Während die Politik über das Rentenalter streitet, zeigen neue Daten der Rentenversicherung für 2026 eine überraschende Entwicklung bei der Bezugsdauer. Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass heutige Neurentner ihre gesetzliche Altersrente im Schnitt gut zwei Jahrzehnte lang beziehen – Tendenz weiter steigend, wie aktuelle Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts bestätigen. Unsere Redaktion hat diese neuen fachlichen Informationen ausgewertet und ordnet ein, was das für Jahrgänge ab 1960 konkret bedeutet.
Wie lange Rentner heute durchschnittlich Rente beziehen
Aktuelle Auswertungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der amtlichen Statistik zeigen: Wer heute in Altersrente geht, erhält im Durchschnitt rund 20 bis 21 Jahre lang eine gesetzliche Rente, Frauen deutlich länger als Männer. Die Restlebenserwartung 60‑Jähriger liegt laut Sterbetafel 2022/2024 bei gut 21,5 Jahren, im Alter 65 sind es immer noch rund 18 bis 20 Jahre – je nach Geschlecht.
Gleichzeitig ist der tatsächliche Renteneintritt in Deutschland in den vergangenen Jahren nur leicht nach oben gerückt und liegt im Schnitt weiter um die 64 Jahre. Damit dehnen sich die Rentenbezugszeiten im historischen Vergleich deutlich aus: Anfang der 2000er lag die durchschnittliche Bezugsdauer noch bei knapp 17 Jahren, heute sind es rund vier Jahre mehr.
Rechtslage 2026: Späterer Einstieg, lange Bezugsdauer
Rechtlich ist die Lage klar: Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben (§ 35, § 235 SGB VI). Für den Jahrgang 1961 gilt 2026 eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 6 Monaten, für jüngere Jahrgänge steigt diese Grenze weiter um zwei Monate pro Jahrgang, bis 2031 das 67. Lebensjahr vollständig erreicht ist.
Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) liegt die abschlagsfreie Altersgrenze 2026 je nach Geburtsjahr bereits deutlich über 64 Jahren und steigt bis 65 Jahre für ab 1964 Geborene (§ 38 SGB VI). Wer dennoch vorher in Altersrente geht, muss dauerhaft mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent leben (§ 77 SGB VI). Diese Abschläge wirken sich über die gesamte – zunehmend längere – Rentenbezugsdauer aus und gewinnen damit an finanzieller Tragweite.
Beispielrechnung: Wie viele Rentenjahre sind realistisch?
Zur Illustration ein vereinfachtes Szenario für einen 1961 Geborenen: Tritt die Person regulär mit 66 Jahren und 6 Monaten in Rente, kann sie nach aktueller Sterbetafel und den Prognosen von Destatis statistisch mit einer Restlebensdauer von rund 18 bis 20 Jahren rechnen – das heißt Rente bis etwa Mitte 80. Frauen desselben Jahrgangs können im Mittel noch zwei bis drei Jahre mehr erwarten, bei Männern fällt die Spanne etwas geringer aus.
Kommt ein früher Renteneintritt mit Abschlag in Betracht, verschiebt sich nur die Startlinie, nicht die Lebenserwartung: Wer beispielsweise mit 64 statt 66,5 Jahren geht, bezieht seine – dann niedrigere – Rente über etwa 21 bis 22 Jahre, trägt den Abschlag aber Monat für Monat während der gesamten Bezugsdauer.
Finanzielle Folgen: Was längere Rentenphasen bedeuten
Die Kombination aus steigender Lebenserwartung und nur moderat erhöhtem Rentenalter verschiebt die Lasten im System: Renten müssen länger gezahlt werden, während die Zahl der Beitragszahler schrumpft. Schon heute kommen auf 100 Personen im Erwerbsalter rund 33 Personen im Rentenalter, bis 2070 kann dieser Altenquotient auf 43 bis 61 steigen – je nach Bevölkerungsentwicklung.
