Im Juni 2026 ist für Rentnerinnen und Rentner weit mehr los als nur die Vorbereitung auf die Rentenerhöhung zum 1. Juli. Neben wichtigen Briefen der Deutschen Rentenversicherung greifen neue Werte bei Steuern, Hinzuverdienst und Rentenalter, die viele Ruheständler ganz konkret betreffen. Wer die Änderungen ignoriert, riskiert, Geld zu verschenken oder Fristen zu verpassen – etwa bei der Steuererklärung oder beim Nebenjob im Ruhestand. Der folgende News-Beitrag zeigt, welche fünf Punkte Sie im Juni besonders im Blick haben sollten.
Renteninformation im Juni: Wichtiger Brief zur Erhöhung
Viele Rentnerinnen und Rentner erhalten im Juni Post von der Deutschen Rentenversicherung mit Hinweisen zur anstehenden Rentenanpassung zum 1. Juli 2026. Darin informiert der Versicherungsträger über die neue Rentenhöhe, den aktuellen Rentenwert und gegebenenfalls über Änderungen bei Abzügen etwa für Kranken- und Pflegeversicherung.
Sie sollten diesen Brief aufmerksam lesen und gut aufbewahren, weil er eine wichtige Grundlage für Ihre finanzielle Planung und Ihre nächste Steuererklärung ist. Gerade wer zusätzliche Einkünfte hat oder in die Steuerpflicht hineinrutscht, braucht die Angaben später für das Finanzamt.
Rentenerhöhung ab Juli: Plus 4,24 Prozent
Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten bundesweit um 4,24 Prozent – Rentenerhöhung 2026. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro, was rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner betrifft.
Die Renten folgen grundsätzlich der Entwicklung der Bruttolöhne; zusätzlich sorgt die sogenannte Haltelinie dafür, dass das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent gehalten wird. Für Sie bedeutet das: Ihre Bruttorente steigt, gleichzeitig können aber auch Abzüge für die Sozialversicherung oder Steuern zunehmen, wenn Sie bereits steuerpflichtig sind.
Für Rentner, die ihre Rente vorschüssig erhalten, wird die Rentenerhöhung bereits Ende Juni ausgezahlt!
Steuer: Mehr Grundfreibetrag, aber höherer Steueranteil für Neurentner
Zum Jahr 2026 steigt der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348 Euro. Bis zu diesem Betrag bleibt das zu versteuernde Einkommen grundsätzlich steuerfrei, was auch vielen Rentnern hilft, eine Steuerpflicht zu vermeiden oder ihre Steuerlast zu senken.
Gleichzeitig erhöht sich für Neurentner, die 2026 erstmals eine gesetzliche Rente beziehen, der steuerpflichtige Rentenanteil auf 84 Prozent. Das bedeutet: Nur 16 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente bleiben dauerhaft steuerfrei, für künftige Rentnerjahrgänge sinkt dieser Anteil weiter um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Wer bereits früher in Rente gegangen ist, behält seinen einmal festgestellten steuerfreien Anteil, ist von der Erhöhung also nicht betroffen.
Hinzuverdienst und Minijob: Mehr Spielraum für Rentner
Viele Rentnerinnen und Rentner arbeiten neben der Rente weiter – sei es im Minijob oder in Teilzeit. 2026 ergeben sich hier wichtige Änderungen, die Sie bereits im Juni einplanen sollten.
Die Minijob-Grenze ist im Jahr 2026 von 556 Euro auf 603 Euro monatlich gestiegen, weil sie an den höheren Mindestlohn gekoppelt ist, der auf 13,90 Euro steigt. Das verschafft Ruheständlern mehr Spielraum, ohne dass Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden oder der Status als Minijob verloren geht.
Für Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung steigen die Hinzuverdienstgrenzen ebenfalls deutlich: Bei voller Erwerbsminderung liegt die jährliche Grenze bei rund 20.700 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung bei mindestens rund 41.500 Euro. Diese Werte sind vor allem für diejenigen wichtig, die nach einer Phase der Erwerbsminderung stundenweise wieder arbeiten wollen.
