugs.
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die von der Rente einbehalten wurden.
Damit liefert die Bescheinigung genau die Werte, die Steuerprogramme und Steuerberater benötigen, um die steuerpflichtigen Anteile der Rente zu berechnen. Sie hilft außerdem zu vermeiden, dass Rentenerträge aus Unkenntnis gar nicht oder falsch erklärt werden, was später zu Nachfragen oder Nachzahlungen führen könnte.
Für wen lohnt sich die Bescheinigung besonders?
Nicht jede oder jeder Rentner ist automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dennoch kann es sich lohnen, die Zahlen genau zu prüfen – etwa bei zusätzlichen Einnahmen, Ehepartner-Konstellationen oder hohen Krankenversicherungsbeiträgen.
Besonders sinnvoll ist die kostenfreie Information unter anderem für:
- Neurentnerinnen und Neurentner, die erstmals eine Steuererklärung mit Renteneinkünften abgeben und Klarheit über die gemeldeten Daten brauchen.
- Rentner mit Nebeneinkünften (z. B. Minijob, Vermietung), bei denen das Finanzamt ohnehin eine Steuererklärung erwartet.
- Personen, die mithilfe von Steuersoftware oder Lohnsteuerhilfevereinen die Möglichkeit auf Rückerstattungen prüfen wollen.
Die Bescheinigung ist in jedem Fall kostenlos und kann jährlich neu genutzt werden – ein einfacher Service, der viele Unsicherheiten im Umgang mit dem Finanzamt reduziert.


