Teasertext (ca. 80 Wörter):
Mit dem Jahr 2025 schließt Deutschland ein historisches Kapitel ab, das viele Menschen über Jahrzehnte bewegt hat: Die Unterschiede in der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Ost- und Westdeutschland gehören bald endgültig der Vergangenheit an. Im Folgenden erfahren Sie, wie das einheitliche Rentenrecht zustande kam, welche gesetzlichen Veränderungen ab 2025 gelten und was die vollendete Ost-West-Angleichung für die Rentnerinnen und Rentner wirklich bedeutet.
Die Geschichte der Rentenangleichung: Vom Provisorium zur Einheit
Seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 war das Rentenrecht zwischen Ost und West zweigeteilt. Aufgrund der erheblichen Lohnunterschiede wurden im Osten sogenannte Hochwertungsfaktoren eingeführt, um das niedrigere Einkommensniveau auszugleichen. Schrittweise sind seit 2018 jährlich verschiedene Rentenwerte, Hochwertungsfaktoren und Beitragsbemessungsgrenzen aneinander angeglichen worden. Weiterreichende Informatioen finden Sie in der Broschüre der Deuten Rentenversicherung: Ost-West-Rentenangleichung: Das ändert sich
Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung wurde der Weg frei gemacht: Am 1. Juli 2023 wurde erstmals der aktuelle Rentenwert bundesweit vereinheitlicht, zum Jahreswechsel folgen die letzten technischen Angleichungsschritte.
Was ändert sich ab 2025 konkret?
Zum 1. Januar 2025 entfällt die letzte gesetzliche Trennung der Rentenberechnung zwischen Ost- und Westdeutschland. Das bringt mehrere zentrale Änderungen mit sich:
- Einheitliche Beitragsbemessungsgrenze: Die maximal für die Rentenversicherung zu berücksichtigenden Einkommen sind in Ost und West identisch.
- Vereinheitlichte Bezugsgröße: Auch hier gibt es keine regionalen Unterschiede mehr – relevant etwa für die Mindestbeitragsberechnung.
- Abschaffung der Hochwertung: Bislang wurden Ost-Einkommen für die Rentenberechnung auf ein fiktives Westniveau „hochgewertet“. Dieses System fällt weg.
- Gleiches Rentenrecht: Für alle Neurentner gelten nun identische Regeln, unabhängig vom Wohnort oder Beschäftigungsort.
Darum ist die Angleichung so bedeutend
Die komplette Rentenangleichung ist mehr als Symbolik – sie beendet nicht nur ein juristisches Provisorium, sondern bringt konkrete Vorteile:
- Soziale Gerechtigkeit: Alle Versicherten werden künftig identisch behandelt. Unterschiede aufgrund regionaler Gegebenheiten gibt es nicht mehr.
- Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Das Ende der rechtlichen Trennung stärkt das Vertrauen in den Sozialstaat.
- Bessere Planbarkeit: Arbeitgeber, Sozialverbände und Versicherte profitieren von einfacheren, transparenteren Regeln.
Praktische Auswirkungen für Betroffene
Für viele Rentnerinnen und Rentner aus dem Osten bedeutet die Reform eine vollständige Gleichstellung mit westdeutschen Rentnern. Allerdings werden sich die Auswirkungen auf die Höhe der individuellen Rente in der Praxis in vielen Fällen nur noch geringfügig bemerkbar machen, da durch die bisherigen Stufen die Angleichung zu großen Teilen bereits vollzogen ist. Die aktuelle Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 um 3,74% gilt bundesweit.
Auch die Finanzierung ist gesichert: Steuermittel werden schrittweise stärker zur Finanzierung der Angleichung einbezogen, sodass die Last nicht allein auf den Beitragszahlern liegt.
Kritik und Herausforderungen
Obwohl die Angleichung für breite Zustimmung sorgt, gibt es auch kritische Stimmen. Einige Experten weisen darauf hin, dass die ostdeutschen Renten bei vergleichbarer Erwerbsbiographie oft dennoch etwas niedriger ausfallen – bedingt durch die jahrzehntelang geringeren Löhne. Die Rentenreform kann die Einkommensunterschiede nicht vollends „heilen“- dafür aber einen wichtigen strukturellen Schritt für mehr Gerechtigkeit leisten.
Weiterführende Neuerungen 2025
Mit dem Rentenpaket 2025 werden zudem das Rentenniveau bis 2031 stabilisiert und weitere Verbesserungen etwa bei Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) oder für weiterarbeitende Senioren eingeführt.