Das wichtigste jedoch: Ab dem 1. Juli 2026 können Minijober ihre Erklärung, keine Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, einmalig rückgängig machen. Dies sollte zuvor, also bereits im Juni 2026 gut überlegt werden!
Rentenalter und Rentenbeginn: Jahrgänge mit neuen Schwellen
Im Juni 2026 kann erstmalig Altersrente beantragen, wer bis dahin seine jeweils individuelle Altersgrenze erreicht und die Mindestversicherungszeit erfüllt hat – das betrifft vor allem bestimmte Jahrgänge 1959/1960 (Regelaltersrente) sowie – je nach Rentenart – Jahrgänge ab 1961 und 1964.
- Regelaltersrente: 2026 erreichen Versicherte der Geburtsjahrgänge 1959 und 1960 schrittweise ihre Regelaltersgrenze; diese liegt je nach genauem Geburtstag bei 66 Jahren und 2 Monaten bzw. 66 Jahren und 4 Monaten. Wer diese Altersgrenze im Juni 2026 vollendet und mindestens fünf Jahre Wartezeit erfüllt hat, kann ab diesem Zeitpunkt erstmals eine Regelaltersrente beantragen.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: 2026 können Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren und Geburt zwischen dem 2. Juni 1961 und dem 1. April 1962 in diese Altersrente einsteigen; die Altersgrenze liegt bei 64 Jahren und 6 Monaten (Jahrgang 1961) bzw. 64 Jahren und 8 Monaten (Jahrgang 1962). Wer diese Grenze im Juni 2026 erreicht, kann dann erstmals diese vorgezogene Altersrente erhalten – in der Regel abschlagsfrei.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Ab 2026 gelten neue Altersgrenzen; schwerbehinderte Versicherte (Grad der Behinderung mindestens 50) des Jahrgangs 1964 können je nach Wartezeit ab 62 Jahren mit Abschlägen oder später abschlagsfrei in Rente gehen. Wer seine jeweilige Altersgrenze im Juni 2026 vollendet und die Wartezeit erfüllt, kann dann erstmalig diese Altersrente beantragen.
Wichtig ist: Die Rente gibt es nicht automatisch, sondern immer nur auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Damit die Rente ab dem frühestmöglichen Monat gezahlt wird, sollte der Antrag spätestens innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erreichen aller Voraussetzungen gestellt werden.
Weitere Änderung: Zahlungstermin der Rente im Juni/Juli
Renten werden in der Regel am Ende des Monats für den laufenden Monat gezahlt. Fällt das reguläre Zahlungsdatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, rutscht der Auszahlungstermin häufig nach vorn.
So kann es – wie bereits in der Vergangenheit beschrieben – passieren, dass Renten schon zwei Tage früher auf dem Konto sind, wenn der Monatsletzte auf einen Sonntag fällt. Gerade im Juni und Juli lohnt sich ein Blick auf den Kalender und die Kontoauszüge, um zu wissen, wann die erhöhte Rente tatsächlich eingeht und wie Sie Daueraufträge und Lastschriften anpassen sollten.
Tabelle der Fakten: Rente im Juni 2026
Was Sie im Juni konkret tun sollten
Kontrollieren Sie im Juni genau die Post der Deutschen Rentenversicherung und vergleichen Sie die angekündigte Rentenhöhe mit Ihren bisherigen Bescheiden. Stimmen die Beträge nicht oder sind Unklarheiten vorhanden, sollten Sie zeitnah nachfragen.
Prüfen Sie außerdem, ob Sie aufgrund der Rentenerhöhung und des neuen Grundfreibetrags künftig eine Steuererklärung abgeben müssen oder ob sich Ihre Steuerlast ändert. Wer einen Minijob oder eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, sollte mit dem Arbeitgeber klären, ob die neue Minijob-Grenze von 603 Euro bereits berücksichtigt ist.
Wenn Sie in den nächsten Monaten erstmals in Rente gehen möchten, lohnt sich ein Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung, um Rentenbeginn, mögliche Abschläge und die steuerlichen Folgen genau zu planen.

