Rente und Pflegegrad: Rentenhöhe abhängig von der Pflegestufe? Faktencheck für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige!

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Faktencheck: Pflegegrad und Rentenhöhe – wie hängt das zusammen?

Der eigene Pflegegrad als Rentner hat keinen Einfluss auf die Höhe der gesetzlichen Altersrente. Weder ein Pflegegrad 1 noch Pflegegrad 5 führt dazu, dass die monatliche Rente automatisch steigt oder fällt. Nur zusätzliche Sozialleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Hilfen bei Demenz werden abhängig vom Pflegegrad gewährt, die Rente selbst bleibt davon unberührt.

Was wirklich zählt: Pflegen und gepflegt werden

Wer als Angehöriger kostenlos jemanden mit Pflegegrad 2 oder höher zu Hause pflegt, erwirbt dafür Rentenpunkte. Das gilt für pflegende Ehepartner, Kinder, Nachbarn oder Freunde, wenn sie die offiziellen Kriterien erfüllen:

  • Mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche, auf zwei Tage verteilt
  • Keine berufliche Tätigkeit über 30 Stunden die Woche
  • Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld

Wie viele Rentenpunkte gibt es für Pflege?

Der Pflegegrad der gepflegten Person bestimmt die Höhe der Rentenpunkte, nicht der Pflegegrad des Pflegenden selbst.
Die Pflegekasse zahlt für pflegende Angehörige Beiträge in die Rentenversicherung ein. Je höher der Pflegegrad und je weniger professionelle Hilfe genutzt wird, desto mehr Rentenpunkte gibt es.

Beispiele für die jährlichen Rentenpunkte (West, 2025):

PflegegradRentenpunkte pro Jahr
Pflegegrad 20,51
Pflegegrad 30,81
Pflegegrad 4/51,31

Konkret: So wirkt sich die Pflegeleistung aus

Die Pflege eines Angehörigen hat folgende Vorteile für die eigene Altersvorsorge:

  • Die Pflegezeit wird als Beitragszeit (Pflichtbeitragszeit) in der Rentenversicherung angerechnet.
  • Es gibt für jedes Jahr Pflege entsprechende Zusatzrentenpunkte

Wichtig zu wissen:

  • Für Pflege von Angehörigen mit Pflegegrad 1 gibt es keine Rentenpunkte, da keine Pflegeversicherungspflicht eintritt.
  • Die Rentenpunkte werden nur gewährt, wenn ein Antrag mit Nachweisen bei der Pflegekasse gestellt wird.
  • Der Erwerb von Rentenpunkten durch Pflege ist auf maximal 1,5 Rentenpunkte pro Jahr begrenzt.

Irrtümer und häufige Fragen, FAQ

1. Steigt meine Rente, wenn ich selbst Pflegegrad habe?

Nein, der eigene Pflegegrad beeinflusst nur Zusatzleistungen wie Pflegegeld, nicht die gesetzliche Altersrente.

2. Erhöht die häusliche Pflege meines Ehepartners meine eigene Rente?

Ja, sofern die Voraussetzungen für die Rentenversicherungspflicht erfüllt sind, steigen durch die Pflege die Rentenansprüche.

3. Was passiert ohne Antrag?

Ohne rechtzeitigen und vollständigen Antrag gehen die Zusatzleistungen für die Rente verloren.

Fazit: Rente und Pflegegrad

Die Höhe der eigenen Rente hängt nicht vom eigenen Pflegegrad ab. Pflegende Angehörige profitieren jedoch deutlich von der Pflege von Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5: Sie bekommen Rentenpunkte, wodurch ihre Altersrente später spürbar steigt. Entscheidend ist also die Pflegetätigkeit für andere – und nicht der eigene Pflegegrad.

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