Pflege 2026: Warum das Pflegegeld auch die Rente für Pflegepersonen ab 1. Juli steigen lässt

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Wer Angehörige zu Hause pflegt, stemmt eine enorme Aufgabe – oft neben dem Beruf und ohne eigenes Gehalt. Ab dem 1. Juli 2026 lohnt sich diese Pflegetätigkeit auch rentenrechtlich stärker: Der neue aktuelle Rentenwert von 42,52 Euro erhöht die Rentenansprüche aus Pflegezeiten spürbar. Denn für pflegende Angehörige zahlt die Pflegekasse Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung auf Basis eines fiktiven Arbeitsentgelts nach § 166 SGB VI. Der nachfolgende Beitrag erklärt , wie Pflegegeld, Pflegegrad und neue Rentenwerte zusammenwirken, welche Beträge pro Jahr Pflege möglich sind und wie Sie als Pflegeperson Ihre Ansprüche sichern.

Ausgangspunkt 2026: Neuer Rentenwert, neue Wirkung der Pflege

Zum 1. Juli 2026 steigt der aktuelle Rentenwert auf 42,52 Euro. Dieser Wert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung monatlich wert ist. Pflegende Angehörige erwerben über die von der Pflegekasse gezahlten Beiträge Entgeltpunkte, die mit dem Rentenwert multipliziert werden. Je höher also der Rentenwert, desto stärker zahlt sich jedes Pflegejahr in Euro aus. Die Pflegetätigkeit wird damit rentenrechtlich „wertvoller“, ohne dass Pflegepersonen selbst zusätzlich Beiträge zahlen müssen.

Rechtsgrundlage: Wie die Pflege zur Rente wird

Die rentenrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger beruht auf einem Zusammenspiel aus dem Sechsten und dem Elften Buch Sozialgesetzbuch.
Zentral sind:

  • § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI: Begründet die Versicherungspflicht von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen.
  • § 166 Abs. 2 SGB VI: Regelt, welches fiktive Arbeitsentgelt für Pflegepersonen als beitragspflichtige Einnahme gilt.
  • § 44 SGB XI: Verpflichtet die Pflegekassen, Rentenversicherungsbeiträge für bestimmte Pflegepersonen zu zahlen.

Versicherungspflichtig sind Pflegepersonen, wenn sie

  • eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2,
  • in der häuslichen Umgebung,
  • regelmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und
  • daneben nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

Erfüllen Sie diese Kriterien, meldet die Pflegekasse Sie bei der Deutschen Rentenversicherung an und zahlt Beiträge – ohne Eigenanteil Ihrerseits.

Bezugsgröße 2026: Grundlage für das fiktive Pflege‑Entgelt

Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nicht direkt nach dem Pflegegeld, sondern nach einem fiktiven Arbeitsentgelt, das pro Pflegegrad und Leistungsart festgelegt wird. Ausgangspunkt ist die sogenannte Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Sie beträgt 2026 bundesweit 3.955 Euro im Monat. Je nach Pflegegrad und Leistungsart (z.B. überwiegend Pflegegeld, überwiegend Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung) wird ein bestimmter Prozentsatz dieser Bezugsgröße als beitragspflichtige Einnahme angesetzt. Je höher der Pflegegrad und je umfangreicher die häusliche Pflege mit Pflegegeldanteil, desto höher ist dieses fiktive Entgelt – und desto mehr Entgeltpunkte erwerben Sie.

Entgeltpunkte aus Pflege: Wie aus einem Jahr Pflege zusätzliche Rente wird

Für die Berechnung der Entgeltpunkte aus Pflege wird das jährliche fiktive Arbeitsentgelt ins Verhältnis zum vorläufigen Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung gesetzt. Dieses Durchschnittsentgelt liegt 2026 bei rund 51.944 Euro. Beispiel: Beläuft sich Ihr fiktives Pflegeentgelt auf 25.000 Euro im Jahr, ergibt das 25.000 / 51.944 ≈ 0,48 Entgeltpunkte. Multipliziert mit dem Rentenwert von 42,52 Euro ergibt sich eine monatliche Rentensteigerung von etwa 20,41 Euro aus einem Jahr Pflege. Bei höherem Pflegegrad und größerem Pflegeaufwand können Entgeltpunkte und damit der Rentenzuwachs entsprechend steigen.

Höchstwerte 2026: Bis zu rund 38,84 Euro mehr Rente pro Pflegejahr

Besonders hohe Rentenzuwächse ergeben sich ab Juli 2026 bei Pflegegrad 5 mit überwiegendem Bezug von Pflegegeld. In diesen Konstellationen ermöglicht das zugrunde gelegte fiktive Entgelt eine jährliche Entgeltpunktzahl, aus der sich monatliche Rentensteigerungen von bis zu 38,84 Euro aus nur einem Jahr Pflege ergeben. Diese 38,84 Euro werden zusätzlich zu Ihren sonstigen Rentenansprüchen gezahlt und sind dauerhaft – sie wirken sich auf die gesamte Dauer des Rentenbezugs aus. Pflegen Sie mehrere Jahre in einem hohen Pflegegrad, summiert sich der Effekt erheblich und kann die Altersrente spürbar verbessern.

