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Rente & Wohngeld 2025: Diese Voraussetzungen müssen Sie kennen!

Rentnerinnen und Rentner können auch 2025 unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen – das geht sowohl als Mieter wie auch im selbstgenutzten Wohneigentum. Voraussetzung ist, dass die Renteneinkünfte (inklusive weiterer Einnahmen) unter der maßgebenden Höchstgrenze liegen und keine anderen Sozialleistungen mit Unterkunftskosten (z. B. Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld) bezogen werden. Einzelheiten in nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Wer bekommt als Rentner Wohngeld?

  • Anspruchsberechtigt für Wohngeld sind alleinstehende Rentner und Ehepaare, die ihren eigenen Haushalt führen und die Miete oder Wohnkosten selbst zahlen.
  • Die monatlichen Einkünfte müssen zwischen gesetzlich definierten Mindest- und Höchstgrenzen liegen, die sich nach Haushaltsgröße und Mietstufe des Wohnorts richten.
  • Für einen Einpersonenhaushalt liegen die Einkommensgrenzen je nach Region (Mietstufe 1 bis 7) 2025 bei ca. 857 bis 1.619 Euro monatlich netto. Für Paare liegt die Grenze deutlich höher.
  • Auch das Vermögen darf gewisse Freibeträge nicht übersteigen (60.000 Euro für eine Person plus 30.000 Euro je weitere Person, eigenes Haus gilt meist als Schonvermögen).

Welche Rentenarten werden beim Wohngeld berücksichtigt?

  • Die Altersrente zählt zum Gesamteinkommen – ebenso wie Betriebsrenten, private Zusatzrenten, Kapitalerträge und Nebeneinkünfte.
  • Seit 2021 erhöht der Grundrentenfreibetrag für „langjährig Versicherte“ (mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten) die Chance auf höheren Wohngeldanspruch weiter.
  • Wer daneben Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Bürgergeld für Wohn- und Heizkosten erhält, kann kein Wohngeld beantragen: Hier schließt sich das eine mit dem anderen aus.

Wie hoch ist das Wohngeld und wie wird es beantragt?

  • Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Einkommen, Mietniveau (Mietstufe), Haushaltsgröße und Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete. Durchschnittlich erhalten Rentner 2025 etwa 220 bis 370 Euro Wohngeld monatlich.
  • Ab 2025 steigen die Sätze durch die Wohngeldreform bundesweit um etwa 15 % an, was für zusätzliche Entlastung sorgt.
  • Wichtig: Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt und muss dann neu beantragt werden.​
  • Die Beantragung erfolgt bei der örtlichen Wohngeldstelle oder digital, meist mit Rentenbescheid, Nachweis von Nebeneinkünften und Mietvertrag.

FAQ: Das sind die wichtigsten Fragen

FrageAntwort
Können Rentner Wohngeld beantragen?Ja, sofern sie nicht Grundsicherung oder Bürgergeld erhalten und das Gesamteinkommen die Grenze nicht überschreitet
Wird die volle Rente berücksichtigt?Ja, die gesetzliche, betriebliche und private Rente zählt zum Einkommen. Freibeträge für Grundrente werden dabei angerechnet
Wie viel Wohngeld ist möglich?Im Schnitt 220–370 Euro monatlich, abhängig von Region, Miete und Einkommen
Welche Unterlagen sind nötig?Aktueller Rentenbescheid, Mietvertrag bzw. Nachweis Wohnkosten, ggf. Nachweise über weiteres Vermögen/Einkommen

Fazit zu Rente und Wohngeld

Rentner haben 2025 durch höhere Wohngeldsätze und angepasste Einkommensgrenzen viele Chancen auf einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten – Transparenz und rechtzeitiger Antrag lohnen sich.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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