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Rente und Minijob: was Rentner oft nicht beachten!

Viele Rentner in Deutschland entscheiden sich dafür, auch nach dem Eintritt in den Ruhestand noch in einem Minijob tätig zu sein. Sei es aus finanziellen Gründen, um aktiv zu bleiben oder den Kontakt zu Menschen zu pflegen. Ein Minijob neben der Rente klingt zunächst unkompliziert – doch in der Praxis gibt es zahlreiche Fallstricke, die ältere Arbeitnehmer oft übersehen. Von Hinzuverdienstgrenzen bis zur steuerlichen Behandlung reicht die Palette an Aspekten, die Rentner unbedingt im Auge behalten sollten. Auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., beleuchten wir die wichtigsten Punkte – und zeigen auf, welche Fehler Rentner unbedingt vermeiden sollten.

Grundlegendes zum Minijob neben der Rente

Ein Minijob liegt dann vor, wenn das monatliche Einkommen die Grenze von 538 Euro (Stand 2025) nicht überschreitet. Diese Verdienstgrenze wurde im Laufe der letzten Jahre mehrfach angepasst und orientiert sich an der Entwicklung des Mindestlohns. Arbeitszeit und Verdienst müssen also im Blick behalten werden.

Rentner können grundsätzlich auch im Alter einen Minijob aufnehmen – doch: Entscheidend ist, welche Rentenart bereits gezahlt wird. Denn hier entstehen die größten Unterschiede:

  • Regelaltersrente: Ab der Regelaltersgrenze dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
  • Früherer Rentenbeginn (z. B. Altersrente mit 63, Erwerbsminderungsrente): Hier gelten Hinzuverdienstgrenzen, die bei Überschreiten zu Rentenkürzungen führen können.

Gerade dieser Unterschied wird von vielen Betroffenen übersehen – und hat finanzielle Folgen.

Der Unterschied zwischen Regelaltersrente und vorgezogener Rente

Ab der Regelaltersgrenze können Rentner beliebig viel hinzuverdienen – klarer Vorteil für diejenigen, die flexibel weiterarbeiten wollen.

Anders sieht es bei der Rente vor 67 aus (z. B. die “Rente mit 63”). Hier gilt bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze die Hinzuverdienstgrenze. Diese liegt aktuell bei 17.823 Euro pro Jahr (2025).

Wird dieser Betrag überschritten, erfolgt eine Kürzung der Rente. Viele Rentner sind sich dieser Grenze nicht bewusst und erleben oft erst beim Steuer- oder Rentenbescheid eine böse Überraschung. Das gilt jedoch nicht beim Minijob, denn der Verdienst aus dem Minijob ist geringer als die Hinzuverdienstgrenzen es erlauben würden.

📊 Infobox 1: Rente mit 63 + Minijob – Beispielrechnung

Frau M. (63 Jahre) erhält eine vorgezogene Altersrente in Höhe von 1.050 € monatlich.
Sie nimmt zusätzlich einen Minijob mit 538 € monatlich an.

  • Jahresverdienst Minijob: 6.456 €
  • Hinzuverdienstgrenze 2025: 17.823 €

👉 Ergebnis: Frau M. bleibt deutlich unter der Grenze. Ihre Rente von 1.050 € wird nicht gekürzt.

📉 Infobox 2: Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze

Herr K. (64 Jahre) bezieht eine vorzeitige Altersrente von 1.200 € monatlich.
Er arbeitet nebenbei in Teilzeit (nicht mehr nur Minijob) und verdient 20.000 € im Jahr.

  • Er überschreitet die Grenze von 17.823 € um 2.177 €.
  • Folge: Teile seiner Rente werden angerechnet und gekürzt.
  • Effekt: Statt 1.200 € erhält er für einige Monate nur rund 1.000 € Rente.

👉 Fazit: Ein scheinbar lukrativer Nebenjob kann Netto weniger einbringen als gedacht.

Rentenversicherungspflicht im Minijob – oft übersehen

Ein weiteres Missverständnis betrifft die Rentenversicherungspflicht im Minijob. Grundsätzlich sind Minijobber rentenversicherungspflichtig, auch wenn sie bereits selbst Rentner sind. Dies bedeutet:

  • Von den 538 Euro Minijob-Verdienst geht der Arbeitgeberbeitrag plus ein kleiner Eigenanteil des Arbeitnehmers an die Rentenversicherung.
  • Rentner haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Viele machen davon Gebrauch, da sie keine weitere Rentensteigerung erwarten.

Doch Befreiung nicht unbedacht beantragen: Wer die Beiträge zahlt, kann seine eigene Rente weiterhin geringfügig erhöhen. Über mehrere Jahre hinweg summiert sich das durchaus. Wer pauschal auf die Befreiung setzt, verschenkt dieses Potenzial.

🧾 Infobox 4: Rentenaufstockung durch Minijob-Beiträge

Herr P. (70 Jahre) arbeitet noch als Minijobber. Er verzichtet nicht auf die Rentenversicherungspflicht und zahlt einen Eigenanteil von ca. 16 € pro Monat.

  • Nach einem Jahr: zusätzliche Beiträge führen zu einer Rentenerhöhung um ca. 5 € monatlich.
  • Nach 5 Jahren: Erhöhung um insgesamt rund 25 € monatlich – dauerhaft.

👉 Ergebnis: Wer länger im Minijob bleibt, sichert sich eine kleine, aber spürbare Rentensteigerung fürs Leben.

