Geburtsjahrgänge und Übergangsregelung
Nur die „letzten Übergangsjahrgänge“ profitieren überhaupt noch von der Option, mit exakt 64 Jahren ohne Abschläge in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu gehen:
- Dies betrifft den Jahrgang 1962 (ab 64 Jahre und 8 Monate) und 1963 (ab 64 Jahre und 10 Monate). Für sie ist, je nach Geburtsmonat, 2026 in seltenen Fällen noch der Rentenstart mit rund 64 Lebensjahren abschlagsfrei möglich.
- Ab Geburtsjahrgang 1964 ist die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente bei besonders langjährig Versicherten gesetzlich auf 65 Jahre angehoben; 64 ist dann definitiv ausgeschlossen.
45 Versicherungsjahre sind Pflicht
Die abschlagsfreie „Rente mit 64“ setzt mindestens 45 anerkannte Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus. Angerechnet werden dabei:
- Arbeitszeiten,
- Kindererziehungszeiten,
- Zeiten von Pflege Angehöriger,
- Wehr- und Zivildienst.
Zeiten von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, zählen nicht dazu.
Schwerbehinderte Menschen
Auch schwerbehinderte Versicherte (GdB mindestens 50) konnten früher mit 64 ohne Abschlag in Rente gehen. Ab den Geburtsjahrgängen 1964 und jünger ist aber auch für diese Gruppe nur noch eine abschlagsfreie Rente ab 65 möglich – ein Renteneintritt mit 64 bleibt hier ab 2026 ausgeschlossen.
Tabelle: Abschlagsfreie Rente mit 64 – Wer ist 2026 dabei?
| Geburtsjahr | Abschlagsfreie Rente mit 64 möglich? | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Vor 1962 | Ja, aber regulär älter | 45 Versicherungsjahre |
| 1962 | In seltenen Fällen (64 + 8 Monate) | 45 Versicherungsjahre |
| 1963 | In seltenen Fällen (64 + 10 Monate) | 45 Versicherungsjahre |
| Ab 1964 | Nein, frühestens mit 65 | 45 Versicherungsjahre |
| Schwerbehinderung | Nein (ab 1964 mit 65 abschlagsfrei) | 35 Jahre + Schwerbehinderung |
Fazit: Ab 2026 ist die „Rente mit 64“ ohne Abschläge so gut wie abgeschafft
Die Türen für einen abschlagsfreien Renteneinstieg mit 64 Jahren schließen sich 2026 nahezu komplett. Nur einzelne Menschen der Jahrgänge 1962 und 1963, die sehr früh im Jahr geboren wurden und 45 Versicherungsjahre nachweisen können, profitieren noch ein letztes Mal von dieser Option. Für alle anderen – inklusive schwerbehinderter Menschen – ist die abschlagsfreie Altersrente ab 2026 frühestens ab dem 65. Geburtstag erreichbar. Wer mit 64 regulär in Rente geht, muss erhebliche Abschläge in Kauf nehmen.
Eine persönliche Beratung durch die Rentenversicherung ist empfehlenswert, um die wenigen noch bestehenden Sonderwege rechtssicher zu nutzen und zu prüfen, ob alle Versicherungszeiten korrekt angerechnet werden.

