Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber in Deutschland ihre frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig rückgängig machen – mit spürbaren Vorteilen für die Altersvorsorge. Wer rechtzeitig handelt, kann den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung zurückerlangen und zusätzliche Rentenpunkte sammeln.
Laut der Deutschen Rentenversicherung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber, um zurück in die Versicherungspflicht zu wechseln. Gleichzeitig steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro pro Monat durch die Anpassung des Mindestlohns.
Minijob-Grenze 2026: 603 Euro durch Mindestlohn-Kopplung
Ab Juli 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Nach der dynamischen Kopplung seit 2022 steigt damit auch die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich bzw. 7.236 Euro jährlich.
Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass Minijobber bei diesem Einkommen etwa 43 Arbeitsstunden monatlich leisten dürfen. Für Rentnerinnen und Rentner bleibt das bisherige Arbeitszeitniveau also stabil, obwohl der Lohn steigt. Voraussichtlich wird die Grenze 2027 bei rund 633 Euro liegen.
Widerruf der Rentenversicherungs-Befreiung: Neue Regeln ab Juli 2026
Die neue Möglichkeit beruht auf § 6 Abs. 1b SGB VI.
Ab dem 1. Juli 2026 dürfen sich Minijobber einmalig von ihrer Befreiung lösen und wieder rentenversicherungspflichtig werden.
So funktioniert es:
- Antrag beim Arbeitgeber einreichen (schriftlich oder per E-Mail)
- Meldung an die Minijob-Zentrale
- Versicherungspflicht ab dem Folgemonat
Der Eigenanteil beträgt 3,6 % des Einkommens – also 21,71 Euro bei 603 Euro Monatsverdienst. Dadurch erwerben Beschäftigte wieder Rentenpunkte, erfüllen Wartezeiten und sichern sich Ansprüche auf Reha- und Erwerbsminderungsrente.
Wichtig: Der Widerruf gilt für alle Minijobs und ist endgültig. Eine Rückkehr zur Befreiung ist danach nicht mehr möglich.
Für wen sich der Widerruf besonders lohnt
Besonders lukrativ ist der Widerruf für:
- Personen mit Lücken im Versicherungsverlauf,
- Beschäftigte kurz vor Renteneintritt,
- Minijobber mit unregelmäßiger Erwerbshistorie.
Ein Beispiel verdeutlicht den Effekt: Wer monatlich 21,71 Euro einzahlt, erhält daraus langfristig über 5 Euro zusätzliche Monatsrente pro Beitragsjahr – ein deutlicher Zugewinn im Alter.
Vorgezogene Altersrente vs. Regelaltersrente
Für Empfänger einer vorgezogenen Altersrente kann der Widerruf entscheidend sein, um noch fehlende Versicherungszeiten zu erfüllen. Jeder Beitragsmonat zählt.
Bei der Regelaltersrente hingegen hat der Widerruf keine direkte Auswirkung, da die Rente bereits voll gezahlt wird. Wer weiterhin einzahlen möchte, kann freiwillig auf die Befreiung verzichten und zusätzliche Rentenpunkte erwerben.
Hinzuverdienst & Steuern 2026: Was wirklich zählt
Die frühere Hinzuverdienstgrenze für Rentner entfällt seit 2023. Einkommen aus Rente und Minijob kann aber steuerpflichtig werden, sobald der Grundfreibetrag (voraussichtlich rund 11.100 Euro im Jahr 2026) überschritten wird.
Da der Minijob pauschal versteuert wird, fallen für Arbeitnehmer in der Regel keine zusätzlichen Steuern an.
Aktivrente 2026: Chancen und Grenzen
Die Aktivrente erlaubt weiterhin steuerfreie Zusatzeinkünfte bis zu 2.000 Euro monatlich, gilt aber nur für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten. Minijobs sind ausgeschlossen.
Interessant wird eine Kombination: Wer zusätzlich zu einem Hauptjob einen Minijob hat, kann bis zu 2.603 Euro monatlich nahezu steuerfrei verdienen – allerdings gelten auf das Haupteinkommen voll Sozialabgaben.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Widerruf
- Antrag beim Arbeitgeber stellen
- Arbeitgeber meldet den Widerruf an die Minijob-Zentrale
- Bestätigung abwarten
- Ab dem nächsten Monat werden Beiträge fällig
Beispiel: Antrag am 10. Juli 2026 → Rentenversicherungspflicht ab 1. August 2026.
Kritik: Was der Gesetzgeber versäumt hat
Viele Fachleute kritisieren, dass die ursprüngliche Befreiung nicht widerrufbar war und zahlreiche Minijobber kaum informiert wurden.
Eine rückwirkende Nachzahlung ist leider ausgeschlossen. Zudem bevorzugt die Aktivrente vor allem Besserverdienende, während geringfügig Beschäftigte trotz Beitragszahlung nur begrenzt profitieren.
FAQ
Lohnt sich der Widerruf auch für Rentnerinnen und Rentner?
Nur bei vorgezogener Rente oder fehlenden Versicherungszeiten kann der Widerruf direkte Vorteile bringen.
Kann ich den Antrag schon vor Juli 2026 stellen?
Nein, er ist erst ab dem 1. Juli 2026 rechtswirksam.
Gilt der Widerruf nur für einen Minijob?
Nein, er betrifft immer alle parallel bestehenden Minijobs eines Arbeitnehmers.
Kann der Widerruf später rückgängig gemacht werden?
Nein, die Entscheidung ist endgültig.
Wie viel zusätzliche Rente bringt der Wiedereinstieg?
Etwa 5 Euro monatlich mehr Rente pro Jahr mit Beitragszahlung – je nach individuellem Verlauf.
Fazit
Ab Juli 2026 öffnet sich für Minijobber ein einmaliges Zeitfenster, um ihre Altersvorsorge aktiv zu stärken. Wer sich rechtzeitig entscheidet, kann durch geringe Eigenbeiträge wieder vollen Zugang zu Rentenpunkten und Reha-Leistungen erhalten. Angesichts der Stabilisierung der Minijobgrenze bleibt das Modell auch 2026 attraktiv für Nebenverdienende und Rentner.

