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Rente 2025 für über 20 Millionen Rentner falsch berechnet? Faktencheck!

Wurde die Rentenzahlung von 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in den neuen Rentenbescheiden zum 1. Juli 2025 falsch berechnet? Wir von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., klären in unserem Beitrag die Fakten und erklären die Rolle der Deutschen Rentenversicherung in diesem Zusammenhang.

Die Schlagzeile, dass für über 20 Millionen Rentner in Deutschland die Rente mit den Rentenbescheiden zum 1. Juli 2025 „falsch berechnet“ wurde, sorgte für große Aufregung. Ein Faktencheck zeigt jedoch: Die Deutsche Rentenversicherung hat keinen Fehler begangen. Sie kann sich auf klare gesetzliche Vorgaben und eine korrekte, rechtskonforme Umsetzung berufen.

Was ist passiert? Der Auslöser der Debatte

Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung in Deutschland kurzfristig von 3,4% auf 3,6% erhöht. Für Arbeitnehmer griff die Erhöhung sofort, bei den Rentnerinnen und Rentnern jedoch erst ab Juli 2025. Als Ausgleich für die ersten sechs Monate wurde im Juli einmalig ein erhöhter Beitrag von insgesamt 4,8% (3,6% regulär plus 1,2% Nachzahlung) auf die Juli-Rente einbehalten. Diese Pauschalregelung betrifft rund 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.

Vorwurf: Wurden Rentenbescheide massenhaft falsch berechnet?

Viele Medien interpretierten die rückwirkende Nachberechnung als Rechenfehler – insbesondere, da die Nachzahlung nicht auf der (meist niedrigeren) Rentenhöhe der ersten sechs Monate, sondern auf Basis der im Juli erhöhten Rente erfolgte. Dadurch ergab sich für viele ein geringfügiger „Überbeitrag“, meist im Bereich von ein paar Euro. Der Focus titelte mit folgender Schlagzeile: Panne bei allen Rentenbescheiden. (https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/alle-rentner-betroffen-so-pruefen-sie-wie-viel-geld-der-staat-ihnen-schuldet_875af765-21d7-4d5b-b658-777061dcdf03.html, abgerufen am 7.8.2025 um 15.30 Uhr)

Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung widerspricht klar der Behauptung einer fehlerhaften Berechnung. In ihrer offiziellen Pressemitteilung vom 7. August 2025 heißt es:

  • Rechtskonforme Umsetzung: Die Beitragserhebung erfolgte exakt nach den Vorgaben der „Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025“ (PBAV 2025), die explizit eine pauschale Nachzahlung im Juli festschreibt. Es handelte sich also nicht um einen Rechenfehler, sondern um eine gesetzlich vorgesehene Lösung, weil „eine differenzierte Ermittlung für jeden einzelnen Rentner technisch und organisatorisch kurzfristig nicht möglich war“.
  • Automatisierte Umsetzung: Die gleichzeitige Rentenerhöhung (+3,74%) und die Nachzahlung in einem Schritt ermöglichten ein vereinfachtes, automatisiertes Verfahren für über 20 Millionen Renten. Ein individueller Nachberechnungsaufwand hätte das System überfordert und wäre nicht rechtzeitig umsetzbar gewesen.
  • Information und Transparenz: Die Betroffenen wurden im Vorfeld sowohl durch Medien als auch durch Schreiben der Rentenversicherung über die Modalitäten informiert. Im Rentenbescheid sind Rentenanpassung und Pflegebeitragsnachzahlung transparent ausgewiesen.

Was bedeutet das konkret für die Rentnerinnen und Rentner?

  • Mehrbelastung bleibt gering: Die Nachzahlung auf die Juli-Rente führt meist zu einer geringen Überzahlung – zum Beispiel rund 0,45 € pro 1.000 € Rentenhöhe und Monat für das erste Halbjahr 2025.
  • Kumulierte Effekte: Im Einzelfall ist der Betrag für die meisten gering, in der Summe ergibt es sich – angesichts von Millionen Betroffenen – ein Millionenbetrag für die Pflegeversicherung.
  • Keine Rückzahlung vorgesehen: Die Verordnung sieht keine Erstattung der minimal überzahlten Beträge vor, eine Rückforderung ist laut Rentenversicherung ausgeschlossen. Klagen gelten als wenig aussichtsreich, da die Umsetzung auf einer klaren Rechtsgrundlage basiert.
  • Zukünftige Beiträge: Ab August 2025 gilt wieder der reguläre Pflegebeitragssatz von 3,6%, die Netto-Rente steigt dadurch ab diesem Monat spürbar an.

Warum wurde das Verfahren als pauschale Nachzahlung umgesetzt?

  • Technische und verwaltungstechnische Gründe: Die kurzfristige Beitragserhöhung wurde erst Ende Dezember 2024 beschlossen. Aufgrund der knappen Vorlaufzeit war es nicht möglich, für jeden Einzelfall die individuell exakte Nachzahlung auf Basis der jeweiligen Rentenhöhe der Monate Januar bis Juni 2025 zu berechnen.
  • Automatisierung nötig: Die pauschale Lösung erlaubte eine bundesweit einheitliche, automatisierte und rechtssichere Anpassung, was bei mehr als 20 Millionen Fällen notwendig war.

Fazit: Kein Rechenfehler, sondern politisch-legistische Pauschalregelung

Weder ist die Rentenversicherung ein Rechenfehler unterlaufen noch wurden die Renten gesetzeswidrig berechnet. Vielmehr wurde – auf Basis einer Rechtsverordnung – eine pauschale, pragmatische und im Ergebnis für die meisten Betroffenen nur geringfügig nachteilige Umsetzung gewählt. Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt hat und keinerlei handwerklicher Fehler vorliegt.

Betroffene Rentnerinnen und Rentner können ihre Nachberechnung am Rentenbescheid nachvollziehen. Eine Rückerstattung der minimal zu viel gezahlten Beiträge ist rechtlich nicht vorgesehen.

Quellen & weiterführende Informationen:

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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