Im November 2025 sorgt der Kalender dafür, dass die gesetzliche Rente einen Tag früher auf dem Konto ist. Gleichzeitig steht für viele Erwerbsminderungsrentner eine letzte Sonderzahlung an, bevor der Zuschlag dauerhaft in die Monatsrente eingebaut wird.
Wann wird die Rente im November 2025 ausgezahlt?
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Rente stets am letzten Bankarbeitstag des Monats aus. Geregelt ist das §§ 118, 272a SGB VI. Fällt das Monatsende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der Termin vorgezogen – im November 2025 auf Freitag, den 28.11.2025.
Je nach Bank ist die Gutschrift bereits in den Morgenstunden sichtbar, bei einigen Instituten aber erst im Laufe des Tages. Wer Daueraufträge und Lastschriften rund um das Monatsende geplant hat, sollte das Konto deshalb ein bis zwei Tage vor dem Termin im Blick behalten.
Besonderheit 1: Rente kommt im November früher
Durch den vorgezogenen Zahltag steht die Rente schon vor dem ersten Adventswochenende zur Verfügung. Das ist insbesondere für Rentner wichtig, die Miete, Strom, Versicherungen und erste Weihnachtsausgaben eng am Monatsende planen.
- Zahltag im November 2025: Freitag, 28.11.2025 (statt 30.11.).
- Vorteil: Mehr Luft vor dem Wochenende und bessere Deckung für Abbuchungen zum Monatswechsel.
Trotzdem bleibt die Faustregel: Keine zusätzlichen Ausgaben einplanen, nur weil die Rente etwas früher kommt – im Dezember verschieben sich die Termine wieder.
Besonderheit 2: Letzte separate Zuschlagszahlung bei EM-Renten
Für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten ist der November ein Übergangsmonat. Der bislang separat ausgezahlte Zuschlag (je nach Rentenhistorie bis zu rund 7,5 Prozent der Rente) wird im November ein letztes Mal als Extra-Betrag überwiesen.
Die Zuschlagszahlung erfolgt typischerweise einige Tage vor der regulären Monatsrente – im Zeitraum etwa Mitte November. Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag vollständig in die laufende Monatsrente integriert, sodass es keine eigene „Bonus-Überweisung“ mehr gibt, die Summe der Monatsrente aber dauerhaft höher ausfällt.
Was Rentner jetzt konkret prüfen sollten
Rentnerinnen und Rentner sollten im November zwei Zahlungsvorgänge prüfen: den vorgezogenen Renteneingang am 28.11. und eine mögliche separate Zuschlagszahlung, falls sie eine (frühere) Erwerbsminderungsrente beziehen. Wer später Abweichungen in der Rentenhöhe feststellt, sollte den Rentenbescheid mit den Kontoauszügen vergleichen und sich bei Unklarheiten an die Deutsche Rentenversicherung wenden.
Außerdem lohnt ein kurzer Kassensturz für den Jahreswechsel: Durch den frühen November-Termin, die Integration des Zuschlags und andere Dezember-Termine kann sich das monatlich verfügbare Budget verschieben – wichtig für alle, die zusätzlich Grundsicherung im Alter oder Wohngeld erhalten.

