Renten und Rundfunkbeitrag 2026: So können Rentner 18,36 Euro im Monat sparen

Stand:

Autor: Experte:

Die Rundfunkabgabe liegt 2026 weiterhin bei 18,36 Euro im Monat – für viele ältere Menschen ein spürbarer Posten im knappen Budget. Gleichzeitig steigen Mieten und Gesundheitskosten, während viele Renten nur knapp oberhalb der Sozialhilfegrenzen liegen. Genau hier setzen die Befreiungs‑ und Härtefallregelungen an: Wer Grundsicherung im Alter erhält oder mit seinem Einkommen nur knapp darüber liegt, kann den Rundfunkbeitrag ganz oder teilweise sparen. Alle Informationen in diesem Beitrag orientieren sich an den offiziellen Hinweisen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und den gesetzlichen Vorgaben im Sozialrecht (Stand: 2026).

Worum geht es konkret? 18,36 Euro im Monat sparen

Der Rundfunkbeitrag beträgt seit 2021 einheitlich 18,36 Euro pro Haushalt und ist auch 2026 in dieser Höhe zu zahlen. Für Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Einkommen sind das über 220 Euro im Jahr, die im Haushaltsbudget spürbar fehlen.

Rentner können in drei typischen Konstellationen sparen:

  • Vollständige Befreiung bei Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung.
  • Härtefallbefreiung, wenn das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 Euro übersteigt.
  • Ermäßigter Drittelbeitrag (6,12 Euro) bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen „RF“.

Wer in ein Pflege‑ oder Altenheim umzieht, ist zudem oft gar nicht mehr selbst beitragspflichtig, weil dort kein eigener Haushalt geführt wird.

Gesetzliche Grundlage: Sozialleistungen und Härtefallregelung

Rechtsgrundlage für Befreiung und Ermäßigung sind der Rundfunkstaatsvertrag und die landesrechtlichen Regelungen zum Rundfunkbeitrag, ergänzt durch Sozialrecht (z. B. SGB XII – Sozialhilfe) sowie die Vorschriften zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im SGB XII. Nach den offiziellen Informationen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gilt:

  • Befreit werden können u. a. Empfänger von Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Maßgeblich ist, dass ein aktueller Bewilligungsbescheid einer Behörde vorliegt, aus dem Art, Höhe und Zeitraum der Leistung hervorgehen.

Wichtig ist die Härtefallregelung: Auch ohne Bezug von Sozialleistungen kann eine Befreiung erfolgen, wenn das Einkommen den sozialrechtlichen Bedarf um weniger als 18,36 Euro übersteigt und ansonsten ein Anspruch auf entsprechende Leistungen bestünde. Die Behörden‑ und Gerichts­praxis betont allerdings, dass dieser Ausnahmefall sorgfältig begründet und nachgewiesen werden muss.

Bedarfsgrenze, 18,36‑Euro‑Grenze und Beispielrechnung

Die sozialrechtliche Bedarfsgrenze richtet sich nach Regelsatz, angemessener Miete und Heizkosten sowie ggf. Mehrbedarfen (z. B. bei Behinderung). Sie wird von den jeweiligen Sozialämtern oder Jobcentern berechnet und bildet die Grundlage für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht.

Für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gilt 2026 laut offiziellen Informationen:

  • Liegt das Einkommen bis zur Bedarfsgrenze, besteht grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherung und damit ein Befreiungsanspruch.
  • Liegt das Einkommen bis zu 18,36 Euro über der Bedarfsgrenze, kann ein Härtefallantrag gestellt werden.
  • Liegt das Einkommen um mehr als 18,36 Euro über der Bedarfsgrenze, besteht in der Regel weder Anspruch auf Grundsicherung noch auf eine Härtefallbefreiung.

Beispiel: Eine alleinstehende Rentnerin hat nach Abzug von Kranken‑ und Pflegebeiträgen ein anrechenbares Einkommen, das den vom Sozialamt errechneten Bedarf um 15 Euro übersteigt. Sie erhält keine Grundsicherung, liegt aber innerhalb der 18,36‑Euro‑Grenze. In diesem Fall ist ein Härtefallantrag beim Beitragsservice möglich – mit guten Erfolgsaussichten.

