Die vier Rentenarten: Übersicht und Anspruch
Deutschland kennt vier Wege, um mit der Rente in den Ruhestand zu starten:
- Regelaltersrente (ohne Abschläge)
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ab 45 Beitragsjahren, ohne Abschläge)
- Altersrente für langjährig Versicherte (ab 35 Jahren, mit Abschlägen)
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen (bei GdB 50 und Wartezeit von 35 Jahren)
Gerade im November 2025 gelten feine Unterschiede in Geburtsdatum, Beitragsjahren und Voraussetzungen – das macht eine frühzeitige Klärung besonders wichtig.
Regelaltersrente: Wer kann ab November 2025 in Rente gehen?
Im November 2025 erreichen alle Rentenversicherten, die zwischen dem 2. September 1959 und 1. Oktober 1959 geboren sind, das erforderliche Alter von 66 Jahren und 2 Monaten und können die Regelaltersrente beantragen – sofern sie mindestens fünf Jahre versichert waren.
Eckdaten:
- Geburtsdatum: 2. September bis 1. Oktober 1959
- Eintrittsalter: 66 Jahre und 2 Monate
- Wartezeit: Mindestens 5 Jahre
- Keine Abschläge!
Wichtig: Wer die Voraussetzungen im November 2025 erfüllt, sollte spätestens jetzt den Antrag stellen, um die erste Rentenzahlung ab Dezember zu erhalten.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Diese Rentenart richtet sich an Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren. 2025 gilt: Wer zwischen dem 2. August 1960 und dem 1. Juni 1961 geboren wurde, kann im November 2025 abschlagsfrei und vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen.
Details:
- Geburtsjahrgang: 2. August 1960 bis 1. Juni 1961
- Eintrittsalter: Ca. 64 Jahre und 4-6 Monate
- 45 Beitragsjahre erforderlich
- Keine Abschläge!
Nicht vergessen: Der Antrag sollte jetzt gestellt werden – je nach individueller Kontenklärung bereits sechs Monate vor Rentenbeginn.
Altersrente für langjährig Versicherte – mit Abschlägen
Diese Rente ist für Versicherte mit mindestens 35 Jahren Beitragszeit gedacht. Die Altersgrenze liegt bei 63 Jahren, allerdings muss mit Abschlägen gerechnet werden. Wer zwischen dem 2. Dezember 1961 und 1. Dezember 1962 geboren wurde, kann ab November 2025 erstmals diese Rentenart wählen.rentenbescheid24+1
Eckdaten:
- Geburtsdatum: 2. Dezember 1961 – 1. Dezember 1962
- Eintrittsalter: 63 Jahre
- 35 Beitragsjahre nötig
- Abschläge: Je nach Geburtsjahrgang, bis zu 13,2%
Hier ist eine frühzeitige Berechnung ratsam – Rentenantrag sollte spätestens drei Monate vorher gestellt werden!
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Wer eine anerkannte Schwerbehinderung (GdB 50) und mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen kann, darf in diesem Jahrgang bereits mit 61 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. Für November 2025 berechtigt dies Personen, die zwischen dem 2. Februar 1963 und dem 31. Dezember 1963 geboren sind.
Wesentliche Punkte:
- Geburtsjahre: 2. Februar 1963 – 31. Dezember 1963
- Eintrittsalter: 61 Jahre und 10 Monate
- Abschläge: Mindestens 10,8%, reduzieren sich bei späterem Eintritt
- Nachweis: Schwerbehindertenausweis/Versorgungsamtbescheid
Wichtig: Der Antrag muss pünktlich erfolgen – Rückwirkung ist zwar drei Monate möglich, Verzögerungen führen aber zu späterer Auszahlung!
Tabelle: Übersicht Geburtsjahrgänge / Rentenarten November 2025
Rentenart | Geburtsjahrgänge | Eintrittsalter | Beitragsjahre | Abschläge |
---|---|---|---|---|
Regelaltersrente | 2.09.1959 – 1.10.1959 | 66 Jahre, 2 Monate | 5 | keine |
Besonders langjährig Versicherte | 2.08.1960 – 1.06.1961 | 64 Jahre, 4-6 Monate | 45 | keine |
Langjährig Versicherte | 2.12.1961 – 1.12.1962 | 63 Jahre | 35 | bis zu 13,2% |
Schwerbehindertenrente | 2.02.1963 – 31.12.1963 | 61 Jahre, 10 Monate | 35 | ab 10,8% |
Warum sollte der Rentenantrag spätestens jetzt gestellt werden?
Die deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag spätestens drei Monate vor geplantem Rentenstart einzureichen. Je früher die Unterlagen da sind, desto schneller und lückenlos fließt die Rente. Eine zu späte Antragstellung kann Verzögerungen bedeuten – und im schlimmsten Fall erst Tage oder Wochen nach dem Rentenbeginn Geld aufs Konto bringen. Die Kontenklärung, die Nachweise und alle nötigen Dokumente sollten jetzt bereitgestellt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Tipp: Wer einen Antrag für November 2025 plant, sollte spätestens im August/September 2025 aktiv geworden sein. Der Antrag kann sogar bis zu sechs Monate vorher gestellt werden – ohne Nachteile, aber mit mehr Planungssicherheit und um nahtlose Zahlungen zu sichern. Wer den Antrag erst jetzt stellt, verliert zwar keine Rentenansprüche, die Auszahlung wird aber nicht mehr pünktlich im November erfolgen!