Minijob während der Rente: Was sich 2027 ändern soll

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Wer neben der Altersrente einen Minijob ausübt, kann ab Januar 2027 mehr verdienen: Die monatliche Verdienstgrenze steigt auf 633 Euro. Auch der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich. Beide Anpassungen stehen bereits fest, während eine höhere Pauschalsteuer noch Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens ist. Für beschäftigte Rentner bedeutet die höhere Grenze allerdings nicht automatisch mehr Nettolohn.

Welche Änderungen beim Minijob stehen für 2027 fest?

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Dadurch erhöht sich die monatliche Minijobgrenze von 603 Euro auf 633 Euro. Die Mindestlohnerhöhung ist bereits durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt und damit keine bloße politische Ankündigung.

Regelung2026Ab Januar 2027
Mindestlohn je Stunde, brutto13,90 Euro14,60 Euro
Monatliche Minijobgrenze603 Euro633 Euro
Verdienstgrenze bei zwölfmonatiger Beschäftigung7.236 Euro7.596 Euro

Die Minijobgrenze folgt nach § 8 Absatz 1a SGB IV dem Mindestlohn. Die Berechnung lautet: 14,60 Euro × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro. Über zwölf Monate ergibt das 360 Euro mehr möglichen Bruttoverdienst als 2026.

Bekommen Rentner dadurch automatisch mehr Geld?

Nein, die höhere Verdienstgrenze allein verpflichtet Arbeitgeber nicht dazu, den Monatslohn auf 633 Euro anzuheben. Sie erlaubt lediglich einen höheren regelmäßigen Verdienst innerhalb des Minijobstatus. Wer bislang den gesetzlichen Mindestlohn erhält, hat dagegen ab Januar 2027 Anspruch auf mindestens 14,60 Euro je Arbeitsstunde.

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Bei gleichbleibender Arbeitszeit steigt damit der Bruttolohn eines zum Mindestlohn bezahlten Minijobbers. Liegt der vereinbarte Stundenlohn bereits über 14,60 Euro, entsteht aus der Mindestlohnerhöhung allein kein zusätzlicher Zahlungsanspruch. Entscheidend bleiben Arbeitsvertrag, Vergütung und Arbeitsumfang.

Welche höhere Steuer ist für Minijobs geplant?

Die Bundesregierung will den einheitlichen Pauschsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent erhöhen. Das gehört zum am 2. September 2026 beschlossenen Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Ein Kabinettsbeschluss über einen Entwurf ist jedoch noch kein verabschiedetes Gesetz; die Erhöhung darf deshalb nicht als bereits geltende Belastung dargestellt werden.

Bislang übernimmt der Arbeitgeber üblicherweise die zweiprozentige Pauschsteuer. Ob eine höhere Steuer den ausgezahlten Lohn tatsächlich mindert, hängt insbesondere davon ab, wer sie nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung trägt. Eine pauschale Aussage, alle Rentner müssten künftig fünf Prozent ihres Minijoblohns abgeben, wäre daher falsch.

Vereinfachtes Beispiel: Bei 633 Euro Monatslohn entsprechen zwei Prozent 12,66 Euro, fünf Prozent dagegen 31,65 Euro. Die Differenz beträgt 18,99 Euro monatlich. Nur wenn die höhere Steuer wirksam auf den Beschäftigten abgewälzt wird, entsteht daraus eine entsprechende zusätzliche Nettobelastung.

Wird die Altersrente wegen des höheren Verdienstes gekürzt?

Nein, bei gesetzlichen Altersrenten bestehen keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Das gilt auch für vorgezogene Altersrenten vor der persönlichen Regelaltersgrenze. Die 633-Euro-Grenze entscheidet deshalb über den Minijobstatus, nicht darüber, ob die Altersrente wegen des Arbeitsverdienstes gekürzt wird. Auch eine höher bezahlte Beschäftigung ist möglich.

Anders können die Folgen bei Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten ausfallen. Hier gelten eigene Voraussetzungen und Anrechnungsregeln. Wer eine solche Rente bezieht, sollte Änderungen der Beschäftigung mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.

Müssen Rentner wegen 2027 etwas unternehmen?

Für die höhere Verdienstgrenze ist kein Antrag bei der Rentenversicherung erforderlich. Sinnvoll ist aber, vor Januar 2027 mit dem Arbeitgeber Stundenlohn, Arbeitsumfang und Steuerbehandlung abzugleichen. Prüfen Sie außerdem, ob Sie eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen oder davon befreit sind.

Vor der Regelaltersgrenze besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Bezieher einer Altersvollrente grundsätzlich versicherungsfrei; durch eigene Beiträge können sie weitere Rentensteigerungen erwerben. Eine zuvor beantragte Befreiung lässt sich bereits seit Juli 2026 einmalig aufheben – das ist keine neue Änderung für 2027.

FAQ zu den Änderungen beim Minijob 2027 während der Rente

Gilt die höhere Minijobgrenze nur für Rentner?

Nein. Die Grenze von 633 Euro gilt ab Januar 2027 allgemein für geringfügig entlohnte Beschäftigungen.

Werden zwei Minijobs zusammengerechnet?

Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden grundsätzlich zusammengerechnet. Die Grenze gilt dann nicht für jeden Arbeitgeber einzeln.

Darf der Monatsverdienst ausnahmsweise höher ausfallen?

Bei unvorhersehbarem Überschreiten erlaubt das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwei Monate innerhalb eines Zeitjahres mit höchstens dem Doppelten der Monatsgrenze.

Muss ein pauschal versteuerter Minijob in die Steuererklärung?

Bei der üblichen Pauschalbesteuerung spielt der Minijoblohn in der persönlichen Einkommensteuererklärung keine Rolle. Eine individuelle Besteuerung ist davon zu unterscheiden.

Fazit zum Minijob während der Rente 2027

Ab Januar 2027 ermöglichen höherer Mindestlohn und höhere Minijobgrenze mehr Bruttoverdienst neben der Altersrente. Wie viel zusätzlich ausgezahlt wird, hängt jedoch von Arbeitszeit, Vergütung, Beiträgen und Steuerbehandlung ab. Die geplante höhere Pauschalsteuer bleibt vom bereits feststehenden Anstieg der Verdienstgrenze zu unterscheiden.

Quellen

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