Rentner, Grundsicherung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Viele Rentnerinnen und Rentner beziehen Grundsicherung im Alter, weil die Rente allein nicht ausreicht. Wer diese Leistung bekommt, kann sich im Regelfall vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Wichtige Punkte:

  • Grundlage ist der Bewilligungsbescheid über Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII.
  • Die Befreiung muss beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragt werden, sie erfolgt nicht automatisch.
  • Die Befreiung gilt in der Regel für den Zeitraum, für den die Sozialleistung bewilligt wurde; bei unbefristeten Nachweisen meist maximal drei Jahre, danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Wer trotz niedriger Rente noch keine Grundsicherung beantragt hat, sollte zunächst prüfen, ob ein Anspruch besteht – z. B. mit Hilfe der Deutschen Rentenversicherung oder einer Sozialberatungsstelle. Erst auf dieser Basis ist die Befreiung vom Rundfunkbeitrag rechtssicher möglich.

Pflegeheim, betreutes Wohnen und Abmeldung des Beitrags

Zieht ein Rentner in ein Pflege‑ oder Altenheim, ändert sich häufig die beitragsrechtliche Situation. Nach den offiziellen Informationen des Beitragsservice sind volljährige Personen, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben, in vielen Fällen nicht selbst zahlungspflichtig.

Das bedeutet:

  • In Pflegeheimen wird der Rundfunkbeitrag in der Regel nicht pro Zimmer, sondern ggf. über die Einrichtung abgewickelt.
  • Bewohner müssen dann ihren privaten Haushalt abmelden, damit der bisherige Rundfunkbeitrag nicht weiterläuft.
  • Wichtige Unterlagen sind der Heimvertrag und ggf. der Bescheid über Hilfe zur Pflege nach SGB XII.

Ein Praxisproblem: Häufig wird der Beitrag weiter abgebucht, obwohl der Betroffene schon seit Monaten im Heim lebt. Angehörige sollten deshalb möglichst früh die Abmeldung beim Beitragsservice veranlassen.


Schwerbehinderung und Drittelbeitrag

Rentnerinnen und Rentner mit Schwerbehindertenausweis können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür muss das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein.nord24+2

Die wichtigsten Punkte:

  • Statt 18,36 Euro sind dann nur 6,12 Euro im Monat zu zahlen.rundfunkbeitrag+1
  • Ein Anspruch auf vollständige Befreiung besteht nur zusätzlich, wenn parallel eine Sozialleistung (z. B. Grundsicherung) bezogen wird oder ein Härtefall vorliegt.betanet+1
  • Der Antrag wird wiederum beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gestellt, beigefügt wird eine Kopie des Schwerbehindertenausweises.[rundfunkbeitrag]​

Gerade bei älteren Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ist dieser Drittelbeitrag eine oft übersehene Entlastungsmöglichkeit.nord24+1

Schritt für Schritt: So beantragen Rentner die Befreiung 2026

Der Weg zur Befreiung oder Ermäßigung ist formalisiert, aber gut strukturiert. Die offiziellen Formulare stellt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice online zur Verfügung.

Typischer Ablauf:

  1. Voraussetzungen prüfen
    Klären Sie mit Hilfe von Grundsicherungs‑Bescheid, Rentenunterlagen und Haushaltsrechnern, ob ein Anspruch auf Sozialleistungen oder ein Härtefall vorliegt.
  2. Unterlagen zusammenstellen
    Dazu gehören Bewilligungsbescheide (Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Sozialhilfe), Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“ oder Nachweise über den Einzug in ein Heim.
  3. Antrag ausfüllen
    Verwenden Sie das offizielle Befreiungs‑ oder Ermäßigungsformular des Beitragsservice und geben Sie Ihre Beitragsnummer an.
  4. Nachweise beifügen und fristgerecht einreichen
    Senden Sie alle Unterlagen per Post oder nutzen Sie – soweit möglich – den Online‑Weg über die Seite des Beitragsservice.chip+2
  5. Bescheid abwarten und ggf. nachhaken
    Erhalten Sie eine Ablehnung, können Sie die Berechnung der Bedarfsgrenze prüfen lassen und ggf. Widerspruch einlegen, am besten mit Unterstützung einer Beratungsstelle.

