Einleitung: Warum 2026 zum Wendepunkt wird
Die Kombination aus demografischem Wandel, steigenden Löhnen und politischem Reformdruck führt dazu, dass 2026 mehr ist als ein weiteres Rentenjahr mit „Routineanpassung“. Mit neuen Berechnungswerten, steuerlichen Anreizen für längeres Arbeiten und einer Rentenkommission, die eine umfassende Neuordnung vorbereiten soll, werden wichtige Weichen für die Zeit nach 2030 gestellt.
Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Es geht nicht nur um eine Rentenerhöhung im Sommer 2026, sondern auch um die Frage, wie Rente, Hinzuverdienst und Steuern künftig zusammenspielen. Für Beitragszahler rücken Themen wie Beitragsbemessungsgrenze, künftige Rentenpunkte und mögliche Änderungen beim Renteneintrittsalter stärker in den Fokus.
Rentenanpassung 2026: Erhöhung mit Unsicherheiten
Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 richtet sich wie üblich nach der Lohnentwicklung, dem Nachhaltigkeitsfaktor und den gesetzlichen Schutzklauseln aus dem Rentenpaket. Prognosen deuten auf eine spürbare, aber konjunkturabhängige Erhöhung hin; konkrete Prozentwerte werden erst im Frühjahr 2026 nach Veröffentlichung der endgültigen Berechnungsdaten feststehen.
Wichtig: Die Rentenerhöhung wirkt nicht nur auf laufende Altersrenten, sondern auch auf Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Folgerenten. Wer ergänzende Leistungen wie Grundsicherung im Alter oder Wohngeld bezieht, sollte prüfen, ob die Rentenerhöhung anrechenbares Einkommen steigert und sich dadurch bei bedürftigkeitsabhängigen Leistungen etwas verändert.
Neue Rechengrößen 2026: BBG, Durchschnittsentgelt und Bezugsgröße
Zum 1. Januar 2026 steigen zentrale Rechengrößen in der Sozialversicherung. In der allgemeinen Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 8.450 Euro im Monat bzw. 101.400 Euro im Jahr angehoben, in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 10.400 Euro im Monat bzw. 124.800 Euro im Jahr.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung beträgt 2026 voraussichtlich 51.944 Euro pro Jahr und bildet die Grundlage dafür, wie viele Entgeltpunkte ein Jahresverdienst bringt. Parallel steigt die Bezugsgröße, die unter anderem für verschiedene Mindesteinkommen und Hinzuverdienstgrenzen – etwa bei der Erwerbsminderungsrente – maßgeblich ist, auf 3.955 Euro im Monat.
Konsequenzen: Rentenpunkte und Hinzuverdienst
Für Beschäftigte bedeutet das höhere Durchschnittsentgelt, dass ein voller Entgeltpunkt 2026 ein entsprechend höheres Jahreseinkommen erfordert; Medienberichte sprechen von einem Anstieg der „Kosten“ pro Rentenpunkt auf über 51.000 Euro. Wer seine Renteninformation prüft, sollte deshalb verstärkt darauf achten, wie viele Entgeltpunkte pro Jahr tatsächlich erworben werden – insbesondere bei Teilzeit, Minijobs oder längeren Auszeiten.
Die erhöhte Bezugsgröße wirkt sich auch auf die Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungsrente aus, da diese direkt aus der Bezugsgröße abgeleitet werden. Damit steigen die Spielräume für Zuverdienste, gleichzeitig werden die Berechnungen komplexer – ein genauer Blick in Bescheide und Informationsblätter der Deutschen Rentenversicherung wird 2026 noch wichtiger.
Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen
Ein zentrales rentenpolitisches Projekt ab 2026 ist die Aktivrente. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll künftig bis zu 2.000 Euro im Monat (24.000 Euro im Jahr) aus Erwerbstätigkeit steuerfrei hinzuverdienen können.
Die Steuerbefreiung wird direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, zusätzliche Bürokratie für Arbeitnehmer soll vermieden werden. Ziel der Aktivrente ist es, ältere Beschäftigte zu motivieren, länger im Job zu bleiben, Wissen zu halten und gleichzeitig ihre finanzielle Situation im Alter zu verbessern – ohne dass jeder zusätzliche Euro sofort beim Finanzamt landet.
Für wen lohnt sich die Aktivrente?
