„Die Einführung des Altersvorsorgereformgesetzes (AVRG) markiert das Ende einer Ära der Beitragsgarantien und den Beginn einer renditeorientierten Eigenverantwortung, die in dieser Form seit Bestehen der Bundesrepublik beispiellos ist“, konstatiert Peter Kosick. Diese Einschätzung unterstreicht die Tragweite der aktuellen Debatte im Bundestag, die weit über eine bloße Produktreform hinausgeht.
Der parlamentarische Weg zur neuen Rente
Am 13. Februar 2026 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) beraten. Das Ziel der Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz ist klar definiert: Die private Altersvorsorge soll attraktiver, flexibler und vor allem renditestärker werden. Nach Jahren der Stagnation bei der sogenannten „Riester-Rente“ reagiert der Gesetzgeber nun auf die veränderten Kapitalmarktbedingungen und den demografischen Wandel.
Die Neuregelung sieht vor, das bisherige System der staatlich geförderten privaten Vorsorge grundlegend zu restrukturieren. Im Zentrum steht dabei die Ablösung der starren 100-Prozent-Beitragsgarantie, die in der Niedrigzinsphase dazu führte, dass Anbieter kaum noch in Aktien investieren konnten, um die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn garantieren zu können.
Rechtliche Autorität: Wegfall der Bruttobeitragserhaltung
Juristisch fußt die Reform auf einer Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). Bisher schrieb § 1 Abs. 1 Nr. 10 AltZertG vor, dass zum Ende der Ansparphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen müssen. Das neue AVRG weicht diesen Grundsatz auf. Künftig sollen Anbieter Produkte mit reduzierten Garantien (z. B. 80 % oder 0 %) anbieten dürfen, um die Partizipation an den Aktienmärkten zu erhöhen.
Das neue Herzstück: Das Altersvorsorgedepot
Die wohl radikalste Neuerung ist die Einführung eines zertifizierten Altersvorsorgedepots. Erstmals wird es Bürgern ermöglicht, staatliche Förderungen direkt in börsengehandelte Fonds (ETFs) oder Einzelaktien zu leiten, ohne den Mantel einer teuren Rentenversicherung nutzen zu müssen.
Nutzwert: Die neue Förderstruktur im Vergleich
Die folgende Tabelle verdeutlicht die geplanten Änderungen der staatlichen Zulagen ab dem Inkrafttreten (geplant für 2026).
| Förderkomponente | Altes System (Riester) | Neues System (AVRG) |
| Grundzulage | 175 € p.a. | 20 Cent pro Euro Eigenbeitrag |
| Kinderzulage | 300 € (ab Geb. 2008) | 25 Cent pro Euro (Max. 300 €) |
| Max. Förderbetrag | 2.100 € (Sonderausgaben) | Bis zu 3.000 € (steigend bis 2030) |
| Berufseinsteiger-Bonus | Einmalig 200 € | Jährlicher Bonus bis 25. Lebensjahr |
| Garantieniveau | 100 % (verpflichtend) | Wahlweise 0 %, 80 % oder 100 % |
Analyse der Auswirkungen für Sparer
Für den Durchschnittsbürger bedeutet dies eine signifikante Umstellung. Während die alte Welt der Lebensversicherungen Sicherheit suggerierte, die durch die Inflation oft entwertet wurde, fordert das AVRG nun Finanzkompetenz.
Meinung der Redaktion: Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Realität der Kapitalmärkte anerkennt. Dennoch birgt der Wegfall der Garantien ein politisches Risiko: Sollten die Märkte kurz vor Renteneintritt einer Kohorte einbrechen, könnte der Ruf nach staatlichen Rettungsschirmen laut werden. Die Reform ist ein notwendiges Wagnis, um das Rentenniveau langfristig zu stabilisieren.
Die Portabilitäts-Klausel
Ein Detail, das in der öffentlichen Debatte oft übersehen wird, ist die Neuregelung der Portabilität nach § 4 AltZertG n.F. (neue Fassung). Bisher waren Wechsel zwischen Anbietern oft mit immensen Gebühren und dem Verlust von Abschlusskosten verbunden. Das AVRG sieht vor, dass Wechselkosten gedeckelt werden und die Mitnahme des angesparten Kapitals in ein neues Altersvorsorgedepot ohne steuerliche Schädlichkeit vereinfacht wird. Experten erwarten hierdurch einen massiven Preiskampf unter den Neobrokern und klassischen Banken, was die Verwaltungskosten für den Endkunden drastisch senken dürfte.
Kritik und Ausblick
Trotz der positiven Resonanz der Finanzwirtschaft gibt es Kritik von Verbraucherschutzorganisationen. Diese bemängeln, dass die volle steuerliche Absetzbarkeit erst in der Auszahlungsphase (nachgelagerte Besteuerung) zu einer Belastung für künftige Rentner führen könnte. Zudem bleibt abzuwarten, wie die genauen Zertifizierungskriterien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die neuen Depots ausgestaltet werden.
Das Gesetz soll nach der zweiten und dritten Lesung sowie der Zustimmung des Bundesrates zeitnah verabschiedet werden, damit die ersten Produkte bereits im Laufe des Jahres 2026 verfügbar sind.

