Rente und Pflegegrad: Rentenhöhe abhängig von der Pflegestufe? Faktencheck für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige!
Die Höhe der gesetzlichen Rente in Deutschland ist nicht direkt vom eigenen Pflegegrad abhängig – sondern, und das ist der entscheidende Punkt, vom Pflegegrad derjenigen Person, die von Angehörigen gepflegt wird. Durch die Pflege von Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad können pflegende Personen Rentenpunkte erwerben, was sich positiv auf ihre Altersrente auswirkt. Alle Einzelheiten hierzu in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!
Faktencheck: Pflegegrad und Rentenhöhe – wie hängt das zusammen?
Der eigene Pflegegrad als Rentner hat keinen Einfluss auf die Höhe der gesetzlichen Altersrente. Weder ein Pflegegrad 1 noch Pflegegrad 5 führt dazu, dass die monatliche Rente automatisch steigt oder fällt. Nur zusätzliche Sozialleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Hilfen bei Demenz werden abhängig vom Pflegegrad gewährt, die Rente selbst bleibt davon unberührt.
Was wirklich zählt: Pflegen und gepflegt werden
Wer als Angehöriger kostenlos jemanden mit Pflegegrad 2 oder höher zu Hause pflegt, erwirbt dafür Rentenpunkte. Das gilt für pflegende Ehepartner, Kinder, Nachbarn oder Freunde, wenn sie die offiziellen Kriterien erfüllen:
Mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche, auf zwei Tage verteilt
Keine berufliche Tätigkeit über 30 Stunden die Woche
Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld
Wie viele Rentenpunkte gibt es für Pflege?
Der Pflegegrad der gepflegten Person bestimmt die Höhe der Rentenpunkte, nicht der Pflegegrad des Pflegenden selbst. Die Pflegekasse zahlt für pflegende Angehörige Beiträge in die Rentenversicherung ein. Je höher der Pflegegrad und je weniger professionelle Hilfe genutzt wird, desto mehr Rentenpunkte gibt es.
Beispiele für die jährlichen Rentenpunkte (West, 2025):
Pflegegrad
Rentenpunkte pro Jahr
Pflegegrad 2
0,51
Pflegegrad 3
0,81
Pflegegrad 4/5
1,31
Konkret: So wirkt sich die Pflegeleistung aus
Die Pflege eines Angehörigen hat folgende Vorteile für die eigene Altersvorsorge:
Die Pflegezeit wird als Beitragszeit (Pflichtbeitragszeit) in der Rentenversicherung angerechnet.
Es gibt für jedes Jahr Pflege entsprechende Zusatzrentenpunkte
Wichtig zu wissen:
Für Pflege von Angehörigen mit Pflegegrad 1 gibt es keine Rentenpunkte, da keine Pflegeversicherungspflicht eintritt.
Die Rentenpunkte werden nur gewährt, wenn ein Antrag mit Nachweisen bei der Pflegekasse gestellt wird.
Der Erwerb von Rentenpunkten durch Pflege ist auf maximal 1,5 Rentenpunkte pro Jahr begrenzt.
Irrtümer und häufige Fragen, FAQ
1. Steigt meine Rente, wenn ich selbst Pflegegrad habe?
Nein, der eigene Pflegegrad beeinflusst nur Zusatzleistungen wie Pflegegeld, nicht die gesetzliche Altersrente.
2. Erhöht die häusliche Pflege meines Ehepartners meine eigene Rente?
Ja, sofern die Voraussetzungen für die Rentenversicherungspflicht erfüllt sind, steigen durch die Pflege die Rentenansprüche.
3. Was passiert ohne Antrag?
Ohne rechtzeitigen und vollständigen Antrag gehen die Zusatzleistungen für die Rente verloren.
Fazit: Rente und Pflegegrad
Die Höhe der eigenen Rente hängt nicht vom eigenen Pflegegrad ab. Pflegende Angehörige profitieren jedoch deutlich von der Pflege von Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5: Sie bekommen Rentenpunkte, wodurch ihre Altersrente später spürbar steigt. Entscheidend ist also die Pflegetätigkeit für andere – und nicht der eigene Pflegegrad.
Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.
Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.
Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.
Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.
Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.
Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl, etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.
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