Attraktiv ist die Aktivrente vor allem für Personen, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, gesundheitlich noch arbeiten können und wollen und deren bisheriges Einkommen über dem Niveau eines Minijobs liegt. Wer etwa in Teilzeit weiterarbeitet, kann dank des Freibetrags einen deutlich höheren Nettobetrag erzielen als bisher, während die gesetzliche Rente unverändert weiterläuft.
Wichtig ist die Unterscheidung zu Erwerbstätigkeit vor der Regelaltersgrenze: Dort greifen weiterhin reguläre Steuer- und Beitragspflichten sowie Hinzuverdienstregelungen für vorgezogene Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten. Auch wenn die Aktivrente steuerlich begünstigt, sollten Betroffene prüfen, ob zusätzliche Verdienste auf andere Sozialleistungen oder einkommensabhängige Ansprüche (z. B. Wohngeld) angerechnet werden.
Neue Rentenkommission: Fahrplan für ein neues Rentensystem
Parallel dazu wird eine neue Rentenkommission eingesetzt, die bis Mitte 2026 Vorschläge für die Zukunft der Alterssicherung vorlegen soll. Das Gremium soll sich mit Fragen wie Renteneintrittsalter, Stabilisierung nach 2030, Verbreiterung des Einzahlerkreises und der Kombination aus umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Vorsorge befassen.
Medienberichte zeigen, dass der politische Begleittext zum Rentenpaket der Kommission enge Leitplanken setzt, etwa zu Beitragssätzen, Rentenniveau und möglichem späteren Eintrittsalter. Damit könnte die Kommission zu einem Instrument werden, mit dem weitreichende Weichenstellungen – etwa eine Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung oder eine Ausweitung der Versicherungspflicht – vorbereitet werden.
Was bedeutet das für das Renteneintrittsalter?
In der politischen Debatte wird bereits offen darüber gesprochen, das Renteneintrittsalter stärker an Beitragsjahre oder Lebenserwartung zu koppeln. Diskutiert werden Modelle, bei denen etwa besonders lange Versicherungsbiografien (45 Jahre und mehr) weiterhin einen früheren Rentenzugang mit geringeren Abschlägen ermöglichen, während für Standard- oder unterbrochene Biografien der Druck steigt, länger zu arbeiten.
Für viele Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen birgt das erhebliche Risiken, weil sie das höhere faktische Rentenalter oft nicht erreichen und auf Erwerbsminderungsrenten oder Abschläge ausweichen müssten. Sozialverbände fordern daher, jede Debatte über das Rentenalter zwingend mit Verbesserungen bei Prävention, Wiedereingliederung und EM-Renten zu verknüpfen.
Tabelle: Rente 2026 – die wichtigsten Kennzahlen
| Punkt | Wert/Änderung 2026 |
|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze allgemein RV | 8.450 Euro/Monat bzw. 101.400 Euro/Jahr. |
| Beitragsbemessungsgrenze knappschaftl. | 10.400 Euro/Monat bzw. 124.800 Euro/Jahr. |
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt | 51.944 Euro pro Jahr. |
| Bezugsgröße | 3.955 Euro/Monat (47.460 Euro/Jahr). |
| Aktivrente | Bis zu 2.000 Euro Monatsverdienst steuerfrei nach Regelaltersgrenze. |
| Rentenkommission | Vorschläge zur Rentenzukunft bis Mitte 2026. |
Frage: Was sollten Rentner und Versicherte jetzt tun?
Rentnerinnen und Rentner sollten zum Jahreswechsel 2025/2026 Rentenbescheide, Mitteilungen zur Rentenanpassung und eventuelle Informationen zur Aktivrente sorgfältig lesen und bei Unklarheiten Beratung in Anspruch nehmen. Wer plant, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, sollte frühzeitig mit Arbeitgeber und Steuerberatung klären, wie sich die Aktivrente konkret auswirkt.
Beitragszahler profitieren davon, ihren Versicherungsverlauf zu prüfen und zu überlegen, wie viele Entgeltpunkte sie mit der neuen Lohn- und Punktelogik voraussichtlich noch aufbauen können. Gerade vor dem Hintergrund der Arbeit der Rentenkommission lohnt es sich, politische Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen – denn die heute gesetzten Weichen entscheiden maßgeblich darüber, wie sicher und hoch die eigene Rente in den 2030er- und 2040er-Jahren ausfallen wird.


