Ausgangslage: Rentenpaket 2025 und demografischer Druck
Mit dem Rentenpaket 2025 hat die Bundesregierung das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2031 festgeschrieben und höhere Bundeszuschüsse zugesagt. Gleichzeitig steigen die Beitragsätze perspektivisch an und die Rentenkasse gerät durch den demografischen Wandel immer stärker unter Druck.
Die neue Rentenkommission soll daher über das hinausblicken, was mit dem aktuellen Paket bis 2031 geregelt ist. Im Fokus steht vor allem die Frage, wie die Rente ab den 2030er-Jahren zugleich sicher, bezahlbar und generationengerecht bleiben kann.
Wer in der Rentenkommission sitzt – und warum das wichtig ist
Nach Medienberichten besteht die Kommission aus Ökonomen, Demografie-Experten, Arbeitsmarktforschern, Sozialverbänden und Vertretern der Rentenversicherung. Diese Mischung garantiert, dass finanzielle Stabilität, soziale Gerechtigkeit und Arbeitsmarktrealität gemeinsam betrachtet werden.
Gleichzeitig erhöhen Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften den politischen Druck, tragfähige Kompromisse zu finden. Denn jede Reform muss am Ende sowohl für Beitragszahler als auch für Rentnerinnen und Rentner vermittelbar sein.
„Ohne Denkverbote“: Was das konkret heißen kann
Wenn die Politik eine Kommission ausdrücklich „ohne Denkverbote“ einsetzt, signalisiert sie: Auch unpopuläre Vorschläge sind auf dem Tisch. Das reicht von einem schrittweisen höheren Renteneintrittsalter über neue Finanzierungsquellen bis hin zu Änderungen an der Rentenformel.
Gleichzeitig bedeutet „ohne Denkverbote“ nicht, dass alles automatisch kommt – viele Ideen scheitern später an Koalitionsfragen, Wahlen oder am Bundesrat. Für die öffentliche Debatte ist der Satz aber ein Signal, dass ein größerer Umbau vorbereitet werden könnte.
Mögliche Reformbaustelle 1: Renteneintrittsalter
Immer wieder diskutiert wird ein höheres Renteneintrittsalter – etwa eine „Rente mit 69 oder 70“ oder eine stärkere Kopplung an die Lebenserwartung. Befürworter argumentieren, dass bei immer mehr Rentnern und weniger Beitragszahlern das System sonst kaum finanzierbar bleibt.
Kritiker warnen dagegen vor sozialer Schieflage, weil Menschen in körperlich harten Berufen oft nicht bis 67 durchhalten – geschweige denn darüber hinaus. Wahrscheinlich ist deshalb eher ein flexibler Rahmen mit stärkeren Zu- und Abschlägen, als ein starrer Sprung auf „Rente mit 70“.
Mögliche Reformbaustelle 2: Finanzierung über Steuern
Schon das Rentenpaket 2025 setzt stärker auf Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt, um Rentenniveau und Beitragssätze zu stabilisieren. Studien zeigen, dass dieses Modell die Rendite der Rente auch für jüngere Jahrgänge verbessert, weil nicht alles allein aus Beiträgen finanziert wird.
Eine Rentenkommission könnte vorschlagen, beitragsfremde Leistungen (z. B. Mütterrente, Zeiten von Schule und Studium) konsequent komplett aus Steuern zu bezahlen. Damit würden Rentenbeiträge wieder stärker auf echte Versicherungszeiten konzentriert – was Beitragssätze langfristig dämpfen kann.
Mögliche Reformbaustelle 3: Kapitalgedeckte Elemente
Nach dem Scheitern früherer Aktienrenten-Modelle ist klar: Reine Umlage allein wird es langfristig schwer haben. Die Kommission könnte daher Konzepte für eine zusätzliche kapitalgedeckte Säule entwickeln – etwa eine staatlich organisierte Fondsrente mit breit gestreuten Anlagen.
Solche Modelle würden langfristig höhere Renditechancen eröffnen, sind aber politisch heikel, weil Börsenschwankungen auf einmal die Altersvorsorge direkt betreffen. Entscheidend wäre eine sehr langfristige Anlage und strenge Regeln, damit Verlustrisiken über Jahrzehnte abgefedert werden.
Mögliche Reformbaustelle 4: Stärkung von Betriebs- und Privatrente
Im Rentenpaket 2025 sind bereits höhere Förderbeträge für die betriebliche Altersvorsorge vorgesehen, insbesondere für Geringverdiener. Experten erwarten, dass die Kommission hier weitergeht: Einfachere Produkte, weniger Bürokratie und klare Anreize für Arbeitgeber.
Auch die private Vorsorge – Riester, Rürup & Co. – steht wegen Komplexität und geringer Renditen in der Kritik. Realistisch ist ein Vorschlag für ein standardisiertes, kostengünstiges Basisprodukt, das steuerlich begünstigt wird und automatisch bespart werden könnte („Opt-out“-Modelle).
Verteilung: Kleine Renten, Erwerbsminderungsrente, Zeiten der Kindererziehung
Ein weiterer Schwerpunkt dürfte die Frage sein, wie kleine Renten besser abgesichert werden können – etwa über verbesserte Grundrenten-Regeln oder Freibeträge. Gerade Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, Teilzeit und vielen Minijobs profitieren bislang nur begrenzt vom System.
Auch die Erwerbsminderungsrente und die Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten stehen im Fokus, weil sie überproportional viele Frauen betreffen. Hier könnte die Kommission empfehlen, Lücken zu schließen, um Altersarmut gezielter zu bekämpfen.
Was politisch wirklich kommen könnte
Nicht jede radikale Idee wird am Ende Gesetz – am wahrscheinlichsten sind Kombinationen moderater Schritte: Verlängerte Haltelinien, leicht steigende Beiträge, mehr Steuerzuschüsse und zusätzliche kapitalgedeckte Bausteine. Ein plötzlicher Sprung zur „Rente mit 70“ in einem Schritt ist dagegen politisch schwer vorstellbar, auch wenn einzelne Stimmen das fordern.
Für heutige und künftige Rentner bedeutet der Einsatz der Rentenkommission: Die Debatte um Umlage, Steuern, Beiträge und Rentenalter wird in den nächsten Jahren intensiver – aber auch berechenbarer, weil langfristige Leitplanken gesetzt werden sollen.


