Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren steht politisch unter Druck. Im Gespräch ist, den Zugang künftig stärker auf Menschen mit besonders belastenden Tätigkeiten oder nachweislichen gesundheitlichen Einschränkungen zu konzentrieren – etwa Dachdecker, Bauarbeiter oder Beschäftigte mit jahrelanger schwerer körperlicher Arbeit.
Für Millionen Versicherte ist das eine existenzielle Frage: Wer lange gearbeitet, Beiträge gezahlt und seinen Rentenbeginn geplant hat, braucht Klarheit. Der aktuelle Rechtsstand ist jedoch eindeutig: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gilt weiter. Weder gibt es bislang eine gesetzliche Liste geschützter Berufe noch eine beschlossene Neuregelung für die Rente nach 45 Beitragsjahren.
Unser Artikel wagt einen Blick in die Zukunft und stellt Berufe zusammen, die vom Aus der Rente mit 45 Beitragsjahren nicht betroffen sein könnten.
Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen
Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller. -
Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!
Bürger & Geld auf Google News folgenGilt die Rente nach 45 Versicherungsjahren noch?
Ja, die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren gilt weiterhin. Versicherte können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 SGB VI beanspruchen, wenn sie 45 anrechenbare Versicherungsjahre erfüllen und ihre persönliche Altersgrenze erreicht haben. Für alle ab 1964 Geborenen liegt diese Grenze bei 65 Jahren, also zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Der Begriff „Rente mit 63“ führt viele Menschen in die Irre. Für jüngere Jahrgänge ist ein abschlagsfreier Zugang mit 63 Jahren längst nicht mehr möglich. So kann der Jahrgang 1961 diese Rentenart frühestens mit 64 Jahren und 6 Monaten erhalten, der Jahrgang 1962 mit 64 Jahren und 8 Monaten.
Zur 45-jährigen Wartezeit zählen nicht nur klassische Beitragsjahre aus Beschäftigung. Anerkannt werden können auch Zeiten der Kindererziehung, der nicht erwerbsmäßigen Pflege, des Wehr- oder Zivildienstes sowie bestimmte Zeiten mit Entgeltersatzleistungen. Ob eine Zeit im Einzelfall zählt, ergibt sich aus dem Rentenversicherungskonto und sollte rechtzeitig geprüft werden.
Was soll sich bei der 45-Jahre-Rente ändern?
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, den abschlagsfreien vorzeitigen Zugang allein wegen 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Stattdessen soll eine neue Schutzregel für rentennahe Menschen entstehen, die wegen einer schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr in ihrem langjährig ausgeübten Berufsfeld arbeiten können.
Die neue Regel wird in den offiziellen Erläuterungen als „Schutzrente für langjährige Beitragszahler“ beschrieben. Geplant wäre ein vereinfachter Zugang zur Rente, wenn eine individuelle Gesundheitsprüfung ergibt, dass die betreffende Person im letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld nicht mehr erwerbstätig sein kann.
Nach dem Kommissionsvorschlag käme ein abschlagsfreier vorgezogener Rentenbeginn bis zu zwei Jahre vor dem regulären Rentenbeginn in Betracht. Voraussetzung wären 35 Versicherungsjahre sowie der Nachweis, dass die berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann; weitere drei Jahre früher wären nach dem Modell nur mit Abschlägen möglich.
Das wäre ein grundlegender Systemwechsel. Heute genügt grundsätzlich die Kombination aus Mindestalter und 45 anrechenbaren Versicherungsjahren. Künftig könnte der Rentenzugang davon abhängen, ob die konkrete berufliche Belastung zu einer dokumentierten gesundheitlichen Leistungseinschränkung geführt hat.
Gibt es schon geschützte Berufe?
Nein, es gibt noch keine verbindliche Liste geschützter Berufe. In aktuellen Koalitionsberatungen wird jedoch diskutiert, die abschlagsfreie Rente künftig auf Beschäftigte mit besonders harter körperlicher Arbeit zu begrenzen; als konkretes Beispiel werden Dachdecker genannt.
Auch Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter werden als mögliche Gruppe genannt. Darüber hinaus liegt es nahe, dass bei einer berufsbezogenen Gesundheitsprüfung weitere Tätigkeiten relevant werden, sofern sie über lange Zeit körperlich, psychisch oder durch Nacht- und Schichtarbeit besonders belastend waren. Eine solche Einordnung wäre aber keine gesetzliche Anerkennung einzelner Berufe, sondern lediglich eine plausible Folge des diskutierten Modells.