Wer Anspruch auf die höheren Rentenansprüche hat

Der Vorteil ab Juli 2026 besteht nicht in einem pauschalen Zuschlag für alle, sondern wirkt dort, wo die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anspruch auf rentensteigernde Beiträge haben Pflegepersonen, die

  • nicht erwerbsmäßig pflegen (also keinen Lohn von Dritten für die Pflege erhalten),
  • mindestens eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 oder höher in häuslicher Umgebung versorgen,
  • die Mindestpflegestunden erreichen und die Pflege regelmäßig erbringen und
  • die Grenze von 30 Wochenstunden eigener Erwerbstätigkeit nicht überschreiten.

Wird eine Pflegeperson von mehreren Pflegebedürftigen gleichzeitig in Anspruch genommen, können die Pflegezeiten zusammengerechnet werden. Wichtig ist, dass die Pflegekasse die Pflegetätigkeit anerkennt und der Deutschen Rentenversicherung meldet.

Teilrente 99,99%: Wie Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter Rentenpunkte sammeln

Ein besonders interessanter Punkt ist die Situation nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer eine Vollrente wegen Alters als 100‑Prozent‑Vollrente bezieht, erhält für Pflegetätigkeiten grundsätzlich keine neuen Rentenbeiträge mehr aus der Pflegeversicherung. Anders sieht es aus, wenn Sie statt der Vollrente eine Teilrente wählen – zum Beispiel eine Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent. In diesem Modell bleibt Ihre laufende Altersrente faktisch nahezu unverändert hoch, rechtlich handelt es sich aber um eine Teilrente. Dadurch kann die Pflegekasse weiterhin Rentenbeiträge für Ihre Pflegetätigkeit zahlen, sodass Sie auch nach der Regelaltersgrenze zusätzliche Entgeltpunkte erwerben. Wer bereits eine Altersrente bezieht und Angehörige pflegt, sollte diese Option mit der Deutschen Rentenversicherung prüfen, bevor die Rentenart festgelegt oder geändert wird.

Praxisbeispiel: Ein Jahr Pflege – was bedeutet das in Euro?

Stellen Sie sich vor, Sie pflegen Ihre Mutter mit Pflegegrad 4 zu Hause, erhalten Pflegegeld und arbeiten selbst noch 25 Stunden pro Woche in Teilzeit. Die Pflegekasse erkennt Sie als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson an und meldet ein fiktives Entgelt an die Rentenversicherung, das – je nach Einstufung – deutlich über der Hälfte der Bezugsgröße liegen kann. Aus diesem Entgelt ergeben sich zum Beispiel 0,6 Entgeltpunkte pro Jahr. Multipliziert mit 42,52 Euro Rentenwert ergibt dies rund 25,51 Euro zusätzliche monatliche Rente für jedes volle Jahr Pflege. Pflegen Sie fünf Jahre unter diesen Bedingungen, steigt Ihre spätere monatliche Rente allein aus diesen Pflegezeiten um rund 125 Euro – lebenslang.

Was Pflegepersonen jetzt tun sollten

Damit Sie von den höheren Rentenansprüchen ab Juli 2026 profitieren, sollten Sie einige Punkte aktiv angehen.

  • Prüfen Sie, ob bei der Pflegekasse ein anerkannter Pflegegrad (mindestens 2) vorliegt und Pflegegeld oder Kombinationsleistungen bewilligt sind.
  • Lassen Sie sich von der Pflegekasse bestätigen, ob Sie als Pflegeperson bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet sind.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihr Rentenkonto und prüfen Sie, ob die Pflegezeiten dort als Beitragszeiten aus Pflege auftauchen.
  • Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen oder bereits eine Altersrente beziehen, lassen Sie sich zur Möglichkeit einer 99,99‑Prozent‑Teilrente beraten, um weiter Rentenpunkte aus Pflegezeiten zu sammeln.

Bei Unklarheiten können Sie sich an die Auskunfts‑ und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, an Pflegestützpunkte oder spezialisierte Rentenberater wenden.

Tabelle: Rente für Pflegepersonen – wichtigste Fakten ab Juli 2026

AspektEinordnung 2026
Aktueller Rentenwert ab 1.7.202642,52 Euro je Entgeltpunkt
Bezugsgröße 20263.955 Euro monatlich (Bemessungsgrundlage für fiktives Pflegeentgelt)
Rechtsgrundlage Pflegepersonen§ 3 SGB VI, § 166 Abs. 2 SGB VI, § 44 SGB XI
VoraussetzungenPflegegrad ≥ 2, häusliche Pflege, mind. 10 Std/Woche an 2 Tagen, max. 30 Std/Woche Erwerbsarbeit
Finanzierung der BeiträgePflegekasse zahlt Rentenbeiträge auf fiktives Entgelt, Pflegeperson selbst zahlt nichts
Max. Rentenzuwachs pro JahrBis zu rund 38,84 Euro monatlich aus einem Jahr Pflege bei Pflegegrad 5 mit Pflegegeld
Besonderheit nach RegelaltersgrenzeTeilrente 99,99% ermöglicht weiter Rentenbeiträge aus Pflege trotz nahezu voller Altersrente

Fazit

Die Erhöhung des Rentenwerts auf 42,52 Euro ab dem 1. Juli 2026 macht Pflegezeiten für die gesetzliche Rente deutlich attraktiver. Wer einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad pflegt und die Voraussetzungen erfüllt, kann pro Jahr Pflege eine spürbare monatliche Rentensteigerung erreichen – in Spitzenfällen bis knapp 40 Euro. Besonders interessant ist die Gestaltung mit einer 99,99‑Prozent‑Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze: So bleibt die laufende Altersrente nahezu voll erhalten, während die Pflegetätigkeit weiter zusätzliche Entgeltpunkte bringt.

Quellen

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