Rente & Wohngeld 2025: Diese Voraussetzungen müssen Sie kennen!

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Wer bekommt als Rentner Wohngeld?

  • Anspruchsberechtigt für Wohngeld sind alleinstehende Rentner und Ehepaare, die ihren eigenen Haushalt führen und die Miete oder Wohnkosten selbst zahlen.
  • Die monatlichen Einkünfte müssen zwischen gesetzlich definierten Mindest- und Höchstgrenzen liegen, die sich nach Haushaltsgröße und Mietstufe des Wohnorts richten.
  • Für einen Einpersonenhaushalt liegen die Einkommensgrenzen je nach Region (Mietstufe 1 bis 7) 2025 bei ca. 857 bis 1.619 Euro monatlich netto. Für Paare liegt die Grenze deutlich höher.
  • Auch das Vermögen darf gewisse Freibeträge nicht übersteigen (60.000 Euro für eine Person plus 30.000 Euro je weitere Person, eigenes Haus gilt meist als Schonvermögen).

Welche Rentenarten werden beim Wohngeld berücksichtigt?

  • Die Altersrente zählt zum Gesamteinkommen – ebenso wie Betriebsrenten, private Zusatzrenten, Kapitalerträge und Nebeneinkünfte.
  • Seit 2021 erhöht der Grundrentenfreibetrag für „langjährig Versicherte“ (mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten) die Chance auf höheren Wohngeldanspruch weiter.
  • Wer daneben Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Bürgergeld für Wohn- und Heizkosten erhält, kann kein Wohngeld beantragen: Hier schließt sich das eine mit dem anderen aus.

Wie hoch ist das Wohngeld und wie wird es beantragt?

  • Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Einkommen, Mietniveau (Mietstufe), Haushaltsgröße und Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete. Durchschnittlich erhalten Rentner 2025 etwa 220 bis 370 Euro Wohngeld monatlich.
  • Ab 2025 steigen die Sätze durch die Wohngeldreform bundesweit um etwa 15 % an, was für zusätzliche Entlastung sorgt.
  • Wichtig: Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt und muss dann neu beantragt werden.​
  • Die Beantragung erfolgt bei der örtlichen Wohngeldstelle oder digital, meist mit Rentenbescheid, Nachweis von Nebeneinkünften und Mietvertrag.

FAQ: Das sind die wichtigsten Fragen

FrageAntwort
Können Rentner Wohngeld beantragen?Ja, sofern sie nicht Grundsicherung oder Bürgergeld erhalten und das Gesamteinkommen die Grenze nicht überschreitet
Wird die volle Rente berücksichtigt?Ja, die gesetzliche, betriebliche und private Rente zählt zum Einkommen. Freibeträge für Grundrente werden dabei angerechnet
Wie viel Wohngeld ist möglich?Im Schnitt 220–370 Euro monatlich, abhängig von Region, Miete und Einkommen
Welche Unterlagen sind nötig?Aktueller Rentenbescheid, Mietvertrag bzw. Nachweis Wohnkosten, ggf. Nachweise über weiteres Vermögen/Einkommen

Fazit zu Rente und Wohngeld

Rentner haben 2025 durch höhere Wohngeldsätze und angepasste Einkommensgrenzen viele Chancen auf einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten – Transparenz und rechtzeitiger Antrag lohnen sich.

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