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Rente mit 63 vor dem Aus? Höhere Abschläge im Gespräch – das sollten Sie jetzt wissen

Die Rente ab 63 bleibt für viele Arbeitnehmer ein attraktives Ziel, um nach einem langen Berufsleben früher in den Ruhestand zu wechseln. Doch mit der Entscheidung für einen vorzeitigen Renteneintritt gehen finanzielle Abschläge einher – und aktuell wird darüber diskutiert, ob diese künftig sogar noch steigen könnten. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Sie alles Wichtige rund um die aktuellen Abschlagsregelungen und mögliche Änderungen.

Die Rente mit 63 ist und bleibt ein beliebtes Ziel für viele Arbeitnehmer in Deutschland, die nach jahrzehntelanger Arbeit früher in den Ruhestand wechseln möchten. Doch sie ist meist mit dauerhaften finanziellen Abschlägen verbunden. Angesichts knapper Rentenkassen wird politisch über eine Erhöhung dieser Abschläge diskutiert. Wie ist der Stand der Diskussion bzw. der Pläne 2025? Welche Regeln gelten aktuell, und drohen bald noch höhere Abzüge?

Warum gibt es Abschläge bei der Rente ab 63?

Wer vor dem individuellen regulären Rentenalter (der sogenannten Regelaltersgrenze) in den Ruhestand geht, muss in der Regel eine Kürzung der gesetzlichen Altersrente in Kauf nehmen: Grund: es soll die längere Bezugsdauer der Rente finanziell ausgeglichen werden. Der Abschlag liegt bei 0,3% pro Monat, den der Rentenbeginn vor dem regulären Rentenalter liegt. Das bedeutet: Wer dauerhaft vier Jahre früher in Rente geht, muss mit maximal 14,4% weniger Rente auskommen.

Wie hoch sind die Rentenabschläge 2025 bei einem Start mit 63?

Das reguläre Renteneintrittsalter steigt seit Jahren schrittweise an und beträgt für die meisten Neurentner mittlerweile mehr als 66 Jahre. Für alle, die 1962 geboren wurden und 2025 mit 63 Jahren gehen möchten, liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 8 Monaten. Daraus ergibt sich ein Abschlag von 44 Monaten x 0,3% = 13,2%. Dieser Abschlag gilt dauerhaft und wird nicht irgendwann zurückgenommen.

Beispielrechnung:

  • Reguläre Monatsrente: 1.631€
  • Bei Rente ab 63: 1.416€ (= 13,2% weniger)

Mit der weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze wird der Abschlag für einen Renteneintritt mit 63 noch höher: Für Jahrgänge ab 1964 sind es dann 14,4%.

Wer erhält tatsächlich noch die abschlagsfreie “Rente mit 63”?

Die echte, vollständig abschlagsfreie “Rente ab 63” gibt es für neue Rentnerinnen und Rentner aktuell kaum noch. Nur wer besonders langjährig versichert ist (mindestens 45 Beitragsjahre) und zu den älteren Jahrgängen gehört, kam in den Genuss. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die Grenze für eine abschlagsfreie Altersrente bei 65 Jahren, nicht mehr bei 63.

Für alle anderen gilt: Vorzeitige Rente ist möglich, aber immer mit Abschlägen!

Kommen 2025 oder 2026 höhere Abschläge auf die vorzeitige Rente?

Derzeit (Mitte/Ende 2025) wird in Politik, Medien und Wissenschaft lebhaft über eine weitere Verschärfung diskutiert. Experten (Wirtschaftsweise, Rentenkommissionen) plädieren für eine drastische Anhebung der Abschläge, etwa auf 5–6% pro Jahr (also bis zu 0,5% pro Monat). Das würde die Frührente erheblich unattraktiver machen und die aktuell geltenden Kürzungen fast verdoppeln.

Wichtig: Stand Juli 2025 ist aber keine konkrete Gesetzesänderung beschlossen woraden. Es wird lediglich diskutiert – es bleibt abzuwarten, ob und wann die Politik andere, höhere Abschläge auf die Rente umsetzt.

Weitere Hintergründe

  • Die Rente ab 63 gilt unabhängig von den Abschlägen als finanzielle Belastung der Sozialkassen. Kritiker sehen in ihr einen zu hohen Anreiz, vorzeitig auszusteigen.
  • Zusätzlich zu den Abschlägen muss ein immer größerer Anteil der Rente versteuert werden. Wer 2025 in den Ruhestand geht, muss bereits 83,5% seiner ersten vollen Bruttojahresrente versteuern lassen.

Übersicht zentrale Renten-Abschlagsregeln 2025

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeRente ab 63: Abschlag
196266 J. + 8 Mon.13,2%
196366 J. + 10 Mon.13,8%
Ab 196467 J.14,4%

Abschlagsregel: 0,3% pro Monat vorgezogener Rentenbeginn.

Zusammenfassung: Höhere Abschläge auf die Rente ab 63?

Höhere Abschläge für die Rente ab 63 sind derzeit nicht gesetzlich beschlossen, werden aber intensiv diskutiert. Wer 2025 mit 63 Jahren in den Ruhestand startet, muss aktuell mit bis zu 13,2% dauerhaften Abschlägen auf die gesetzliche Rente rechnen. Mit der weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze steigt der Abschlag für einen vorgezogenen Rentenbeginn auf maximal 14,4%. Das Thema wird politisch aktuell bleiben – künftige Jahrgänge könnten tatsächlich mit noch stärkeren Abzügen bei der Frührente belastet werden.

Wer konkret plant, mit 63 in Rente zu gehen, sollte sich individuell von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Das ist kostenlos möglich.

Quelle

MDR

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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