Wer nach dem Rentenstart weiterarbeitet, kann nicht nur zusätzlich verdienen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die eigene gesetzliche Rente erhöhen. Entscheidend ist, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, eine Voll- oder Teilrente beziehen und ob Sie aktiv weiter Rentenbeiträge zahlen möchten. Seit 2026 kann zudem die Aktivrente den steuerlichen Anreiz für eine Beschäftigung im Ruhestand deutlich verbessern.
Weiterarbeiten trotz Altersrente ist erlaubt
Eine Altersrente bedeutet nicht, dass Sie Ihren Arbeitsplatz zwingend aufgeben müssen. Für vorgezogene Altersrenten gilt seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Sie können also grundsätzlich auch vor der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente beziehen und daneben in beliebiger Höhe arbeiten.
Das kann für Menschen wichtig sein, die den Rentenbeginn aus gesundheitlichen, familiären oder finanziellen Gründen wählen, aber ihren Beruf nicht vollständig aufgeben wollen. Wer etwa mit 64 eine vorgezogene Altersrente bezieht und weiter in Teilzeit arbeitet, darf das Arbeitsentgelt behalten. Allerdings bleiben mögliche Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn grundsätzlich bestehen.
Anders ist die Lage bei Erwerbsminderungsrenten: Hier gelten weiterhin individuelle Hinzuverdienstgrenzen. Wer eine solche Rente erhält, sollte vor Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung unbedingt die Deutsche Rentenversicherung einbeziehen.
Nach der Regelaltersgrenze: Beiträge nur auf Wunsch
Nach Ablauf des Monats, in dem Sie Ihre Regelaltersgrenze erreichen, sind Bezieher einer Altersvollrente im Regelfall in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Das bedeutet: Von Ihrem Arbeitslohn wird normalerweise kein Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung mehr abgezogen. Auch die Beiträge, die der Arbeitgeber weiterhin abführen muss, erhöhen Ihre persönliche Rente zunächst nicht.
Möchten Sie trotzdem weiter Rentenanwartschaften aufbauen, können Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf diese Versicherungsfreiheit verzichten. Damit werden wieder Beiträge aus Ihrem Arbeitsentgelt an die Rentenversicherung abgeführt. Die Erklärung wirkt nur für die Zukunft und ist für die Dauer dieses Beschäftigungsverhältnisses bindend.
Juristisch beruht die Versicherungsfreiheit auf § 5 Abs. 4 SGB VI. Der Verzicht ist daher keine automatische Folge der Weiterarbeit. Wer nichts unternimmt, erhält zwar weiter Lohn und Rente, baut durch die Beschäftigung aber in der Regel keine zusätzlichen persönlichen Rentenansprüche auf.
Wann die höhere Rente ausgezahlt wird
Die freiwillig weiter gezahlten Beiträge bleiben nicht folgenlos. Sie führen zu zusätzlichen Entgeltpunkten und damit zu einer höheren Monatsrente. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt diese Beiträge regelmäßig ab dem 1. Juli des Folgejahres.
Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat. Dieser Zuschlag bezieht sich bei laufendem Rentenbezug allerdings nur auf den Rentenanteil, der aus den nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlten Beiträgen entsteht. Er erhöht also nicht die gesamte bereits laufende Rente.
Ein Beispiel: Sie beziehen bereits Altersrente, arbeiten aber weiter sozialversicherungspflichtig und verzichten auf die Versicherungsfreiheit. Dann fließen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge in Ihr Rentenkonto. Im nächsten Anpassungszeitraum erhöht sich Ihre Rente um den Wert dieser neuen Beiträge – einschließlich des gesetzlich vorgesehenen Zuschlags für die Monate seit Erreichen der Regelaltersgrenze.
Rente aufschieben kann mehr bringen
Wer die Regelaltersgrenze erreicht, aber den Rentenantrag zunächst nicht stellt, wählt einen anderen Weg. In diesem Fall bleiben Sie bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung rentenversicherungspflichtig. Sie sammeln also weitere Entgeltpunkte aus dem Arbeitsentgelt.
