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Rente November 2025: Wer jetzt den Antrag stellen sollte!

Der Herbst 2025 steht für hunderttausende Versicherte ganz im Zeichen des Rentenbeginns: Aber welche Geburtsjahrgänge haben im November Anspruch und für welche Rentenarten gilt das jeweils? Die deutsche Rentenversicherung unterscheidet mittlerweile vier zentrale Wege für den Renteneintritt – mit unterschiedlichen Altersgrenzen, Voraussetzungen und finanziellen Folgen. Wer sich die Rententreue und eine pünktliche Auszahlung sichern will, sollte bereits jetzt den Antrag stellen und sich in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., informieren!

Die vier Rentenarten: Übersicht und Anspruch

Deutschland kennt vier Wege, um mit der Rente in den Ruhestand zu starten:

  1. Regelaltersrente (ohne Abschläge)
  2. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ab 45 Beitragsjahren, ohne Abschläge)
  3. Altersrente für langjährig Versicherte (ab 35 Jahren, mit Abschlägen)
  4. Altersrente für schwerbehinderte Menschen (bei GdB 50 und Wartezeit von 35 Jahren)

Gerade im November 2025 gelten feine Unterschiede in Geburtsdatum, Beitragsjahren und Voraussetzungen – das macht eine frühzeitige Klärung besonders wichtig.

Regelaltersrente: Wer kann ab November 2025 in Rente gehen?

Im November 2025 erreichen alle Rentenversicherten, die zwischen dem 2. September 1959 und 1. Oktober 1959 geboren sind, das erforderliche Alter von 66 Jahren und 2 Monaten und können die Regelaltersrente beantragen – sofern sie mindestens fünf Jahre versichert waren.

Eckdaten:

  • Geburtsdatum: 2. September bis 1. Oktober 1959
  • Eintrittsalter: 66 Jahre und 2 Monate
  • Wartezeit: Mindestens 5 Jahre
  • Keine Abschläge!

Wichtig: Wer die Voraussetzungen im November 2025 erfüllt, sollte spätestens jetzt den Antrag stellen, um die erste Rentenzahlung ab Dezember zu erhalten.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Diese Rentenart richtet sich an Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren. 2025 gilt: Wer zwischen dem 2. August 1960 und dem 1. Juni 1961 geboren wurde, kann im November 2025 abschlagsfrei und vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen.

Details:

  • Geburtsjahrgang: 2. August 1960 bis 1. Juni 1961
  • Eintrittsalter: Ca. 64 Jahre und 4-6 Monate
  • 45 Beitragsjahre erforderlich
  • Keine Abschläge!

Nicht vergessen: Der Antrag sollte jetzt gestellt werden – je nach individueller Kontenklärung bereits sechs Monate vor Rentenbeginn.

Altersrente für langjährig Versicherte – mit Abschlägen

Diese Rente ist für Versicherte mit mindestens 35 Jahren Beitragszeit gedacht. Die Altersgrenze liegt bei 63 Jahren, allerdings muss mit Abschlägen gerechnet werden. Wer zwischen dem 2. Dezember 1961 und 1. Dezember 1962 geboren wurde, kann ab November 2025 erstmals diese Rentenart wählen.rentenbescheid24+1

Eckdaten:

  • Geburtsdatum: 2. Dezember 1961 – 1. Dezember 1962
  • Eintrittsalter: 63 Jahre
  • 35 Beitragsjahre nötig
  • Abschläge: Je nach Geburtsjahrgang, bis zu 13,2%

Hier ist eine frühzeitige Berechnung ratsam – Rentenantrag sollte spätestens drei Monate vorher gestellt werden!

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wer eine anerkannte Schwerbehinderung (GdB 50) und mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen kann, darf in diesem Jahrgang bereits mit 61 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. Für November 2025 berechtigt dies Personen, die zwischen dem 2. Februar 1963 und dem 31. Dezember 1963 geboren sind.

Wesentliche Punkte:

  • Geburtsjahre: 2. Februar 1963 – 31. Dezember 1963
  • Eintrittsalter: 61 Jahre und 10 Monate
  • Abschläge: Mindestens 10,8%, reduzieren sich bei späterem Eintritt
  • Nachweis: Schwerbehindertenausweis/Versorgungsamtbescheid

Wichtig: Der Antrag muss pünktlich erfolgen – Rückwirkung ist zwar drei Monate möglich, Verzögerungen führen aber zu späterer Auszahlung!

Tabelle: Übersicht Geburtsjahrgänge / Rentenarten November 2025

RentenartGeburtsjahrgängeEintrittsalterBeitragsjahreAbschläge
Regelaltersrente2.09.1959 – 1.10.195966 Jahre, 2 Monate5keine
Besonders langjährig Versicherte2.08.1960 – 1.06.196164 Jahre, 4-6 Monate45keine
Langjährig Versicherte2.12.1961 – 1.12.196263 Jahre35bis zu 13,2%
Schwerbehindertenrente2.02.1963 – 31.12.196361 Jahre, 10 Monate35ab 10,8%

Warum sollte der Rentenantrag spätestens jetzt gestellt werden?

Die deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag spätestens drei Monate vor geplantem Rentenstart einzureichen. Je früher die Unterlagen da sind, desto schneller und lückenlos fließt die Rente. Eine zu späte Antragstellung kann Verzögerungen bedeuten – und im schlimmsten Fall erst Tage oder Wochen nach dem Rentenbeginn Geld aufs Konto bringen. Die Kontenklärung, die Nachweise und alle nötigen Dokumente sollten jetzt bereitgestellt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Tipp: Wer einen Antrag für November 2025 plant, sollte spätestens im August/September 2025 aktiv geworden sein. Der Antrag kann sogar bis zu sechs Monate vorher gestellt werden – ohne Nachteile, aber mit mehr Planungssicherheit und um nahtlose Zahlungen zu sichern. Wer den Antrag erst jetzt stellt, verliert zwar keine Rentenansprüche, die Auszahlung wird aber nicht mehr pünktlich im November erfolgen!

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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