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Warum wird die Rente besteuert? Alles, was Sie jetzt wissen müssen

Viele Rentnerinnen und Rentner wundern sich: Kaum ist der Rentenbescheid da, wird die Freude getrübt – Stichwort Steuern. Doch warum wird die Rente überhaupt besteuert und wie hoch fällt die Belastung tatsächlich aus? Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklärt die Hintergründe und gibt Orientierung für Ihre Planung im Ruhestand.

Der große Irrtum über die “steuerfreie Rente”

Noch vor 20 Jahren war die Überzeugung weit verbreitet: „Renten sind grundsätzlich steuerfrei.“ Das stimmte früher teilweise – inzwischen gilt aber ein ganz anderes System. Seit der sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“ werden Renten nur noch begrenzt steuerfrei gestellt. Doch das sorgt bis heute für Missverständnisse.

Warum wird die Rente überhaupt besteuert?

Die Besteuerung der Altersrente hat ihren Ursprung in einer grundlegenden Steuerreform. Bis 2005 galt ein Mischsystem: Ein Teil der Rentenbeiträge war steuerlich nicht absetzbar, dafür wurden die Renten nur anteilig besteuert. Doch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte klar: Das verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Die Folge: Mit dem Alterseinkünftegesetz (2005) wurde die sogenannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Das bedeutet: Während der Erwerbstätigkeit zahlen Arbeitnehmer zwar Steuern, können aber Rentenbeiträge zunehmend steuerlich absetzen. Im Gegenzug wird die Rente im Alter besteuert, weil die Beiträge zuvor aus „unversteuertem“ Einkommen geleistet wurden.

Im Kern geht es also nicht um eine „Doppelbelastung“, sondern um ein Verschieben der Steuerpflicht vom Erwerbsleben in den Ruhestand.

Wie viel Rente ist steuerfrei? – Das Prinzip des Rentenfreibetrags

Entscheidend ist das Jahr des Renteneintritts. Denn: Wer zwischen 2005 und 2040 in Rente geht, hat einen unterschiedlich hohen Rentenfreibetrag.

  • 2005: 50% der Rente waren steuerpflichtig.
  • Seit 2023: 83% steuerpflichtig, nur noch 17% steuerfrei.
  • Ab 2040: 100% steuerpflichtig, kein genereller Freibetrag mehr.

Dieser festgelegte Freibetrag gilt dauerhaft und wird nicht mehr angepasst – auch wenn die Rente im Laufe der Jahre steigt. Folge: Jede Rentenerhöhung ist in voller Höhe steuerpflichtig.

Muss jeder Rentner Steuern zahlen?

Nein. Entscheidend ist, ob die steuerpflichtige Rente nach Abzug von Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben über dem Grundfreibetrag liegt.

  • Grundfreibetrag 2025: voraussichtlich ca. 11.604 € für Alleinstehende (Stand Gesetzeslage bis 2024).
  • Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag.

Wer also „nur“ eine kleine Rente bezieht, bleibt weiterhin steuerfrei. Doch viele kombinieren ihre gesetzliche Rente mit Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen – und hier steigt die Steuerlast schnell.

Welche Abzüge kommen zusätzlich zur Steuer?

Häufig vermischen sich Steuern mit anderen Abgaben. Wichtig ist die Unterscheidung:

  • Lohnsteuer / Einkommensteuer: Abhängig von Rentenhöhe und Freibeträgen.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Rund 11% auf die Bruttorente (geteilte Beiträge bei gesetzlich Versicherten).
  • Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer: Nur wenn zusätzlich Einkommensteuer anfällt.

Damit kann die Netto-Rente bis zu 20% niedriger ausfallen als der Bruttobetrag im Rentenbescheid.

Beispielrechnung: So wirkt die Rentenbesteuerung

Ein Rentner tritt 2025 in den Ruhestand ein. Er erhält eine Brutto-Rente von 18.000 €.

  • Steuerpflichtiger Anteil: 84% → 15.120 €
  • Abzug Grundfreibetrag (11.604 €) → zu versteuern: 3.516 €
  • Ergibt bei Grundtarif: ca. 400 € Einkommensteuer im Jahr

Zusätzlich werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Damit reduziert sich die Rente deutlich.

FAQ zur Rentenbesteuerung

Muss ich meine Rente selbst versteuern oder übernimmt das die Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung meldet die Daten ans Finanzamt. Trotzdem sind Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie über dem Freibetrag liegen.

Zahlt jeder Rentner Einkommensteuer?

Nein. Rund ein Drittel der Ruheständler bleibt trotz Besteuerung unterhalb der Freibeträge.

Droht Doppelbesteuerung?

Das Thema ist umstritten. Der Bundesfinanzhof hat mehrfach klargestellt: Eine echte Doppelbesteuerung darf es nicht geben. Allerdings wird sie in Einzelfällen befürchtet.

Gibt es Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung?

Ja, etwa durch außergewöhnliche Belastungen, Spendenabzug oder Kosten für Gesundheit und Pflege.

Fazit: Rechtzeitig informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden

Die Besteuerung der Rente ist komplex – aber kein Willkürakt. Sie folgt klaren Regeln und beruht darauf, dass bereits während des Berufslebens steuerliche Vorteile genutzt wurden. Wichtig ist, dass Betroffene frühzeitig prüfen, ob sie zur Steuererklärung verpflichtet sind, und ihre Finanzen entsprechend planen. Bürger & Geld empfiehlt daher: Lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten – so sichern Sie sich im Alter Transparenz und Planbarkeit.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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