Die Rente in Deutschland steht vor einem tiefgreifenden Umbau: Kanzler Friedrich Merz (CDU) und seine Regierung wollen die gesetzliche Rente zwar als zentrale Basis sichern, sie aber deutlich stärker mit privater und betrieblicher Vorsorge verzahnen und zugleich milliardenschwere Lücken im System schließen. Während die einen von einer längst überfälligen Modernisierung sprechen, warnen andere vor verdeckten Kürzungen, höherem Eintrittsalter und neuen Risiken an den Finanzmärkten – mitten in einer Zeit, in der viele Bürger kaum noch wissen, ob ihre Altersversorgung morgen noch reicht. Was geplant ist, wer profitiert, wer mehr zahlen muss und welche Rolle Haltelinien, Rentenkommission und mögliche neue Reformen spielen – alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Was die Merz-Regierung bei der Rente plant
Kanzler Merz hat angekündigt, die Altersvorsorge in Deutschland „auf neue Füße“ zu stellen und noch in diesem Jahr eine umfassende Rentenreform auf den Weg zu bringen. Die gesetzliche Rente soll bleiben, aber stärker als Basis in einem Drei-Säulen-Modell fungieren: gesetzliche Rente, private Vorsorge, betriebliche Altersversorgung.
Zentrales Ziel ist, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren, ohne die Beitragssätze explodieren zu lassen und ohne das Rentenniveau abrupt abstürzen zu lassen. Bereits beschlossen ist, dass die derzeitige Haltelinie von 48 Prozent Rentenniveau – also das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittslohn – bis 2031 fortgeschrieben wird, um ein abruptes Absinken der Leistungen zu verhindern. Politisch heikel: Wie es danach weitergeht, ist offen und soll von einer Rentenkommission vorbereitet werden.
Haltelinie, Beitragssätze, Rentenniveau: die Stellschrauben
Kern des aktuellen Kurses bleibt die Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent bis 2031, abgesichert durch eine gesetzliche Haltelinie. Finanztechnisch bedeutet das: Wenn Demografie und Arbeitsmarkt die Rente eigentlich drücken würden, springt der Staat über Steuermittel stärker ein, um ein Absinken unter diese Marke zu verhindern.
Gleichzeitig steigen die Beitragssätze dennoch spürbar: Das Bundesarbeitsministerium rechnet damit, dass der Beitrag von heute 18,6 Prozent bis 2031 auf gut 20 Prozent anziehen wird. Ohne Stabilisierung würde das Rentenniveau nach Berechnungen des Ministeriums bereits 2029 unter 48 Prozent sinken und 2031 bei rund 47 Prozent liegen, während es mit Haltelinie zwar stabil bleibt, aber den Staatshaushalt deutlich stärker belastet. Offizielle Grundlage sind die Rentenformel im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI, insbesondere § 154 ff. zur Rentenanpassung) und der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, der zeitweise ausgesetzt werden soll, um Kürzungen zu verhindern.
Streitpunkte: Rentenalter, Rente mit 63 und Mütterrente
Parallel zur Sicherung des Rentenniveaus verschärft sich die Debatte über das Renteneintrittsalter. Ökonomen, Wirtschaftsverbände und Teile der Union fordern, die Regelaltersgrenze langfristig weiter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln – also faktisch eine schrittweise Anhebung über die bereits beschlossene Grenze von 67 Jahren hinaus.
Besonders umstritten sind dabei die „Rente mit 63“ nach 45 Beitragsjahren und die Mütterrente, die zusätzlichen Aufwand für die Rentenkasse bedeutet. Der CDU-nahe Wirtschaftsrat und mehrere Ökonominnen drängen darauf, diese Privilegien zumindest zu begrenzen, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Gewerkschaften und Sozialverbände halten dagegen und warnen vor sozialen Härten für Menschen mit langen, körperlich belastenden Erwerbsbiografien; sie pochen auf fairen Ausgleich und verweisen auf den Schutzcharakter der gesetzlichen Rente.
