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Rentennachzahlung im Dezember 2025 für Millionen Rentner – wahr oder falsch – und wie hoch könnte sie sein?

Rentnerinnen und Rentner können sich im Dezember 2025 auf eine einmalige Nachzahlung freuen! Nach der Gesetzesänderung wird der Rentenzuschlag direkt in die Monatsrente integriert. Wer davon profitiert und wie hoch die Nachzahlung ausfallen kann, erfährst du im folgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. – inklusive aller wichtigen Hinweise zur Neuberechnung und zum Anspruch.

Keine Falschnachricht: im Dezember erhalten Millionen Renter eine Nachzahlung

Im Dezember 2025 kommt es für Millionen Rentnerinnen und Rentner tatsächlich zu einer Rentennachzahlung – dies ist wahr und gesetzlich geregelt. Die Nachzahlung der Rente kann auf bis zu 17 Monate zurückreichen, ihre Höhe variiert je nach individuellem Fall und beträgt meist einige hundert Euro, je nach Differenz der Rentenhöhe.

Hintergrund der Rentennachzahlung – wer hat Anspruch?

Ab dem 1. Dezember 2025 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft: Der bisher separat ausgewiesene Rentenzuschlag wird direkt und dauerhaft in die Monatsrente integriert. Grundlage dafür ist der neue § 307i SGB VI, der die Übergangsregelungen ablöst und neue Berechnungen vorsieht.

Diese Reform betrifft Rentner, die seit Juli 2024 einen Rentenzuschlag erhalten – das sind rund drei Millionen Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen oder eine Altersrente, die aus einer EM-Rente hervorgegangen ist.

Anspruch haben gem. § 307j SGB VI insbesondere folgende Rentner:

  • Erwerbsminderungsrentner mit Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018, die am 30. Juni 2024 noch Rente beziehen.
  • Empfänger von sogenannten Folgerenten, das sind Renten, die direkt im Anschluss an eine Erwerbsminderungsrente gewährt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft im Zuge der Umstellung alle Rentenansprüche erneut, sodass eine Nachzahlung für bis zu 17 Kalendermonate entstehen kann.

Ablauf und Bedingungen der Rentennachzahlung

  • Bis November 2025 erscheint der uschlag zur Rente als eigene Position auf dem Kontoauszug.
  • Ab Dezember 2025 wird diese Einzelüberweisung abgeschafft. Die Monatsrente enthält den Zuschlag automatisch inkludiert – der Betrag auf dem Konto steigt entsprechend.
  • Entscheidend ist die Neuberechnung der Rentenhöhe am Stichtag 30.11.2025. Ist die neue Summe höher als bisher, wird die Differenz multipliziert mit 17 und einmalig nachgezahlt.
  • Beispielrechnung: Steigt die Rente durch den Zuschlag um 10 € pro Monat, gibt es 170 € Nachzahlung (17 × 10  €).
  • Ergeben sich keine positiven Differenzen, fällt keine Nachzahlung an – ein finanzieller Nachteil entsteht nicht, Rückzahlungen sind ausgeschlossen.

Höhe der Nachzahlung der Rente

Die Höhe der Rentennachzahlung richtet sich individuell nach der Differenz der neuen und alten Rentenhöhe. Typische Werte reichen von wenigen Euro bis mehreren hundert Euro. Häufige Beispiele sind:

  • 10  € Differenz monatlich ⇒ 170  € einmalige Nachzahlung
  • 20  € Differenz monatlich ⇒ 340  € einmalige Nachzahlung

Im Einzelfall kann die Summe auch höher ausfallen – maßgeblich sind die persönlichen Entgeltpunkte und die Berechnung der Deutschen Rentenversicherung.

Was Rentner beachten sollten

  • Die Umstellung erfolgt automatisch, es ist keine eigener Rentenantrag nötig.
  • Alle Betroffenen erhalten im Dezember 2025 einen neuen Rentenbescheid, der die Nachzahlung ausweist.
  • Nicht alle erhalten automatisch eine Nachzahlung: Sie hängt von der individuellen Berechnung ab.
  • Auf dem neuen Bescheid ist die Höhe der Nachzahlung vermerkt. Bei Unklarheiten oder Abweichungen empfiehlt sich ein Widerspruch gegen den Bescheid.
  • Die Einmalzahlung gilt ab Dezember 2025 als Einkommen – dies kann sich auf Witwen- und Hinterbliebenenrenten auswirken.
  • Zusätzlich empfiehlt sich eine Prüfung, ob die neue Darstellung der Rente Einfluss auf ergänzende Sozialleistungen hat.

Auswirkungen und Fazit

Die Umstellung sorgt für mehr Übersicht und weniger Verwaltungsaufwand – der bislang separate Zuschlag wird als einheitlicher Rentenbetrag ausgezahlt. Fast alle Anspruchsberechtigten profitieren zumindest von der dauerhaften Integration des Zuschlags in die Monatsrente. Wer eine Nachzahlung erhält, bekommt sie im Dezember 2025 automatisch auf das Konto überwiesen.

Allerdings lohnt sich in jedem Fall ein genauer Blick in den Rentenbescheid. Nicht jeder Rentner erhält eine Nachzahlung, da sie von der individuellen Differenz abhängt. Eine professionelle und unabhängige Beratung wird empfohlen, wenn Unsicherheiten und Fragen bestehen.

Zusammenfassung zur Rentennachzahlung Dezember 2025

  • Die Rentennachzahlung im Dezember 2025 ist real für Millionen Rentner und durch ein neues Gesetz ausgelöst.
  • Sie beträgt bis zu das 17-fache der monatlichen Rentendifferenz und wird einmalig ausgezahlt.
  • Die Höhe variiert individuell und liegt meist im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich.
  • Keine Nachteile entstehen, Rückforderungen sind ausgeschlossen.

Diese Rentennachzahlung bringt für viele Rentner ein echtes und zum Teil erhebliches Plus am Jahresende 2025 – natürlich und vorausgesetzt, die individuelle Neuberechnung fällt positiv aus.

Weiterführende Info

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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