Rente im Februar 2026: wer jetzt den Antrag stellen kann – vier Rentenarten

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Im Februar 2026 erreichen gleich mehrere Jahrgänge ihre persönliche Altersgrenze – je nach Rentenart kann der Start aber früher, später oder mit Abschlag erfolgen. Was es zu beachten gibt, erklärt nachfolgener News-Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Die vier wichtigsten Rentenarten

Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet bei Altersrenten vor allem vier Kategorien: Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Jede dieser Rentenarten hat eigene Altersgrenzen und Mindestversicherungszeiten – wer im Februar 2026 starten kann, hängt daher stark von Geburtsdatum, Versicherungsjahren und ggf. einem Schwerbehindertenstatus ab.

Regelaltersrente: Wer im Februar 2026 „regulär“ in Rente kann

Die Regelaltersgrenze wird seit Jahren schrittweise angehoben. 2026 betrifft das vor allem die Jahrgänge 1959 und 1960.

  • 1959 Geborene erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 2 Monaten.
  • 1960 Geborene erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten – sie starten damit erst ab Mitte 2026 in die reguläre Rente.

Für Februar 2026 gilt:

  • In die Regelaltersrente können 2026 Personen, die zwischen dem 2. Oktober 1959 und dem 1. August 1960 geboren wurden.
  • Wer z.B. am 15. Dezember 1959 geboren ist, erreicht seine Regelaltersgrenze Mitte Februar 2026 und kann ab März 2026 Regelaltersrente beziehen – der Geburtsmonat verschiebt den tatsächlichen Rentenbeginn um einen Monat.​

Wichtig: Die Regelaltersrente ist grundsätzlich abschlagsfrei, wenn die Altersgrenze erreicht ist und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt wurde.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)

Diese Rentenart ist vor allem für Menschen interessant, die sehr früh ins Berufsleben eingestiegen sind und 45 Versicherungsjahre schaffen. Sie erlaubt einen früheren, aber dennoch abschlagsfreien Rentenstart.

  • 2026 können besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie zwischen dem 2. Juni 1961 und dem 1. April 1962 geboren wurden.
  • In diesem Zeitraum liegt die Altersgrenze – je nach Geburtsmonat – bei etwa 64 Jahren und 6 bis 8 Monaten.

Voraussetzungen im Überblick:

  • Mindestens 45 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflegezeiten u.Ä.).
  • Kein vorzeitiger Bezug möglich – diese Rentenart ist nur abschlagsfrei nutzbar, ein „noch früher“ mit Abzügen ist hier nicht vorgesehen.

Wer in diesen Geburtszeitraum fällt und seine 45 Jahre voll hat, kann 2026 – also auch im Februar – ohne Abschläge in die Rente für besonders langjährig Versicherte wechseln.

Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre)

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist die klassische Variante, um mit Abschlägen vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen.

  • Mindestens 35 Versicherungsjahre sind nötig.
  • Ein Rentenbeginn ist – je nach Jahrgang – schon ab etwa 63 bis 64 Jahren möglich, die Abschläge steigen mit jedem Monat vor der Regelaltersgrenze (maximal 14,4 Prozent).

Für 2026 zeigen Tabellen:

  • Jahrgang 1960 kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 4 Monaten in Anspruch nehmen.
  • Wer also z.B. im Oktober 1961 oder Anfang 1962 geboren ist und die 35 Jahre voll hat, kann 2026 in diese Rentenart gehen – allerdings mit lebenslangen Abschlägen.

Diese Variante spielt für den Februar 2026 vor allem eine Rolle, wenn du nicht die 45 Jahre für die „besonders langjährig Versicherten“ erreichst, aber dennoch früher aufhören möchtest.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung mindestens 50) können ebenfalls früher in Rente gehen – mit und ohne Abschlag, je nach Einstieg.

  • Voraussetzung sind mindestens 35 Versicherungsjahre und ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50, der vor Rentenbeginn festgestellt wurde.
  • 2026 ist eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich für Personen, die zwischen dem 2. Juni 1961 und dem 1. April 1962 geboren wurden – mit Altersgrenzen um 64 Jahre und 6 bis 8 Monate.

Für 2026 zeigt die Gesamttabelle:

RentenartGeburtszeitraum abschlagsfrei 2026AltersgrenzeVoraussetzungen
Altersrente für schwerbehinderte Menschen02.06.1961 – 01.04.1962ca. 64 J. 6–8 Mon.GdB ≥ 50, mind. 35 Jahre
Altersrente für besonders langjährig Versicherte02.06.1961 – 01.04.1962ca. 64 J. 6–8 Mon.45 Versicherungsjahre

Wer hier hineinpasst, kann 2026 – damit auch im Februar – abschlagsfrei in diese besondere Altersrente wechseln.

Was man konkret für Februar 2026 prüfen sollte

Egal, welche Rentenart für dich interessant ist: Entscheidend sind immer drei Punkte.

  • Geburtsdatum: Anhand deines exakten Geburtstags lässt sich in den Tabellen zur Anhebung der Altersgrenzen erkennen, ob deine persönliche Altersgrenze im Februar 2026 erreicht wird – und ab welchem Monat die Zahlung beginnen kann.
  • Versicherungsjahre: Ob 35 oder 45 Jahre zusammenkommen, entscheidet, ob du nur die Rente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen) oder schon die für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei) nutzen kannst.
  • Schwerbehinderung: Liegt ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr vor, kannst du 2026 eventuell die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nutzen – oft zeitgleich mit der 45-Jahre-Rente.

Für eine genaue Einordnung lohnt sich eine individuelle Rentenauskunft oder Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung, da die Tabellen nur den Rahmen vorgeben, nicht aber deine persönlichen Zeiten und mögliche Abschläge im Detail.

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