Rente: wie 2 Kinder den Rentenanspruch in der Höhe festlegen – Geburtsjahr wichtig?

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Kindererziehungszeit und Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung erkennt Kindererziehungszeiten als Versicherungszeiten für die Rente an, wodurch Mütter und Väter Rentenansprüche erwerben, als hätten sie während der Erziehung Beiträge entsprechend dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten bezahlt. Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt ab Juli 2025 einen Rentenzuwachs von 40,79 Euro pro Monat. Die Kindererziehungszeiten werden automatisch für das Elternteil angerechnet, das sich schwerpunktmäßig um das Kind gekümmert hat.

Anzahl der Rentenpunkte für Kindererziehung?

  • Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es pro Kind 2,5 Rentenpunkte für 30 Monate anerkannte Erziehungszeit.
  • Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, sind es 3 Rentenpunkte für 36 Monate Kindererziehungszeit.

Rentenhöhe für zwei Kinder: Berechnung im Detail

VarianteRentenpunkte gesamtMonatliche Rente (West)Monatliche Rente (Ost)
beide vor 19925,0203,95 €ca. 175 €
beide ab 19926,0244,64 €ca. 210 €
gemischt5,5224,35 €ca. 192,50 €

Für jedes Jahr der Kindererziehung wird dem Rentenkonto jeweils 1 Entgeltpunkt gutgeschrieben, und der Wert eines Entgeltpunkts ist 2025 auf 40,79 Euro festgelegt. Damit beträgt das monatliche Rentenplus bei zwei Kindern zwischen etwa 175 und 244 Euro, abhängig vom Geburtsjahr der Kinder.

Geburtsjahr der Kinder entscheidend?

Ja: Das Geburtsjahr der Kinder entscheidet über die Anzahl der angerechneten Rentenpunkte, weil die Reformen des Rentenrechts weiterhin verschiedene Zeiträume berücksichtigen:

  • Vor 1992: 2,5 Rentenpunkte (30 Monate).
  • Ab 1992: 3 Rentenpunkte (36 Monate).

Dies wirkt sich direkt auf die Höhe der monatlichen Rente aus. Wer z. B. ein Kind vor und eines nach 1992 geboren hat, erhält für die Erziehungszeiten insgesamt 5,5 Rentenpunkte.

Voraussetzungen und Wartezeiten

Kindererziehungszeiten zählen auch zur Mindestversicherungszeit für die Rente, sodass spätestens mit zwei bis drei Kindern die fünfjährige Wartezeit für einen Anspruch erfüllt ist. Die Anrechnung erfolgt in der Regel automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung – vorausgesetzt, die Zeiten wurden gemeldet und geprüft.

FAQ zur Rente für Mütter mit zwei Kindern

Muss ein Rentanantrag gestellt werden?

Nein, die Zeiten werden in der Regel automatisch angerechnet. Nur bei fehlender Berücksichtigung ist ein Antrag notwendig.

Zählt Kindererziehungszeit für alle Eltern?

Ja. sie kann auch von Vätern beansprucht werden, wenn diese die Erziehung überwiegend übernommen haben.

Spielt der Wohnsitz in einem Bundesland eine Rolle?

Die Höhe eines Rentenpunkts ist im Westen und Osten unterschiedlich, die Berechnungsgrundlage ist aber gleich.

Warum war die Rentenreform 1992 wichtig?

Die Ausweitung der Kindererziehungszeit auf 3 Jahre (statt 2,5 Jahre) wurde zum 1. Januar 1992 eingeführt.

Tabelle: Mütterrente für zwei Kinder im Vergleich (2025)

Geburtsjahr der KinderRentenpunkteRente pro Monat (West)Rente pro Monat (Ost)
Beide vor 19925,0203,95 € 175 €
Beide ab 19926,0244,64 € 210 €
Eins vor, eins nach 19925,5224,35 € 192,50 €

Was kommt neu mit der Mütterrente 3?

Die geplante Mütterrente 3 bringt insbesondere für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern künftig mehr Gerechtigkeit und mehr Geld: Für jedes betroffene Kind sollen statt bisher 2,5 nun volle 3 Rentenpunkte angerechnet werden – wie bereits für ab 1992 Geborene. Das bedeutet, pro Kind gibt es künftig rund 20,40 Euro mehr monatliche Rente, für zwei Kinder sind es etwa 40,80 Euro zusätzlich. Millionen Mütter profitieren von dieser Nachbesserung – allerdings ist die Umsetzung erst ab Januar 2027 mit technischer Realisierung ab 2028 vorgesehen.

Zusammenfassung zur Mütterrente und den Kindererziehungszeiten

Für Mütter mit zwei Kindern erhöht die Kindererziehungszeit die gesetzliche Rente deutlich, jedoch entscheidet das genaue Geburtsjahr der Kinder über die Rentenhöhe. Je nach Geburtsdaten beträgt das monatliche Plus zwischen rund 175 und 244 Euro (Stand 2025). Ein Antrag lohnt sich, wenn die Zeiten noch nicht automatisch eingetragen wurden.

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

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