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Rente plus Grundsicherung: So viel bleibt mit Freibetrag 2025 anrechnungsfrei

Wer Rente und Grundsicherung im Alter kombiniert, kann dank neuer Freibeträge einen Teil der eigenen Altersvorsorge behalten: Je nach persönlicher Versicherungsbiografie werden 2025 bis zu 281,50 Euro der gesetzlichen Bruttorente monatlich nicht auf die Grundsicherung angerechnet, sofern mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen. Weitere Details in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Grundlagen: Rente und Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Leistung für Menschen, deren Einkommen im Alter nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Sie wird individuell berechnet und gleicht die Differenz zwischen den eigenen Einkünften (z. B. Rente, Pension, private Vorsorge) und dem jeweils geltenden Grundbedarf aus. Die gesetzliche Rente gilt normalerweise voll als Einkommen, wird aber durch seit 2021 eingeführte Freibeträge begünstigt, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Freibetrag für die gesetzliche Rente

Als Rentner mit Grundsicherung gelten ab 2025 folgende Freibetrags-Regeln:

  • Sockelbetrag: Die ersten 100 Euro der monatlichen Bruttorente bleiben generell unverändert und werden nicht angerechnet.
  • Ergänzender Freibetrag: Für den Betrag der Rente, der 100 Euro übersteigt, werden zusätzlich 30 % nicht angerechnet.
  • Maximalbetrag: Insgesamt dürfen 281,50 Euro pro Monat (Stand 2025) der gesetzlichen Rente als Freibetrag ausgenommen werden. Das sind 50 Prozent des Regelsatzes der Grundsicherung. Bei Renten über etwa 603 Euro ist damit der Höchstbetrag erreicht.

Beispielrechnung

Wer 800 Euro gesetzliche Bruttorente erhält:

  • 100 Euro bleiben komplett anrechnungsfrei.
  • 700 Euro sind der übersteigende Betrag, davon bleiben 30 % (also 210 Euro) anrechnungsfrei.
  • Gesamtfreibetrag nach geltender Deckelung: 281,50 Euro monatlich.

Voraussetzungen für den Freibetrag

Der Freibetrag gilt nur für Personen mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten. Dazu zählen Zeiten mit Pflichtbeiträgen in verschiedenen Alterssicherungssystemen, etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte oder Beamtenversorgung. Auch Hinterbliebene mit entsprechenden Beitragszeiten können den Freibetrag erhalten.

Was passiert mit Renten über 603 Euro?

Ist die eigene gesetzliche Rente höher als etwa 603 Euro pro Monat, bleibt der Freibetrag dennoch bei 281,50 Euro gedeckelt. Der darüber hinausgehende Teil wird komplett auf die Grundsicherung angerechnet. So profitieren vor allem ältere Menschen mit niedrigen oder mittleren Renten besonders stark von der Neuregelung.

Weitere Einkommensquellen und Freibeträge

Zusätzlich zur gesetzlichen Rente gelten eigene Freibeträge für Betriebsrenten, Riester- und Rürup-Renten. Auch hier bleiben die ersten 100 Euro plus 30 % des übersteigenden Anteils anrechnungsfrei, maximal bis zur halben Höhe des Regelbedarfs der Grundsicherung – das sind derzeit etwa 281,50 Euro monatlich.

Steuerlicher Grundfreibetrag für Rentner

Unabhängig von der Grundsicherung gilt der steuerliche Grundfreibetrag: Im Jahr 2025 sind Rentnereinkünfte bis 12.096 Euro jährlich steuerfrei; dieser Betrag verdoppelt sich für Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung.

Fazit: Wer profitiert am meisten vom Freibetrag bei der Rente und Grundsicherung?

Die Freibetragsregelungen ab 2025 machen es möglich, trotz Grundsicherung einen Teil der Rente behalten zu dürfen. Davon profitieren vor allem langjährig Versicherte mit niedrigen bis mittleren Renten. Für sie bleibt die eigene Altersvorsorge weitgehend unangetastet, was zu mehr finanzieller Eigenständigkeit im Ruhestand führt.

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