Häufige Praxisprobleme und Fehler

In der Beratungspraxis zeigen sich immer wieder ähnliche Fehlerquellen:

  • Kein Antrag gestellt: Viele Rentner zahlen weiter, obwohl längst ein Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung besteht.
  • Fehlende Unterlagen: Unvollständige Bescheide oder veraltete Nachweise verzögern die Bearbeitung.
  • Nicht genutzte Härtefallregel: Einkommen liegt nur knapp über der Bedarfsgrenze, aber ein Härtefallantrag wird nicht gestellt.
  • Umzug ins Heim ohne Abmeldung der Wohnung: Der Rundfunkbeitrag für die frühere Wohnung läuft weiter, obwohl kein eigener Haushalt mehr besteht.

Gerade deshalb lohnt es sich, die Voraussetzungen regelmäßig zu prüfen – etwa bei jeder Rentenanpassung, bei steigenden Mietkosten oder bei Änderungen der Pflegebedürftigkeit.

Kurzüberblick: Kranken‑ und Pflegeversicherungsbeiträge der Rentner (Kontext 2026)

Für die Berechnung der Bedarfsgrenzen ist das verfügbare Netto‑Einkommen wichtig, also die Rente nach Abzug von Kranken‑ und Pflegeversicherungsbeiträgen. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt:

  • Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent; diesen tragen Rentner und Rentenversicherung jeweils zur Hälfte, hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, an dem sich die Rentenversicherung ebenfalls zur Hälfte beteiligt.
  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 Prozent, für Kinderlose erhöht auf 4,2 Prozent; diese Beiträge tragen Rentner selbst.

Diese Abzüge mindern das anrechenbare Einkommen und können damit die Chancen auf Grundsicherung und eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhöhen.

FAQs: Rente und Rundfunkbeitrag 2026

Müssen Rentner 2026 grundsätzlich Rundfunkbeitrag zahlen?

Ja. Grundsätzlich ist jeder Haushalt beitragspflichtig, auch Rentnerhaushalte. Nur bei bestimmten Sozialleistungen, bei Härtefällen oder bei Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis sind Befreiung oder Ermäßigung möglich.

Wann werden Rentner vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit?

Eine vollständige Befreiung ist möglich, wenn Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege oder bestimmte andere Sozialleistungen bezogen werden und ein aktueller Bewilligungsbescheid vorliegt.

Was bedeutet die 18,36‑Euro‑Grenze für Rentner?

Liegt das Einkommen höchstens 18,36 Euro über der Bedarfsgrenze für Sozialleistungen, kann ein Härtefallantrag gestellt werden. Wird er anerkannt, erfolgt eine Befreiung trotz geringfügiger Überschreitung.

Kann ich mich befreien lassen, wenn ich keine Grundsicherung beantragt habe?

In der Regel ist der tatsächliche Bezug von Sozialleistungen Voraussetzung für die Befreiung. Nur im engen Rahmen der Härtefallregelung ist eine Befreiung ohne Leistungsbezug möglich, wenn das Einkommen minimal über der Bedarfsgrenze liegt.

Wie lange gilt eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?

Die Befreiung gilt meist für den Zeitraum des Bewilligungsbescheids. Bei unbefristeten Nachweisen wird sie in der Regel auf höchstens drei Jahre begrenzt, dann ist ein neuer Antrag nötig.

Müssen Bewohner von Pflegeheimen noch Rundfunkbeitrag zahlen?

Bewohner stationärer Einrichtungen sind oft nicht selbst beitragspflichtig, da ihre Zimmer nicht als eigene Wohnung gelten. Wichtig ist aber, den alten Haushalt rechtzeitig abzumelden.

Bekommen Rentner zu viel gezahlte Beiträge rückwirkend zurück?

Befreiungen können in der Regel nur für die Zukunft und begrenzt rückwirkend gewährt werden. Wer länger zu viel gezahlt hat, sollte den Beitragsservice kontaktieren und prüfen lassen, in welchem Umfang eine Rückerstattung möglich ist.

Quellenangaben

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.