Grundlagen: Kindererziehungszeit und Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung erkennt Kindererziehungszeiten als Versicherungszeiten für die Rente an, wodurch Mütter und Väter Rentenansprüche erwerben, als hätten sie während der Erziehung Beiträge entsprechend dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten bezahlt. Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt ab Juli 2025 einen Rentenzuwachs von 40,79 Euro pro Monat. Die Kindererziehungszeiten werden automatisch für das Elternteil angerechnet, das sich schwerpunktmäßig um das Kind gekümmert hat.
Wie viele Rentenpunkte gibt es?
- Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es pro Kind 2,5 Rentenpunkte für 30 Monate anerkannte Erziehungszeit.
- Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, sind es 3 Rentenpunkte für 36 Monate Kindererziehungszeit.
Rentenhöhe für zwei Kinder – Detaillierte Berechnung
Variante | Rentenpunkte gesamt | Monatliche Rente (West) | Monatliche Rente (Ost) |
---|---|---|---|
beide vor 1992 | 5,0 | 203,95 € | ca. 175 € |
beide ab 1992 | 6,0 | 244,64 € | ca. 210 € |
gemischt | 5,5 | 224,35 € | ca. 192,50 € |
Für jedes Jahr der Kindererziehung wird dem Rentenkonto jeweils 1 Entgeltpunkt gutgeschrieben, und der Wert eines Entgeltpunkts ist 2025 auf 40,79 Euro festgelegt. Damit beträgt das monatliche Rentenplus bei zwei Kindern zwischen etwa 175 und 244 Euro, abhängig vom Geburtsjahr der Kinder.
Kommt es auf das Geburtsjahr der Kinder an?
Ja: Das Geburtsjahr der Kinder entscheidet über die Anzahl der angerechneten Rentenpunkte, weil die Reformen des Rentenrechts weiterhin verschiedene Zeiträume berücksichtigen:
- Vor 1992: 2,5 Rentenpunkte (30 Monate).
- Ab 1992: 3 Rentenpunkte (36 Monate).
Dies wirkt sich direkt auf die Höhe der monatlichen Rente aus. Wer z. B. ein Kind vor und eines nach 1992 geboren hat, erhält für die Erziehungszeiten insgesamt 5,5 Rentenpunkte.
Zusätzliche Voraussetzungen und Wartezeiten
Kindererziehungszeiten zählen auch zur Mindestversicherungszeit für die Rente, sodass spätestens mit zwei bis drei Kindern die fünfjährige Wartezeit für einen Anspruch erfüllt ist. Die Anrechnung erfolgt in der Regel automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung – vorausgesetzt, die Zeiten wurden gemeldet und geprüft.
FAQ: Häufige Fragen zu Rente für Mütter mit zwei Kindern
1. Muss ein Rentenantrag gestellt werden?
Die Zeiten werden in der Regel automatisch angerechnet, bei fehlender Berücksichtigung ist ein Antrag erforderlich.
2. Zählt die Kindererziehungszeit für alle Eltern?
Ja, sie kann auch bei Vätern angerechnet werden, sofern sie überwiegend die Erziehung übernommen haben.
3. Welche Rolle spielt das Bundesland?
Die Höhe eines Rentenpunkts ist im Osten und Westen unterschiedlich, aber die Berechnungsgrundlage bleibt gleich.
4. Warum ist die Reform 1992 so entscheidend?
Die Ausweitung der Kindererziehungszeit auf 3 Jahre (statt 2,5) wurde zum 1. Januar 1992 eingeführt.
Tabelle: Mütterrente für zwei Kinder im Vergleich (2025)
Geburtsjahr der Kinder | Rentenpunkte | Rente pro Monat (West) | Rente pro Monat (Ost) |
---|---|---|---|
Beide vor 1992 | 5,0 | 203,95 € | 175 € |
Beide ab 1992 | 6,0 | 244,64 € | 210 € |
Eins vor, eins nach 1992 | 5,5 | 224,35 € | 192,50 € |
Was bringt die Mütterrente 3?
Die geplante Mütterrente 3 bringt insbesondere für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern künftig mehr Gerechtigkeit und mehr Geld: Für jedes betroffene Kind sollen statt bisher 2,5 nun volle 3 Rentenpunkte angerechnet werden – wie bereits für ab 1992 Geborene. Das bedeutet, pro Kind gibt es künftig rund 20,40 Euro mehr monatliche Rente, für zwei Kinder sind es etwa 40,80 Euro zusätzlich. Millionen Mütter profitieren von dieser Nachbesserung – allerdings ist die Umsetzung erst ab Januar 2027 mit technischer Realisierung ab 2028 vorgesehen.
Fazit zur Mütterrente und den Kindererziehungszeiten
Für Mütter mit zwei Kindern erhöht die Kindererziehungszeit die gesetzliche Rente deutlich, jedoch entscheidet das genaue Geburtsjahr der Kinder über die Rentenhöhe. Je nach Geburtsdaten beträgt das monatliche Plus zwischen rund 175 und 244 Euro (Stand 2025). Ein Antrag lohnt sich, wenn die Zeiten noch nicht automatisch eingetragen wurden.