Die entscheidende juristische Grenze lautet daher: Ein Beruf allein würde wahrscheinlich nicht automatisch reichen. Ausschlaggebend könnte künftig sein, ob eine versicherte Person im konkreten Fall ihren langjährig ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Die Kommission empfiehlt ausdrücklich eine individuelle Gesundheitsprüfung und keinen bisher veröffentlichten Berufskatalog.
Welche Berufe könnten betroffen sein?
Möglicherweise geschützt wären vor allem Berufe, in denen Beschäftigte über Jahrzehnte schwere Lasten bewegen, in Zwangshaltungen arbeiten, starken Witterungsbedingungen ausgesetzt sind oder regelmäßig im Nacht- und Wechselschichtdienst arbeiten. Diese Übersicht ist ausdrücklich keine gesetzliche Anspruchsliste, sondern eine journalistische Einordnung denkbarer Tätigkeitsfelder nach der laufenden Debatte und dem vorgeschlagenen Prüfmodell.
| Beruf oder Tätigkeitsfeld | Typische Langzeitbelastung | Warum ein Schutz denkbar wäre | Rechtsstand September 2026 |
|---|---|---|---|
| Dachdeckerinnen und Dachdecker | Arbeit in Höhe, schweres Material, Hitze, Kälte, Regen, Sturzrisiko | Dachdecker wurden in politischen Berichten ausdrücklich als Beispiel für besonders harte körperliche Arbeit genannt | Diskutiertes Beispiel, keine beschlossene Ausnahme |
| Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter | Heben, Tragen, Beton- und Erdarbeiten, Lärm, Vibrationen, Witterung | Überdurchschnittliche körperliche Beanspruchung und häufig lange Erwerbsbiografien | Als denkbare Gruppe genannt, rechtlich offen |
| Straßenbauerinnen und Straßenbauer | Schweres Gerät, Asphalt, Hitze, Vibration, Arbeiten im Freien | Dauerhafte Belastung von Rücken, Gelenken und Kreislauf | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Gerüstbauerinnen und Gerüstbauer | Schweres Heben, Arbeiten in Höhe, Sturzgefahr, Zwangshaltungen | Besonders hohe körperliche und unfallbezogene Belastung | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Beton- und Stahlbetonbauerinnen und -bauer | Tragen schwerer Bauteile, Bewehrung, Zwangshaltungen | Hohe Belastung von Rücken, Schultern und Kniegelenken | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Maurerinnen und Maurer | Wiederholtes Heben, Arbeiten in gebückter oder kniender Haltung | Langfristige Muskel-Skelett-Belastungen sind typisch | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Zimmerinnen und Zimmerer | Schweres Holz, Arbeiten in Höhe, Witterung, Unfallrisiken | Körperliche Belastung und Gefährdungen ähneln teils dem Dachdeckerhandwerk | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Tiefbau- und Kanalbaukräfte | Erdarbeiten, schwere Geräte, enge Arbeitsbereiche, Feuchtigkeit | Hohe körperliche Beanspruchung und belastende Arbeitsumgebung | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Pflastererinnen und Pflasterer | Knien, Bücken, schweres Material, Vibrationen | Belastung insbesondere für Knie, Rücken und Schultern | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Abbruch- und Sanierungsfachkräfte | Staub, Lärm, schwere Lasten, Gefahrstoffe, körperliche Arbeit | Kombination aus hoher körperlicher und teils gesundheitlicher Belastung | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Dachdeckerhelfer und Bauhelfer | Materialtransport, Arbeiten im Freien, wiederholte körperliche Belastung | Tatsächliche Belastung kann vergleichbar mit Facharbeiten sein | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer | Langandauerndes Sitzen, Vibrationen, Zeitdruck, Nachtfahrten | Gesundheitsprobleme können durch Schichtarbeit und Belastungen entstehen | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Busfahrerinnen und Busfahrer | Schichtdienst, unregelmäßige Pausen, langes Sitzen, hohe Konzentration | Dauerhafte Belastung durch Fahrdienst und ungünstige Arbeitszeiten | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Lokführerinnen und Lokführer | Nacht- und Wechselschicht, hohe Verantwortung, Schlafrhythmus-Störungen | Langjähriger Schichtdienst kann für die Gesundheitsprüfung relevant sein | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Beschäftigte in der Müllabfuhr | Heben, Ziehen, Witterung, Zeitdruck, schwere Müllbehälter | Intensive körperliche Arbeit im Freien und Unfallrisiken | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Straßenreinigungskräfte | Arbeit bei Verkehr, Witterung, Lärm, körperliche Beanspruchung | Hohe Belastung und besondere Gefährdung im Verkehrsraum | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Lagerarbeiterinnen und Lagerarbeiter | Heben, Tragen, Kommissionieren, Schichtarbeit | Wiederholte Belastung des Muskel-Skelett-Systems | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Hafenarbeiterinnen und Hafenarbeiter | Schwerlast, Lärm, Schichtarbeit, Arbeit im Freien | Verbindung aus körperlicher Belastung und wechselnden Arbeitszeiten | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Beschäftigte in Schlachthöfen | Fließbandarbeit, Kälte, monotone Bewegungen, Zeitdruck | Hohe Wiederholungsbelastung und belastendes Arbeitsumfeld | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Fachkräfte in der Fleischverarbeitung | Schneidetätigkeiten, Kälte, repetitive Hand- und Armbewegungen | Langfristige Belastung von Armen, Schultern und Händen | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Reinigungskräfte | Wiederholtes Bücken, Heben, Arbeiten unter Zeitdruck, häufig Teilzeitbiografien | Körperliche Belastung kann hoch sein, 45 Jahre sind aber nicht immer erreichbar | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger | Arbeiten in Höhe, Zwangshaltungen, Chemikalien, Zeitdruck | Hohe körperliche Beanspruchung und Unfallgefahren | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Pflegefachkräfte | Heben und Umlagern, Schichtdienst, psychische Belastung | Dauerhafte Belastung durch körpernahe Pflege und unregelmäßige Arbeitszeiten | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Pflegehilfskräfte | Transfer von Pflegebedürftigen, schwere körperliche Arbeit, Schichtdienst | Besonders hohe körperliche Belastung bei oft geringeren Gestaltungsspielräumen | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Beschäftigte im Rettungsdienst | Schweres Heben, Nacht- und Bereitschaftsdienste, psychische Extremsituationen | Kombination aus körperlicher, psychischer und zeitlicher Belastung | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter | Patiententransport, Schichtdienste, Einsatzdruck | Wiederkehrende körperliche Belastungen und hohe Verantwortung | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Altenpflegekräfte | Transferleistungen, emotionale Belastung, Nacht- und Wochenenddienste | Berufliche Belastung kann sich über Jahrzehnte gesundheitlich auswirken | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Krankenpflegekräfte im Schichtdienst | Nachtarbeit, Heben, hohe Arbeitsdichte, psychische Belastung | Individuelle Gesundheitsprüfung könnte bei langer Berufsausübung bedeutsam sein | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Beschäftigte in der Industrieproduktion | Fließbandarbeit, Lärm, Schichtsystem, repetitive Abläufe | Belastungen hängen stark vom konkreten Arbeitsplatz ab | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Maschinenführerinnen und Maschinenführer | Lärm, Vibrationen, Schichtarbeit, dauerhafte Konzentration | Kombination von Belastungsfaktoren kann individuell relevant sein | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Gießereiarbeiterinnen und Gießereiarbeiter | Hitze, Staub, Lärm, schwere körperliche Arbeit | Besonders belastende Arbeitsumgebung über viele Jahre | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Schweißerinnen und Schweißer | Zwangshaltungen, Hitze, Rauch, visuelle Belastung | Körperliche Belastungen und Expositionen können langfristig wirken | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Bergleute und Beschäftigte im Untertagebau | Schwere körperliche Arbeit, Staub, Lärm, enge Räume | Historisch besonders belastete Tätigkeit mit erhöhten Gesundheitsrisiken | Keine neue Sonderregelung beschlossen |
