Rente 2026: Wer mit 64 Jahren noch abschlagsfrei in Rente gehen kann – nur diese Gruppe profitiert!

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Geburtsjahrgänge und Übergangsregelung

Nur die „letzten Übergangsjahrgänge“ profitieren überhaupt noch von der Option, mit exakt 64 Jahren ohne Abschläge in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu gehen:

  • Dies betrifft den Jahrgang 1962 (ab 64 Jahre und 8 Monate) und 1963 (ab 64 Jahre und 10 Monate). Für sie ist, je nach Geburtsmonat, 2026 in seltenen Fällen noch der Rentenstart mit rund 64 Lebensjahren abschlagsfrei möglich.
  • Ab Geburtsjahrgang 1964 ist die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente bei besonders langjährig Versicherten gesetzlich auf 65 Jahre angehoben; 64 ist dann definitiv ausgeschlossen.

45 Versicherungsjahre sind Pflicht

Die abschlagsfreie „Rente mit 64“ setzt mindestens 45 anerkannte Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus. Angerechnet werden dabei:

  • Arbeitszeiten,
  • Kindererziehungszeiten,
  • Zeiten von Pflege Angehöriger,
  • Wehr- und Zivildienst.

Zeiten von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, zählen nicht dazu.

Schwerbehinderte Menschen

Auch schwerbehinderte Versicherte (GdB mindestens 50) konnten früher mit 64 ohne Abschlag in Rente gehen. Ab den Geburtsjahrgängen 1964 und jünger ist aber auch für diese Gruppe nur noch eine abschlagsfreie Rente ab 65 möglich – ein Renteneintritt mit 64 bleibt hier ab 2026 ausgeschlossen.

Tabelle: Abschlagsfreie Rente mit 64 – Wer ist 2026 dabei?

GeburtsjahrAbschlagsfreie Rente mit 64 möglich?Voraussetzungen
Vor 1962Ja, aber regulär älter45 Versicherungsjahre
1962In seltenen Fällen (64 + 8 Monate)45 Versicherungsjahre
1963In seltenen Fällen (64 + 10 Monate)45 Versicherungsjahre
Ab 1964Nein, frühestens mit 6545 Versicherungsjahre
SchwerbehinderungNein (ab 1964 mit 65 abschlagsfrei)35 Jahre + Schwerbehinderung

Fazit: Ab 2026 ist die „Rente mit 64“ ohne Abschläge so gut wie abgeschafft

Die Türen für einen abschlagsfreien Renteneinstieg mit 64 Jahren schließen sich 2026 nahezu komplett. Nur einzelne Menschen der Jahrgänge 1962 und 1963, die sehr früh im Jahr geboren wurden und 45 Versicherungsjahre nachweisen können, profitieren noch ein letztes Mal von dieser Option. Für alle anderen – inklusive schwerbehinderter Menschen – ist die abschlagsfreie Altersrente ab 2026 frühestens ab dem 65. Geburtstag erreichbar. Wer mit 64 regulär in Rente geht, muss erhebliche Abschläge in Kauf nehmen.

Eine persönliche Beratung durch die Rentenversicherung ist empfehlenswert, um die wenigen noch bestehenden Sonderwege rechtssicher zu nutzen und zu prüfen, ob alle Versicherungszeiten korrekt angerechnet werden.

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