Mehr Geld: Rentenerhöhung und Aktivrente
Zum 1. Juli 2026 ist nach aktuellen Berechnungen eine Rentenerhöhung von rund 3,7 bis 3,73 Prozent vorgesehen, endgültig beschlossen wird sie wie üblich erst im Frühjahr 2026. Damit steigt der aktuelle Rentenwert von etwa 40,79 Euro auf ungefähr 42,31 Euro und liegt deutlich über der erwarteten Inflationsrate.
Neu ist 2026 außerdem die Aktivrente: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat (24.000 Euro im Jahr) steuerfrei hinzuverdienen. Betroffen sind vor allem Altersrentner mit Nebenjob oder Teilzeitbeschäftigung, nicht aber Erwerbsminderungsrentner vor der Regelaltersgrenze.
Steuern: Grundfreibetrag, Rentenfreibetrag, Steueranteil
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro), erst darüber fällt Einkommensteuer an. Das entlastet viele Bestandsrentner, deren Bruttorente durch die Erhöhung steigt und die dadurch knapp unterhalb oder nur knapp oberhalb der Steuerpflicht liegen.
Für Neurentner des Jahrgangs 2026 erhöht sich der zu versteuernde Rentenanteil auf 84 Prozent; 16 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente bleiben als individueller Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Mit jedem neuen Rentnerjahrgang sinkt der steuerfreie Anteil um 0,5 Prozentpunkte, bis künftige Jahrgänge ab 2058 ihre Rente vollständig versteuern müssen.
Erwerbsminderungsrente: Höhere Grenzen und längere Zurechnungszeit
Bei Erwerbsminderungsrenten steigen 2026 die Hinzuverdienstgrenzen deutlich: Bei voller Erwerbsminderung sind kalenderjährlich rund 20.700 Euro anrechnungsfrei möglich, bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens etwa 41.500 Euro. Maßstab ist die Sozialversicherungs‑Bezugsgröße, die 2026 auf 3.955 Euro im Monat steigt und damit auch die Freibeträge nach oben zieht.
Zudem wird die Zurechnungszeit bei neuen EM-Renten weiter verlängert, wodurch die rechnerische Rente für viele Neufälle steigt, und der seit 2024 gewährte EM-Zuschlag wird bis 2026 vollständig in die laufenden Bestandsrenten integriert. Wichtig: Die Aktivrente gilt nur für Altersrenten nach Erreichen der Regelaltersgrenze, nicht für laufende Erwerbsminderungsrenten.
Betriebsrenten und Krankenversicherung
Für gesetzlich krankenversicherungspflichtige Rentner mit Betriebsrente gilt ab Januar 2026 ein neuer, dynamischer Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen. Bis zu einem Betrag von 197,75 Euro im Monat (ein Zwanzigstel der Bezugsgröße von 3.955 Euro) werden auf Betriebsrenten keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig.
Erst der darüber liegende Teil der Betriebsrente wird verbeitragt, was insbesondere kleine und mittlere Betriebsrenten spürbar entlasten soll. Da der Freibetrag an die Bezugsgröße gekoppelt ist, steigt er künftig automatisch mit – ohne jedes Jahr ein neues Gesetz zu brauchen.
Rechengrößen, Mindestlohn und langfristiger Ausblick
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt 2026 unverändert bei 18,6 Prozent, gleichzeitig steigen Mindestlohn und dynamische Minijob-Grenze. Der gesetzliche Mindestlohn soll auf etwa 13,90 Euro klettern, die Minijob-Grenze erhöht sich damit auf rund 602 Euro monatlich, was sich auf Rentenpunkte aus einem Minijob positiv auswirken kann.
Modellrechnungen gehen davon aus, dass die Rente bis 2036 um insgesamt rund 50 Prozent steigen könnten, im Schnitt um etwa 3,5 Prozent pro Jahr – allerdings sind das Prognosen und keine garantierten Werte. Umso wichtiger ist ein individueller Rentencheck 2026: Bescheid prüfen, Hinzuverdienst und Steuerfreibeträge durchrechnen und bei Unsicherheiten frühzeitig Beratung durch Deutsche Rentenversicherung oder Steuerberatung nutzen.