Generationenkapital, Aktienmarkt und neue Risiken
Ein weiterer Streitpunkt ist der Einstieg des Staates in den Kapitalmarkt über ein sogenanntes Generationenkapital. Geplant ist, dass der Bund in großem Umfang kreditfinanziertes Geld in weltweite Aktien- und Wertpapiermärkte investiert, um später mit den Erträgen den Anstieg der Rentenbeiträge zu dämpfen. In früheren Konzepten war von jährlichen Milliardenbeträgen die Rede, die bis Mitte der 2030er Jahre zu einem Kapitalstock im dreistelligen Milliardenbereich anwachsen sollten.
Wirtschaftsliberale Parteien loben den Ansatz als „historischen Schritt“ hin zu mehr Kapitaldeckung im umlagefinanzierten System, ähnlich Modellen in Schweden. Gewerkschaften und Sozialverbände dagegen sehen „eine kreditfinanzierte Wette auf unklare Erträge“ und warnen, sicher sei vor allem das Risiko, während die Rentenversicherung auf verlässliche, planbare Einnahmen angewiesen sei. Juristisch steht zudem die Frage im Raum, wie sich ein staatlicher Kapitalstock mit EU-Beihilferecht und dem Verbot mischkalkulierter Beitragsmittel vereinbaren lässt, was von sozialpolitischen Fachpolitikern der Grünen ausdrücklich angemahnt wird.
Rentenkommission: Fahrplan für die „große Reform“
Um den langfristigen Kurs festzulegen, arbeitet eine Rentenkommission daran, bis Mitte 2026 Vorschläge für eine „große Rentenreform“ vorzulegen. Ihr Auftrag: Beitragssätze, Rentenniveau, Renteneintrittsalter und ergänzende kapitalgedeckte Elemente so zu justieren, dass die Rente bezahlbar bleibt und zugleich ein auskömmliches Alterseinkommen gewährleistet werden kann.
Im Fokus stehen dabei auch Spar- und Kürzungsoptionen, was Gewerkschaften und Sozialverbände als Risiko für künftige Rentenbezieher einstufen. Die Kommission soll zudem bewerten, wie flexible Übergänge in den Ruhestand – etwa Teilrenten, Aktivrente oder Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus – ausgestaltet werden können, ohne das System zu überlasten. Politisch brisant: Die Empfehlungen sind nicht bindend, doch sie werden die Blaupause liefern, an der sich Merz’ Reformpaket messen lassen muss.
Was das für heutige Beitragszahler und künftige Rentner bedeutet
Für heutige Beitragszahler zeichnen sich steigende Lasten ab: Die Beiträge werden in den kommenden Jahren spürbar zulegen, während der Staat über Steuermittel zusätzlich Milliarden in die Rentenkasse einschießen muss. Beschäftigte mit stabilen Erwerbsbiografien können zwar darauf hoffen, dass ihr Rentenniveau bis 2031 nicht unter die Marke von 48 Prozent fällt, müssen aber gleichzeitig mit höheren Abzügen vom Bruttolohn rechnen.
Für künftige Rentner bleibt die Unsicherheit, was nach 2031 geschieht: Ohne weitere Reformen droht ein Abrutschen des Rentenniveaus und damit reale Kaufkraftverluste im Alter. Zugleich setzt die Politik ein klares Signal, dass private Vorsorge – etwa über Riester-Nachfolgemodelle, betriebliche Altersvorsorge oder freie Kapitalanlagen – an Bedeutung gewinnt und künftig einen größeren Anteil am Gesamteinkommen im Alter ausmachen soll. Offizielle Informationen und Berechnungen liefern insbesondere das Bundesarbeitsministerium (BMAS) und die Deutsche Rentenversicherung (DRV), etwa in Rentenberichten, Gesetzesentwürfen und Rentenversicherungsberichten.
Quellen:
- Tagesschau, „Wie es mit der Rente in Deutschland weitergeht“, 03.02.2026.
- BMAS / Deutsche Rentenversicherung, Rentenberichte und Berechnungsgrundlagen zum Rentenniveau und Beitragssatz.
- IG Metall und Sozialverbände, Stellungnahmen zu Rentenpaket, Rentenkommission und Altersgrenzen.

