Ab Juli 2026 wird ein Hebel für mehr Rente umgelegt: Millionen Minijobber können dann ihre einmalige Entscheidung gegen Rentenbeiträge zurücknehmen – und so doch noch Ansprüche fürs Alter aufbauen. Gleichzeitig steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro im Monat, was zusätzlichen Spielraum beim Zuverdienst bringt. Alle Infos dazu, wer jetzt handeln sollte und welche Fristen und Fallstricke gelten, finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Was sich ab Juli 2026 ändert
- Minijobs bleiben grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, Arbeitgeber zahlen wie bisher pauschale Rentenbeiträge.
- Bisher konnten sich Beschäftigte zwar von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, diese Entscheidung war jedoch endgültig.
- Ab 1. Juli 2026 wird diese Blockade gelöst: Minijobberinnen und Minijobber dürfen eine einmal erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder aufheben.
Die Rückkehr in die Rentenversicherung muss aktiv beim Arbeitgeber beantragt werden. Die Wirkung gilt nur für die Zukunft – vergangene Monate ohne Beiträge lassen sich nicht nachträglich „auffüllen“.
Mehr Rente: So wirkt der neue Spielraum
Minijobber, die zurück in die Rentenversicherung wechseln, zahlen künftig einen eigenen Beitrag zusätzlich zum Arbeitgeberanteil. Im gewerblichen Bereich liegt der Eigenanteil regulär bei rund 3,6 Prozent des Verdienstes, in privaten Haushalten bei rund 13,6 Prozent.
Diese vergleichsweise kleinen monatlichen Beträge haben langfristig deutliche Effekte:
- Der Minijob zählt dann voll als Pflichtbeitragszeit für die gesetzliche Rente.
- Dadurch steigen die Rentenansprüche – und es können wichtige Wartezeiten erfüllt werden, etwa die allgemeine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren.
Rechenbeispiele der Minijob-Zentrale zeigen: Wer 603 Euro im Monat im rentenversicherungspflichtigen Minijob verdient, kann seine spätere Monatsrente um mehrere Euro pro Jahr Beitragszeit erhöhen – über Jahrzehnte summiert sich das zu einem spürbaren Plus.
Wer besonders profitieren kann
Die neue Regelung zielt vor allem auf Menschen, die bislang im Minijob vom Rentensystem kaum profitieren. Typische Gruppen sind:
- Studierende, die nebenher jobben und früh mit dem Aufbau ihrer Rentenbiografie beginnen können.
- Hausfrauen, Alleinerziehende oder pflegende Angehörige, die nur begrenzt erwerbstätig sind und dennoch Pflichtbeitragszeiten sammeln wollen.
- Beschäftigte mit mehreren Minijobs, die bisher aus Kostengründen auf Beiträge verzichtet haben, nun aber gezielt Altersarmut vorbeugen möchten.
Gerade Menschen, die längerfristig im Minijob „hängen bleiben“, tragen ein erhöhtes Risiko für Altersarmut, weil über Jahre kaum eigenständige Rentenansprüche aufgebaut werden. Die Option, die Befreiung zu widerrufen, kann hier ein wichtiger Baustein sein, um die eigene Absicherung zu stärken.
Wichtige Regeln und Fallstricke
Der neue Rückweg in die Rentenversicherung ist an klare Bedingungen geknüpft.
- Die Aufhebung der Befreiung ist nur einmalig möglich; wer zurück in die Rentenversicherung geht, kann sich später nicht noch einmal befreien lassen.
- Der Antrag wirkt nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, der auf die Antragstellung folgt.
- Bei mehreren Minijobs muss einheitlich entschieden werden: Entweder sind alle Minijobs rentenversicherungspflichtig oder keiner – Mischformen sind nicht vorgesehen.
Beschäftigte sollten auch die finanzielle Mehrbelastung im Blick behalten: Der Eigenanteil zur Rentenversicherung reduziert den Nettoverdienst, auch wenn er sich meist im zweistelligen Eurobereich bewegt. Für sehr kleine Verdienste gelten zudem Mindestbeiträge, die dazu führen können, dass der eigene Anteil relativ höher ausfällt.
Höhere Minijob-Grenze: Mehr Luft beim Zuverdienst
Parallel zum Rentenwechsel bringt 2026 eine weitere Neuerung: Die Verdienstgrenze im Minijob steigt von 556 auf 603 Euro im Monat. Grundlage ist die dynamische Kopplung an den gesetzlichen Mindestlohn, der 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde klettert.
Das bedeutet:
- Minijobber können künftig mehr arbeiten oder einen etwas höheren Stundenlohn beziehen, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
- Wer gleichzeitig Rentenbeiträge zahlt, kombiniert einen höheren Zuverdienst mit dem Aufbau zusätzlicher Ansprüche – ein doppelter Effekt.
Für Rentnerinnen und Rentner, die mit einem Minijob ihre Rente aufbessern, eröffnen sich damit zusätzliche Spielräume, ohne dass automatisch Sozialversicherungspflicht in der regulären Beschäftigung ausgelöst wird.


