Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar: Nach aktueller Rechtslage steigt die Regelaltersgrenze in Deutschland schrittweise lediglich auf 67 Jahre – nicht auf 70. Gleichzeitig arbeitet eine Alterssicherungskommission der Bundesregierung an Vorschlägen für eine umfassende Reform, in der auch längere Lebensarbeitszeiten und eine mögliche „Rente mit 70“ ausdrücklich diskutiert werden. Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V. zeigt, warum Millionen Berufstätige die Debatte um die Rente ab 70 zu Recht beunruhigt – und das aus gutem Grund!
Aktuelle Rechtslage: Was gilt heute – und für wen?
Rechtlich bindend ist derzeit die „Rente mit 67“: Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 in Zwei-Monats-Schritten von 65 auf 67 Jahre angehoben.
- Jahrgang 1961 erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und sechs Monaten.
- Für nach 1964 Geborene gilt einheitlich: Regelaltersrente mit 67 Jahren.
Parallel gibt es Sonderwege:
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“): Abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren – die Altersgrenze steigt schrittweise von 63 auf 65 Jahre.
- Altersrente für langjährig Versicherte: Frühverrentung ab 63 Jahren, aber mit dauerhaft bis zu 14,4 Prozent Abschlägen, je nach Geburtsjahrgang.
Eine gesetzliche „Rente mit 70“ existiert derzeit nicht. Die Angst vieler Berufstätiger speist sich aus Empfehlungen ökonomischer Expertengremien und aus dem politischen Auftrag an die Alterssicherungskommission, auch eine weitere Anhebung des Rentenalters zu prüfen.
Der Rentenexperte unserer Redaktion, Peter Kosick, ordnet ein: „Wer heute Jahrgang 1990 oder jünger ist, wird nach der geltenden Rechtslage zwar ‚nur‘ bis 67 arbeiten müssen – doch nahezu alle Reformoptionen der Kommission laufen darauf hinaus, diesen Rahmen langfristig weiter nach oben zu verschieben.“
Was genau diskutiert wird: Szenario Rente ab 70
In mehreren Gutachten und Berichten ist ein Renteneintrittsalter von 69 oder 70 Jahren als langfristige Option angelegt. Der Sachverständigenrat („Wirtschaftsweise“) argumentiert, eine Kopplung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung sei notwendig, um Beitragssätze stabil zu halten und das Rentenniveau nicht weiter zu senken.
Die derzeit diskutierten Linien:
- Schrittweise Anhebung über 67 hinaus, etwa 68 bis 69 Jahre ab Mitte der 2040er Jahre.
- Langfristige Zielmarke 70 Jahre, wenn die Lebenserwartung weiter steigt; erste konkrete Modellrechnungen nennen Zeiträume gegen Ende des Jahrhunderts.
- Teilweise Koppelung an Beitragsjahre statt starrem Lebensalter: Wer früh anfängt zu arbeiten, könnte früher in Rente gehen, wer später startet, müsste länger arbeiten.
Medienberichte über vertrauliche Diskussionen der Alterssicherungskommission belegen, dass neben der reinen Altersgrenze auch Instrumente wie stärkere Abschläge bei früherem Rentenbeginn und höhere Zuschläge bei längerem Arbeiten auf dem Tisch liegen.
Warum Millionen Berufstätige Angst haben (müssen)
Die Angst vor der Rente ab 70 ist mehr als ein Gefühl – sie basiert auf harten Daten aus Arbeitsmedizin, Tarifpraxis und Erwerbsbiografien.
Wesentliche Belastungsfaktoren:
- Viele Berufe, insbesondere in Pflege, Bau, Logistik und Industrie, sind körperlich so anstrengend, dass Beschäftigte schon heute Mühe haben, gesund bis 63 oder 65 durchzuhalten.
- Unterbrochene Erwerbsverläufe (Teilzeit, Minijobs, Solo-Selbstständigkeit, Zeiten ohne Beiträge) führen dazu, dass längeres Arbeiten zwar mehr Versicherungsjahre bringt, aber das Rentenniveau nur begrenzt anhebt.
- Psychische Belastungen und chronische Erkrankungen nehmen zu, was die Chancen auf ein Arbeitsleben bis deutlich über 67 schmälert.
Eine eigene Beispielrechnung unserer Redaktion verdeutlicht das Dilemma:
- Beschäftigte mit 40 Beitragsjahren und einem durchschnittlichen Bruttolohn von 2.800 Euro würden bei Rentenbeginn mit 67 – je nach Rentenformel – eine Bruttorente von grob 1.300 bis 1.400 Euro erreichen.
