Hintergrund: Was ist der Entlastungsbetrag?
Seit 2017 erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 einen monatlichen Entlastungsbetrag, der seit Januar 2025 auf 131 Euro angehoben wurde. Es handelt sich dabei zwar nicht um Pflegegeld (dieses gibt es bei PG 1 nicht), aber dennoch um eine finanzielle Hilfe. Ziel dieser Leistung ist es, Menschen mit leichten Beeinträchtigungen die Teilnahme am sozialen Leben und einen möglichst selbstständigen Alltag zu ermöglichen.
Der Betrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung, Unterstützung bei Einkauf oder Freizeitaktivitäten und anerkannte Pflegeleistungen genutzt werden.
Pflegebedürftig mit Pflegegrad 1 sind oft Senioren, die schon eine Rente beziehen.
Geplante Streichung: Hintergrund und Folgen
Viele Rentner haben den Entlastungsbetrag fest in ihr monatliches Budget eingeplant. Nun jedoch prüft die Bundesregierung auf Empfehlung einer Pflegekommission, den Pflegegrad 1 und den zugehörigen Entlastungsbetrag abzuschaffen, um das erwartete Finanzloch von 2 Milliarden Euro pro Jahr in der Pflegeversicherung zu stopfen.
Das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung schätzt die Ersparnis auf 1,8 Milliarden Euro jährlich. Entscheidend ist, dass damit die einzige staatliche Leistung für Senioren mit leichter Einschränkung entfiele – für 860.000 Betroffene wäre dies der Verlust einer wichtigen Hilfe im Alltag. Die endgültige Entscheidung wird für Oktober 2025 erwartet. Umgesetzt werden dürfte sie dann Anfang 2026
Wer genau wäre betroffen?
Besonders Rentner mit leichten Einschränkungen, die keinen Anspruch auf Pflegegeld oder umfangreiche Pflegesachleistungen haben. Der Entlastungsbetrag ist bisher die einzige Förderung, die ihnen zusteht. Dazu gehören vor allem ältere Menschen mit Gelenkproblemen, chronischen Schmerzen, leichter Demenz oder altersbedingten Mobilitätseinschränkungen.
Diese Gruppe lebt oft allein und ist auf kleine Alltagshilfen angewiesen – hier wirkt sich die Streichung der 131 Euro besonders aus.
Insgesamt wären fast eine Million Menschen betroffen!
Auswirkungen auf Alltag und Pflege
Mit dem Verlust der Leistung stünde vielen Senioren weniger Geld für Alltagshilfen, Betreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen zur Verfügung. Bereits jetzt reicht die Rente oft nicht aus, um notwendige Hilfe privat zu bezahlen. Ohne die 131 Euro monatlich können viele Services nicht mehr genutzt werden, was die Eigenständigkeit und soziale Teilhabe gefährdet.
Reaktionen und Kritik
Verbände wie der Sozialverband VdK und die Deutsche Seniorenliga kritisieren die geplante Kürzung scharf. Sie sehen die Gefahr einer weiteren Vereinsamung älterer Menschen und einen Anstieg pflegerischer Notlagen. Der Verein Für soziales Leben e.V. schließt sich dieser Kritik vollumfänglich an!
Auch pflegende Angehörige bangen um Entlastungsmöglichkeiten im Alltag: Besonders für berufstätige Kinder oder Partner war der Zuschuss eine wichtige Unterstützung, eine Entlastung bei der Pflegearbeit.
Was können Rentner jetzt tun?
Noch ist die Kürzung nicht beschlossen. Rentner und Angehörige sollten daher:
- Die aktuelle Regelung weiterhin nutzen und Leistungsnachweise bei der Pflegekasse einreichen.
- Ansprechpartner in Beratungsstellen suchen, um alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
- Die politische Diskussion verfolgen und sich ggf. an lokalen Abgeordneten wenden.
- Im Fall einer Streichung rechtzeitig Alternativen prüfen, z. B. Eigenanteilshilfen oder soziale Dienste.
Ausblick und Fazit
Ob die Bundesregierung den Pflegegrad 1 und den Entlastungsbetrag tatsächlich abschafft, ist noch offen. Entscheidend ist, dass zehntausende Rentner bei einer Kürzung um 131 Euro pro Monat spürbar weniger Geld für Betreuung und Alltagshilfen hätten. Sozialverbände wie der Verein Für soziales Leben e.V. fordern daher gezielte Verbesserungen statt pauschaler Kürzungen, damit Senioren ein würdiges und selbstbestimmtes Leben im Alter möglich bleibt.