Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Rente mit Abschlag – wann gegenwärtig (2025) frühestens möglich?

Wer schon vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Doch ab wann ist ein frühestmöglicher Renteneintritt mit Abschlag aktuell möglich? Unser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., klärt, wer 2025 ab 63 Jahren abschlagsbehaftet in Ruhestand gehen darf, für wen sich die Frührente lohnt und wie hoch die dauerhaften Kürzungen ausfallen können – alle Fakten kompakt und verständlich für Ihre Zukunftsplanung!

Wann kann ich in Rente gehen – frühstmöglich – dasist für viele Arbeitnehmer in Deutschland ein zentrales Thema. Insbesondere die Option, mit Abschlägen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, wird jedes Jahr von vielen Menschen intensiv geprüft und auch wahrgenommen– sei es aus gesundheitlichen Gründen, familiären Motiven oder einfach dem Wunsch nach mehr Lebensqualität. Doch: Wann ist der frühestmögliche Renteneintritt mit Abschlag heutzutage möglich? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und wie hoch sind die dauerhaften finanziellen Einschnitte? In diesem Beitrag werden Sie umfassend und aktuell mit Stand 2025 informiert!

Was bedeutet „Rente mit Abschlag“?

Die Rente mit Abschlag bezeichnet das Modell, bei dem Versicherte vor der sogenannten Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen und dabei lebenslange Kürzungen ihrer monatlichen Rentenzahlungen akzeptieren. Pro Monat, den man früher in Rente geht, wird die Auszahlung um 0,3% reduziert. Der maximale Abschlag beträgt 14,4% für einen Renteneintritt vier Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Frühester Rentenbeginn mit Abschlag (Stand 2025)

Die Reformen der letzten Jahre haben die Altersgrenzen und Modalitäten für den Renteneintritt umgestaltet. Heute gilt:

  • Altersrente für langjährig Versicherte: Wer mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann grundsätzlich ab dem 63. Lebensjahr eine Altersrente mit Abschlag beanspruchen. Diese Möglichkeit wird oft als „Rente mit 63“ bezeichnet, meint aber explizit die abschlagsbelastete Variante für langjährig Versicherte.
  • Die Regelaltersgrenze steigt weiterhin schrittweise bis auf 67 Jahre im Jahr 2031. Für 2025 liegt sie für den Jahrgang 1962 bereits bei 66 Jahren und 8 Monaten.

Wer kann 2025 frühestens mit Abschlägen in Rente gehen?

  • Frühestmöglicher Renteneintritt für langjährig Versicherte: Ab dem 63. Lebensjahr, sofern mindestens 35 Beitragsjahre vorhanden sind.
  • Beispiel: Wer zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 1962 geboren wurde, kann 2025 frühestens mit 63 Jahren eine Altersrente mit Abschlag beziehen.

Höhe des Abschlags – Wie wird er berechnet?

Der monatliche Abschlag beträgt 0,3 % pro vorgezogenem Monat. Für 2025 ergeben sich somit folgende konkrete Kürzungswerte:

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeAbschlag bei Rente mit 63Erläuterung
196166 Jahre + 6 Monate12,6 %42 Monate vor Regelaltersgrenze
196266 Jahre + 8 Monate13,2 %44 Monate vor Regelaltersgrenze
ab 196467 Jahre14,4 %48 Monate vor Regelaltersgrenze

Quelle: DRV, Stand August 2025.deutsche-rentenversicherung

Beispielrechnungen – Was bedeutet der Abschlag in der Praxis?

Angenommen, ein Arbeitnehmer hätte regulär Anspruch auf 2,000€ monatliche Rente und geht vier Jahre früher in Rente:

  • 14,4% Abschlag = 288€ weniger pro Monat
  • Neuer Rentenbetrag: 1,712€ monatlich (ohne weitere Kürzungen durch sinkende Entgeltpunkte)

Zusätzlich verlieren Beschäftigte pro vorgezogenem Jahr Rentenpunkte, da sie nicht weiter einzahlen. Die Abzüge wirken ein Leben lang – eine Rückkehr auf das ursprüngliche Rentenniveau ist nicht möglich.

Besonderheiten & weitere Optionen

  • Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) ist abschlagsfrei, gilt aber ab Jahrgang 1964 erst ab 65 Jahren.
  • Für besonders langjährig Versicherte ist ein vorgezogener Rentenbeginn mit Abschlägen nicht möglich, sie müssen die jeweilige Altersgrenze erreichen.
  • Komplexe Anrechnungszeiten: Nicht nur Erwerbsjahre zählen, sondern auch Zeiten für Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit, Wehr- und Zivildienst können angerechnet werden.

Ausgleichszahlungen – Abschläge kompensieren

Einige Versicherte wählen den Weg der freiwilligen Ausgleichszahlung, um die Abschläge vor dem Ruhestand zu reduzieren oder ganz auszugleichen. Das kann insbesondere bei hohem Einkommen und ausreichend finanzieller Flexibilität eine interessante Option sein.

Fazit: Frührente mit Abschlag ab 63 erst ab 35 Versicherungsjahren

Wer mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und das 63. Lebensjahr vollendet hat, kann gegenwärtig – Stand August 2025 – die „Rente mit Abschlägen“ beziehen. Die Regelaltersgrenze bestimmt dabei die Höhe der Kürzungen. Die maximalen Abschläge liegen bei 14,4 %, wobei sich der Rentenbetrag sowohl durch die Abschläge als auch fehlende Beitragsjahre spürbar reduziert. Die Entscheidung für eine vorgezogene Rente sollte daher sorgfältig abgewogen werden und idealerweise nur nach einer individuellen Rentenauskunft oder Rentenberatung erfolgen!

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.