- Würde das Rentenalter auf 70 steigen und die Person tatsächlich drei Jahre länger arbeiten, kämen zwar zusätzliche Entgeltpunkte hinzu; gleichzeitig verkürzt sich die Bezugsdauer und gesundheitliche Risiken steigen. Wer krankheitsbedingt nicht bis 70 durchhält, ist auf Erwerbsminderungsrente oder vorgezogene Altersrente mit hohen Abschlägen angewiesen.
Ein Experte unserer Redaktion fasst zusammen: „Die Rente mit 70 mag volkswirtschaftlich attraktiv erscheinen – individuell erhöht sie das Risiko, dass körperlich stark belastete Beschäftigte in eine Niedrigrente oder Erwerbsminderungsrente gedrängt werden. Genau daraus speist sich die Angst in Millionen Erwerbsbiografien.“
Politische Fronten: Für wen ist die Rente ab 70 ein Modell?
In der politischen Debatte lassen sich grob drei Linien erkennen:
- Befürworter in Ökonomenkreisen und Teilen der Union plädieren für eine schrittweise Anhebung über 67 hinaus, um Beitragssatzanstiege zu begrenzen und das gesetzliche System bezahlbar zu halten.
- Die aktuelle Regierungsmehrheit hat eine schnelle Entscheidung zur Rente mit 70 zwar zurückgestellt, der Prüfauftrag an die Kommission bleibt aber bestehen.
- Grüne, Linke und Sozialverbände lehnen eine starre Altersgrenze von 70 überwiegend ab und fordern stattdessen mehr Beitragszahler (z.B. durch Erwerbstätigenversicherung) und höhere Steuerzuschüsse.
ZDFheute zitiert etwa den grünen Sozialpolitiker Armin Grau, der vor einer „sozial unausgewogenen Lösung“ warnt und betont, dass Menschen mit schweren körperlichen Tätigkeiten „schlicht nicht bis 70 arbeiten können“. Auch Vertreter der Linken sprechen von einem „kalten Rentenkürzungsprogramm“.
Die stille Verschiebung über Abschläge
Ein juristisch und fachlich brisantes Detail wird in der öffentlichen Diskussion oft übersehen: Auch ohne formelle „Rente mit 70“ kann das System de facto ein höheres Renteneintrittsalter erzwingen – über Abschläge und die Ausgestaltung von Zugangsvoraussetzungen.
Denn:
- Die gesetzlichen Abschläge liegen weiterhin bei 0,3 Prozent pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme, also 3,6 Prozent pro Jahr.
- Steigt die Regelaltersgrenze (zunächst bis 67), wächst der maximale Abschlag für frühe Renten (z.B. ab 63) weiter an.
- Jeder politische Schritt, die Regelaltersgrenze über 67 hinaus zu verlängern, würde die Abschlagssumme für alle Frühverrentungen automatisch weiter erhöhen – ohne dass das Wort „Rente mit 70“ im Gesetz stehen muss.
Ein Rentenrechtler aus unserem Expertenkreis formuliert es so: „Die eigentliche Stellschraube ist nicht die symbolische ‚Rente mit 70‘, sondern die Kombination aus steigender Regelaltersgrenze und konstanten Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat. Wer aus gesundheitlichen Gründen kaum bis 65 durchhält, wird so zwangsweise in eine Mini-Rente gedrängt, selbst wenn formal ‚nur‘ die 67 im Gesetz steht.“
Gerade dieses Zusammenspiel lässt die Angst vieler Berufstätiger real erscheinen: Die Debatte um 70 verdeckt, dass schon kleinere Verschiebungen nach oben deutliche Einbußen spürbar machen.
Was Beschäftigte jetzt konkret im Blick behalten sollten
Auch wenn eine „Rente mit 70“ rechtlich noch Zukunftsmusik ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Beschäftigung mit der eigenen Altersvorsorge:
- Renteninformation prüfen: Versicherungszeiten, Lücken, Prognose der Rentenhöhe kontrollieren.
- Langjährig-vs.-besonders-langjährig-Status prüfen: Lässt sich die 45-Jahres-Grenze erreichen, um ggf. früher ohne Abschläge zu gehen?
- Private und betriebliche Vorsorge ausbauen, um im Fall höherer Regelaltersgrenzen mehr Spielraum für einen vorgezogenen Ausstieg zu haben.
Der Rentenexperte unserer Redaktion, Peter Kosick, bringt es auf den Punkt: „Die Rente mit 70 ist kein beschlossenes Gesetz – aber sie ist als Szenario inzwischen so konkret, dass sich jüngere Jahrgänge mental und finanziell darauf vorbereiten sollten, länger zu arbeiten oder früher geringere Leistungen in Kauf zu nehmen.“