Hinzu kommt ein Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Monat, um den Sie den Rentenbeginn nach hinten verschieben. Nach zwölf Monaten entspricht das einem Zuschlag von 6 Prozent auf die bis dahin erworbene Altersrente. Bei zwei Jahren Aufschub sind es 12 Prozent – zusätzlich zu den Rentenansprüchen aus den weiteren Beitragszeiten.
Das klingt attraktiv, ist aber keine pauschal richtige Entscheidung. Wer die Rente aufschiebt, verzichtet zunächst auf monatliche Rentenzahlungen. Ob sich das wirtschaftlich lohnt, hängt unter anderem von Einkommen, Steuerlast, Gesundheit, Lebenserwartung und dem persönlichen Bedarf an laufendem Geld ab.
Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente. Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, können aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Das gilt unabhängig davon, ob sie bereits Altersrente beziehen oder den Rentenbeginn aufschieben.
Der Freibetrag kann pro Monat nur in einem Arbeitsverhältnis genutzt werden. Wer mehr als 2.000 Euro verdient, muss den darüberliegenden Teil versteuern. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen jedoch weiterhin an.
Wichtig: Die Aktivrente ist ein steuerlicher Freibetrag, keine automatische Rentenerhöhung. Wer seine laufende Altersrente durch Arbeit steigern möchte, muss bei einer Vollrente nach der Regelaltersgrenze zusätzlich den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklären.
Was Sie vor der Entscheidung prüfen sollten
Bevor Sie Rente und Beschäftigung kombinieren, sollten Sie Ihre konkrete Rentenart und Ihre Altersgrenze prüfen. Gerade bei einer vorgezogenen Rente, einer Teilrente, einer Erwerbsminderungsrente oder einem Minijob können andere Regeln gelten.
Sinnvoll ist außerdem ein Gespräch mit dem Arbeitgeber: Die Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit muss dort abgegeben und zu den Entgeltunterlagen genommen werden. Sie sollten sich bestätigen lassen, ab welchem Monat Beiträge abgeführt werden.
Prüfen Sie auch die steuerliche Gesamtwirkung. Höhere Einkünfte aus Rente und Arbeit können die Einkommensteuer beeinflussen. Die Aktivrente kann zwar den Arbeitslohn bis zur gesetzlichen Grenze steuerfrei stellen, sie ersetzt aber keine individuelle Steuerberatung.
Häufige Fragen zu Rente und weiterarbeiten – FAQ
Kann ich Vollrente beziehen und trotzdem weiterarbeiten?
Ja. Bei einer Altersrente ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst grundsätzlich möglich. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten dagegen individuelle Hinzuverdienstgrenzen.
Muss ich nach der Regelaltersgrenze weiter Rentenbeiträge zahlen?
Nein. Als Bezieher einer Altersvollrente sind Sie nach Ablauf des Monats der Regelaltersgrenze grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Sie können aber freiwillig auf diese Versicherungsfreiheit verzichten, um zusätzliche Rentenansprüche aufzubauen.
Erhöht der Arbeitgeberbeitrag allein meine laufende Rente?
Nein. Der Arbeitgeber zahlt zwar grundsätzlich weiter einen Rentenversicherungsanteil. Ohne Ihren Verzicht auf die Versicherungsfreiheit entsteht daraus aber keine persönliche Rentenerhöhung.
Wann bekomme ich die Rentenerhöhung aus der Weiterarbeit?
Bei weiter gezahlten Beiträgen während einer laufenden Altersrente wird die Rente regelmäßig ab dem 1. Juli des Folgejahres angehoben.
Unser Experte für Rentenrecht rät:
„Weiterarbeiten im Ruhestand kann sich doppelt auszahlen: durch laufendes Einkommen und – bei richtig gewählter Beitragsoption – durch eine höhere spätere Monatsrente. Wer bereits eine Vollrente bezieht, sollte besonders darauf achten, den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit rechtzeitig beim Arbeitgeber zu erklären. Wer den Rentenbeginn dagegen aufschiebt, kann zusätzlich von einem Zuschlag von 0,5 Prozent je Aufschubmonat profitieren. “ – Peter Kosick, Ass. jur. und Experte für Rentenrecht
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
- Deutsche Rentenversicherung: Rente noch spät erhöhen
- Bundesregierung: Aktivrente – Fragen und Antworten