Steuerliche Aspekte – die unterschätzte Falle

Auch steuerlich lauern Tücken. Ein Minijob auf 538-Euro-Basis ist in der Regel steuerfrei, da er pauschal vom Arbeitgeber versteuert wird. Problematisch wird es jedoch, wenn der Rentner mehr als einen Minijob ausübt oder nach dem ersten Minijob zusätzlich einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht:

  • Der erste Minijob bleibt steuerfrei.
  • Der zweite Minijob muss jedoch normal versteuert werden und führt zur Sozialversicherungspflicht.

Viele Betroffene sind überrascht, wenn das Finanzamt später eine Nachforderung stellt. Auch die Tatsache, dass eine Rente ohnehin teilweise steuerpflichtig ist (Stichwort: nachgelagerte Besteuerung der Rente), wird in der Kombination mit einem Minijob oft unterschätzt.

💶 Infobox 3: Steuerfalle bei zwei Minijobs

Beispiel:
Frau L. (67 Jahre) hat bereits die Regelaltersrente. Sie möchte gleich zwei Minijobs ausüben:

    1. Minijob: 538 € monatlich ✔ (pauschal versteuert, steuerfrei für sie)
    1. Minijob: 300 € monatlich ✘ (muss regulär versteuert werden, volle Sozialversicherungspflicht)

👉 Ergebnis: Der zweite Job wird durch Steuern und Abgaben deutlich unattraktiver.

Auswirkungen auf andere Leistungen

Ein Minijob kann außerdem Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben. Beispiele:

  • Grundsicherung im Alter: Einkommen aus einem Minijob wird auf die Grundsicherung angerechnet. Ein Freibetrag existiert zwar, aber ein Großteil des Verdienstes kann die Leistungen mindern.
  • Wohngeld: Auch hier wird das Einkommen berücksichtigt, teils mit spürbaren Folgen für die Anspruchshöhe.
  • Pflegegeld: Keine Berücksichtigung

Rentner sollten also nicht nur auf die Rentenkürzung schauen, sondern auch prüfen, welche weiteren Leistungen betroffen sein könnten.

Häufige Fehler von Rentnern beim Minijob

Zusammengefasst stoßen wir immer wieder auf diese Fehler:

  1. Übersehen der Hinzuverdienstgrenze bei Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze.
  2. Nichtbeachtung der Rentenversicherungspflicht im Minijob.
  3. Mehrere Minijobs auf einmal, ohne steuerliche Konsequenzen zu bedenken.
  4. Ignorieren der Steuerpflicht der eigenen Rente in Verbindung mit Minijob-Einkommen.
  5. Vergessen von Auswirkungen auf Grundsicherung, Wohngeld oder ergänzende Leistungen.

Tipps für Rentner mit Minijob

Damit der Nebenverdienst nicht zur Kostenfalle wird, sollten Rentner Folgendes beachten:

  • Vor Vertragsabschluss mit dem Arbeitgeber prüfen, welcher Rentenstatus vorliegt (Regelaltersrente oder vorzeitig).
  • Bei der Minijob-Zentrale informieren, ob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sinnvoll ist.
  • Rechnungen für Steuern und mögliche Sozialleistungen im Blick behalten.
  • Keine übereilten Entscheidungen treffen – sich ggf. fachlich beraten lassen (z. B. Rentenberatung, Sozialverband, Steuerberater).

FAQ: Rente plus Minijob

Dürfen Rentner neben der Rente einen Minijob ausüben?

Ja, Rentner dürfen grundsätzlich neben ihrer Rente einen Minijob ausüben. Bei Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, gibt es keine Hinzuverdienstgrenze. Bei Renten vor Erreichen dieser Grenze müssen jedoch die jährlichen Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden.

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze 2025 für Rentner?

Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner im Jahr 2025 beträgt 17.823 Euro pro Jahr. Wer diese Grenze überschreitet und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, muss mit Rentenkürzungen rechnen.

Müssen Rentner im Minijob Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Ja, grundsätzlich besteht Rentenversicherungspflicht auch im Minijob. Rentner können sich jedoch durch einen Antrag davon befreien lassen. Wer Beiträge zahlt, erhält eine kleine, dauerhafte Rentenerhöhung.

Wird ein Minijob auf die Grundsicherung angerechnet?

Ja, Einkommen aus einem Minijob wird auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Es gibt einen Freibetrag, doch ein wesentlicher Teil des Verdienstes reduziert die Grundsicherung.

Was passiert, wenn ein Rentner zwei Minijobs hat?

Der erste Minijob bleibt steuerfrei und pauschal vom Arbeitgeber versteuert. Beim zweiten Minijob fallen jedoch reguläre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, sodass dieser weniger lukrativ ist.

Fazit: Minijob bringt Chancen – aber auch Risiken

Ein Minijob neben der Rente kann eine gute Möglichkeit sein, das Einkommen aufzubessern und aktiv zu bleiben. Allerdings steckt der Teufel im Detail: Rentner sollten nie davon ausgehen, dass “ein kleiner Job schon unkompliziert sein wird”. Wer sich nicht rechtzeitig informiert, riskiert Rentenkürzungen oder unerwartete Steuernachzahlungen.

Wer jedoch die Hinzuverdienstgrenzen kennt, seine Steuerpflicht einschätzt und die Rentenversicherungspflicht im Blick hat, kann problemlos von den Vorteilen eines Minijobs profitieren.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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