Pflichtbetriebsrente und Kapitalrente: Doppelte Beiträge drohen Beschäftigten

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Die Rentenkommission hat ihre 33 Empfehlungen bereits Ende Juni an die Bundesregierung übergeben, seither arbeitet die Koalition an einem Gesetzespaket, das laut Bundesregierung noch in diesem Jahr den Bundestag passieren soll. Nun bringt Finanzminister Lars Klingbeil einen zusätzlichen Baustein ins Spiel: eine verpflichtende Betriebsrente, die über die bisherigen Reformpläne hinausgeht.

Klingbeil positioniert sich in der ARD-Sendung „Arena“

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat sich in der ARD-Sendung „Arena“ offen für eine verpflichtende Betriebsrente gezeigt. Dort werden Politikerinnen und Politiker live von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Publikum befragt. Auf eine entsprechende Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) angesprochen, sagte Klingbeil: „Auch das würde helfen.“

Sein Argument: Nur ein Zusammenspiel aus gestärkter gesetzlicher Rente, verpflichtender betrieblicher Vorsorge und ausgebauter privater Vorsorge mache das Rentensystem „wirklich zukunftsfähig“. Die gesetzliche Rente bleibe dabei „die Grundlage für alles“, betonte der Vizekanzler.

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Was die Rentenkommission tatsächlich vorschlägt

Der Vorstoß Klingbeils geht über das hinaus, was die Alterssicherungskommission in ihrem Abschlussbericht empfiehlt. Die Kommission, die ihre Vorschläge am 23. Juni 2026 übergeben hat, spricht sich zwar dafür aus, mehr Beschäftigten den Zugang zu einer Betriebsrente zu ermöglichen, besonders in kleinen Unternehmen ohne Tarifbindung. Eine generelle Pflicht sieht der Bericht bislang aber nicht vor. Stattdessen empfiehlt das Gremium laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales zunächst einen Sozialpartnerdialog, in dem konkrete Maßnahmen für eine breitere Verankerung der betrieblichen Altersvorsorge erarbeitet werden sollen.

Aktuell verfügt gut die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland über eine Betriebsrente. In kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienenden ist die Verbreitung deutlich geringer. Das bereits Anfang 2026 teilweise in Kraft getretene Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll diese Lücke verkleinern, unter anderem durch erleichterte Opt-out-Modelle auf Betriebsebene.

Der Koalitionsausschuss hatte sich Anfang Juli darauf verständigt, die Empfehlungen der Kommission in einem Gesetzespaket zu bündeln. Ziel ist eine Verabschiedung im Bundestag bis Ende 2026. Ob und in welcher Form eine Pflicht zur Betriebsrente Teil dieses Pakets wird, ist damit derzeit noch offen und dürfte einer der strittigeren Punkte in den kommenden Verhandlungen werden.

CDU-Wirtschaftsrat lehnt Pflicht ab

Widerstand kommt aus der Wirtschaft. Der CDU-Wirtschaftsrat hat die Forderung des DGB nach einer verpflichtenden, arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente zurückgewiesen. Generalsekretär Wolfgang Steiger sagte der „Rheinischen Post“, eine solche Pflicht schränke nicht nur die Wahlfreiheit der Beschäftigten bei der Altersvorsorge ein, sondern mache „den Faktor Arbeit noch teurer“.

Der Einwand zielt auf einen wunden Punkt der laufenden Reformdebatte: Nach dem Kommissionsvorschlag würde parallel eine neue kapitalgedeckte gesetzliche Rente eingeführt, deren Beiträge nicht mit bestehenden Betriebsrentenzahlungen verrechnet werden. Wer schon heute per Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente einzahlt, müsste demnach zusätzlich Beiträge in die neue Kapitalrente leisten. Eine verpflichtende Betriebsrente obendrauf würde die Belastung für Arbeitgeber und teils auch für Beschäftigte weiter erhöhen.

Die drei Säulen der Reform im Überblick

BausteinStatus im September 2026Zuständigkeit
Gesetzliche RenteRentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert, neue Kapitalrente in PlanungBundesregierung, Gesetzespaket bis Ende 2026 geplant
Betriebliche RenteZweites Betriebsrentenstärkungsgesetz teilweise in Kraft, Pflicht bislang nicht beschlossenSozialpartnerdialog, Klingbeil-Vorstoß offen
Private VorsorgeFrühstart-Rente seit 2026 aktiv, Altersvorsorgedepot im AusbauBundesfinanzministerium

Wirtschaftswachstum als zweite Baustelle

Neben der Rente rückte Klingbeil in der Sendung ein zweites Thema in den Mittelpunkt: die schwache Konjunktur. „Wir müssen rauskommen aus viereinhalb Jahren kein Wirtschaftswachstum“, sagte der Finanzminister. Mehr Wachstum bedeute auch mehr Arbeitsplätze. Er verwies auf den für den Sommer angekündigten Koalitionsausschuss, der genau dieses Thema erneut in den Fokus nehmen solle, sowie auf eine Spitzenrunde mit Arbeitgebern und Gewerkschaften, mit der ein „gemeinsames Bündnis“ für mehr wirtschaftliche Stärke geschmiedet werden solle.

Häufige Fragen zur geplanten Betriebsrenten-Pflicht

Ist die verpflichtende Betriebsrente bereits beschlossen?

Nein. Klingbeils Aussage in der ARD-Sendung ist eine politische Unterstützung für einen DGB-Vorschlag, kein Gesetzesbeschluss. Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrem Abschlussbericht zunächst einen Sozialpartnerdialog statt einer generellen Pflicht. Ein konkreter Gesetzentwurf zu diesem Punkt liegt bislang nicht vor.

Wer wäre von einer Pflicht zur Betriebsrente betroffen?

Sollte eine Pflicht kommen, wäre sie voraussichtlich an Arbeitsverhältnisse geknüpft und würde vor allem Beschäftigte in kleinen und nicht tarifgebundenen Unternehmen betreffen, die bislang seltener Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge haben. Details zu Ausnahmen oder Übergangsfristen sind noch nicht ausgearbeitet.

Würden Beiträge zur Betriebsrente auf die neue Kapitalrente angerechnet?

Nach dem bisherigen Vorschlag der Rentenkommission nicht. Betriebsrente und die geplante kapitalgedeckte gesetzliche Rente sollen sich ergänzen, nicht gegenseitig ersetzen. Wer bereits in eine Betriebsrente einzahlt, müsste demnach parallel Beiträge in die neue Kapitalrente leisten.

Bis wann soll die Rentenreform beschlossen sein?

Die Koalition hat sich das Ziel gesetzt, das Gesetzespaket zur Rentenreform bis Ende 2026 durch den Bundestag zu bringen. Ob die Betriebsrenten-Pflicht Teil dieses Pakets wird oder gesondert verhandelt wird, ist derzeit offen.

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