Für einzelne Rentnerinnen und Rentner bedeutet eine längere Bezugsdauer vor allem eines: Die planbare Summe, die über das Leben verteilt zur Verfügung steht, muss für mehr Jahre reichen. Wer etwa eine monatliche Bruttorente von 1.600 Euro erzielt und diese 20 Jahre lang bezieht, erhält insgesamt rund 384.000 Euro – vor Steuern und Sozialabgaben. Steigt die durchschnittliche Bezugsdauer um weitere zwei Jahre, wächst die Gesamtsumme auf knapp 422.000 Euro. Schon kleine Unterschiede bei Rentenniveau, Steuersatz und Krankenversicherungsbeitrag wirken sich dann spürbar aus.
Steuer und Abgaben: 2026 wird die Nettorente zur Schlüsselfrage
Mit jeder Rentenerhöhung steigt auch die steuerliche Belastung, weil der zu versteuernde Anteil der Rente seit Jahren zunimmt (§ 22 Nr. 1 EStG). Wer 2026 erstmals eine Altersrente bezieht, startet mit einem höheren steuerpflichtigen Anteil als der Jahrgang davor und merkt die volle Wirkung häufig erst mit Verzögerung im Steuerbescheid. Parallel steigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, die automatisch von der Bruttorente einbehalten werden (KVdR/PVdR; § 249a SGB V, § 59 SGB XI).
Unsere Fachleute sehen hier einen zentralen Punkt der Vorsorgeplanung: Entscheidend ist nicht nur, wie lange voraussichtlich Rente bezogen wird, sondern wie hoch die voraussichtliche Nettorente ausfällt – und ob zusätzliche Bausteine wie Betriebsrenten oder private Vorsorge vorhanden sind.
Juristisches Insider‑Detail: Wie Gerichte die „angemessene“ Bezugsdauer mitdenken
In der Praxis der Sozialgerichte spielt die erwartete Rentenbezugsdauer an mehreren Stellen eine stille, aber entscheidende Rolle. Ein internes Berechnungsraster, das Rentenversicherungsträger und externe Gutachter verwenden, orientiert sich dabei nicht nur an der offiziellen Sterbetafel, sondern an versicherungstechnischen „Restlebensdauer‑Tabellen“, die etwa in Renteninformationen und dem Rentenversicherungsbericht hinterlegt sind.
Insider aus der Rentenberatung berichten, dass diese Tabellen bei Streit um Erwerbsminderungsrenten oder bei der Bewertung von Verletztenrenten regelmäßig als Argumentationshilfe herangezogen werden – offiziell ist davon in Urteilen jedoch selten die Rede. Hintergrund: Gerichte prüfen, ob die wirtschaftlichen Folgen eines Gesundheitsschadens über die gesamte voraussichtliche Lebens‑ und Rentenbezugsdauer angemessen ausgeglichen werden; dazu werden informell die gleichen Restlebensdauern zugrunde gelegt, die auch für versicherungsmathematische Abschläge maßgeblich sind (§§ 65, 154 SGB VI; interne Rechengrößen).
Was das für kommende Rentnerjahrgänge heißt
Für die Generation der 60‑ bis 65‑Jährigen von heute ergibt sich damit ein klares Bild:
- Die Regelaltersgrenze klettert bis 2031 weiter, doch die voraussichtliche Rentenbezugsdauer bleibt mit 18 bis über 20 Jahren hoch.
- Demografische Trends deuten darauf hin, dass 2035 etwa jede vierte Person in Deutschland im Rentenalter sein wird – die finanzielle Verantwortung verteilt sich auf weniger Schultern.
- Steuerliche Effekte, steigende Sozialbeiträge und eine längere Bezugsdauer verstärken den Druck, frühzeitig private und betriebliche Vorsorge zu prüfen.
Ein Experte für Alterssicherung aus unserer Redaktion bringt es auf den Punkt: „Die eigentliche Zeitenwende in der Rentenpolitik wird nicht in einem einzelnen Reformgesetz sichtbar, sondern in der schlichten Tatsache, dass ein typischer Rentenbezug heute gut fünf Jahre länger dauert als noch vor einer Generation – und jede juristische und finanzielle Entscheidung daran gemessen werden muss.“
Quellen:
- Deutsche Rentenversicherung, „Aktuelle Daten 2026“.
- Statistisches Bundesamt / aba, Restlebenserwartung ab 60 und 65 Jahren.
- Bundesregierung, gesetzliche Neuregelungen und Altersgrenzen 2026.
- Ihre‑Vorsorge.de, Rentenjahr 2026 – wichtigste Fragen und Antworten.