| Landwirtinnen und Landwirte mit Versicherungspflicht | Saisonspitzen, schwere Lasten, Maschinen, Witterung | Körperliche Dauerbelastung kann erheblich sein | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Forstwirtinnen und Forstwirte | Motorsägenarbeit, schwere Lasten, unebenes Gelände, Witterung | Hohe Unfall- und Gelenkbelastung | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Gärtnerinnen und Gärtner im Landschaftsbau | Schweres Material, Knien, Bücken, Arbeit im Freien | Dauerhafte körperliche Belastung und Witterungseinflüsse | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Erzieherinnen und Erzieher | Heben kleiner Kinder, häufiges Bücken, Lärm, psychische Beanspruchung | Belastung kann sich in einer individuellen Gesundheitsprüfung niederschlagen | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Köchinnen und Köche | Langes Stehen, Hitze, Schichtarbeit, Zeitdruck | Kombination aus ungünstigen Arbeitszeiten und körperlicher Belastung | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Bäckerinnen und Bäcker | Nachtarbeit, langes Stehen, Hitze, schweres Heben | Klassische Verbindung aus Nachtarbeit und körperlich schwerer Tätigkeit | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Beschäftigte in der Lagerlogistik | Kommissionieren, Hubwagen, Lasten, Schichtdienst | Hohe Wiederholungsbelastung und häufige körperliche Arbeit | Keine Sonderregelung beschlossen |
| Sicherheitskräfte im Schichtdienst | Nachtarbeit, langes Stehen, unregelmäßige Ruhezeiten | Vor allem die langjährige Schichtbelastung könnte relevant werden | Keine Sonderregelung beschlossen |
Diese Berufe könnten nur dann besonders profitieren, wenn der Gesetzgeber entweder einen engen Berufskatalog beschließt oder das vorgeschlagene individuelle Prüfverfahren einführt. Allein eine harte oder anstrengende Tätigkeit würde nach dem bisherigen Vorschlag nicht automatisch für einen früheren abschlagsfreien Rentenbeginn genügen.
Warum ist eine Berufsliste problematisch?
Eine starre Berufsliste wäre rechtlich schwer gerecht zu gestalten. Die Belastung ergibt sich nicht allein aus einer Berufsbezeichnung, sondern aus der realen Arbeitssituation: Schichtplan, Arbeitszeit, Lasten, Arbeitsumgebung, Vorerkrankungen, Schutzmaßnahmen und die Dauer der Tätigkeit können sich von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz erheblich unterscheiden.
Eine Pflegefachkraft kann etwa überwiegend beratend oder organisatorisch tätig sein, während eine andere über Jahrzehnte im Drei-Schicht-System schwer pflegebedürftige Menschen umlagert. Ebenso kann ein Bauingenieur auf derselben Baustelle arbeiten wie ein Maurer, aber körperlich völlig anderen Belastungen ausgesetzt sein. Eine pauschale Rentenregel nur nach Berufsname würde solche Unterschiede nur unvollständig erfassen.
Genau deshalb setzt die Empfehlung der Alterssicherungskommission auf die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit im zuletzt langjährig ausgeübten Berufsfeld. Versicherte sollen nicht ohne Weiteres auf Umschulung oder einen anderen Beruf verwiesen werden, wenn sie im rentennahen Alter ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Was würde die Schutzrente konkret bedeuten?
Die vorgeschlagene Schutzrente würde Menschen auffangen, die keine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, ihren langjährig ausgeübten Beruf aber gesundheitlich nicht mehr bewältigen können. Damit würde eine Lücke geschlossen, in der Beschäftigte heute häufig entweder mit dauerhaften Abschlägen früher in Rente gehen oder bis zur Regelaltersgrenze in einer belastenden Situation weiterarbeiten müssen.
Nach der Empfehlung müssten Betroffene rentennah sein, mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllt haben und ihre gesundheitliche Einschränkung individuell prüfen lassen. Ergibt die Prüfung, dass eine Tätigkeit im letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld nicht mehr möglich ist, könnte ein Rentenbeginn ohne Abschlag bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich werden.
Die Schutzrente ist jedoch bisher nicht beantragbar. Sie ist eine Empfehlung der Alterssicherungskommission und müsste erst in einen Gesetzentwurf aufgenommen, im Bundestag beschlossen und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Bis dahin bleiben die heutigen Vorschriften zur Altersrente nach 45 Jahren maßgeblich.
Welche Alternativen gibt es bei gesundheitlichen Problemen?
Bei gesundheitlichen Problemen kommen bereits heute unterschiedliche Renten- und Unterstützungswege in Betracht. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, eine Erwerbsminderungsrente oder eine vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte nutzen. Welche Option passt, hängt insbesondere von Grad der Behinderung, Leistungsvermögen, Versicherungszeiten und Geburtsjahr ab.
Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt derzeit grundsätzlich 35 Versicherungsjahre voraus. Sie kann ab 63 Jahren beansprucht werden, führt bei einem vorzeitigen Beginn aber regelmäßig zu einem dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent je Monat. Wer zwei Jahre vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt, muss deshalb typischerweise 7,2 Prozent Abschlag hinnehmen.
Ein Beispiel: Eine 64-jährige Pflegehilfskraft erfüllt 45 Versicherungsjahre, erreicht die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente aber erst mit 65 Jahren. Nach heutigem Recht kann sie bei erfüllter Wartezeit mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen. Sollte die heutige 45-Jahre-Regel später entfallen, könnte für vergleichbare Fälle eine Schutzrente nur dann helfen, wenn die Person ihren langjährig ausgeübten Beruf nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann und der Gesetzgeber die Empfehlung übernimmt.
Müssen Versicherte jetzt handeln?
Nein, allein wegen der politischen Diskussion müssen Versicherte ihren Rentenantrag oder ihre Lebensplanung nicht überstürzt ändern. Die Rente nach 45 Versicherungsjahren ist geltendes Recht, und politische Empfehlungen oder interne Beratungen ändern den bestehenden Anspruch nicht.
Sinnvoll ist dennoch eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Wer die 45 Jahre voraussichtlich knapp erreicht, sollte prüfen lassen, ob Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Ausbildungszeiten und andere Versicherungszeiten vollständig gespeichert sind. Besonders Beschäftigte in körperlich oder psychisch belastenden Berufen sollten außerdem ärztliche Befunde, Reha-Unterlagen und Nachweise über berufliche Belastungen sorgfältig aufbewahren.
FAQ zu den geschützten Berufen, die vom Aus der Rente nach 45 Jahren nicht betroffen sind
Gibt es bereits eine gesetzliche Liste geschützter Berufe?
Nein, es gibt keine gesetzliche Berufsliste für einen besonderen Rentenzugang nach 45 Jahren. Dachdecker werden in den laufenden Beratungen als Beispiel genannt, doch auch für sie besteht bisher kein eigener gesetzlicher Anspruch auf eine frühere abschlagsfreie Rente.
Würden Pflegekräfte automatisch von einer neuen Regel profitieren?
Nein, Pflegekräfte hätten nicht automatisch einen Sonderanspruch. Nach dem Vorschlag der Kommission wäre entscheidend, ob eine individuelle Gesundheitsprüfung belegt, dass die Person ihren langjährig ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
Ist die Rente nach 45 Beitragsjahren bereits abgeschafft?
Nein, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gilt weiter. Die Abschaffung und die Schutzrente für langjährige Beitragszahler sind derzeit Empfehlungen und politische Diskussionsmodelle, keine beschlossenen Gesetzesänderungen.
Was sollten Beschäftigte in schweren Berufen jetzt prüfen?
Beschäftigte sollten ihr Rentenkonto klären und alle Versicherungszeiten überprüfen lassen. Zusätzlich können medizinische Befunde, Reha-Unterlagen und Nachweise über langjährige besonders belastende Tätigkeiten später wichtig sein, falls eine individuelle berufsbezogene Gesundheitsprüfung gesetzlich eingeführt wird.
Fazit zu den „geschützten“ Berufen beim Aus der „Rente mit 63“
Die Diskussion über die Rente nach 45 Versicherungsjahren betrifft weit mehr als Dachdecker und Bauarbeiter. Denkbar ist ein Schutz für Menschen, die lange in Pflege, Handwerk, Industrie, Transport, Reinigung, Logistik, Rettungsdienst, Landwirtschaft oder Schichtarbeit beschäftigt waren und ihren Beruf gesundheitlich nicht bis zur Regelaltersgrenze fortführen können.
Entschieden ist jedoch noch nichts. Eine große Tabelle möglicher Berufsgruppen darf nicht darüber hinwegtäuschen: Bislang existiert weder eine verbindliche Berufsliste noch ein Sonderanspruch für körperlich harte Arbeit. Die aktuelle 45-Jahre-Rente gilt unverändert weiter; die vorgeschlagene Schutzrente wäre eine künftige, an die individuelle gesundheitliche Berufsleistung gebundene Regelung.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten zur Rentenkommission 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Vorschläge der Alterssicherungskommission zur Rentenreform
- § 38 SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Deutsche Rentenversicherung Bund: Position zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission