Rentenniveau: Die 52,6 Prozent der Regierung beruhen auf einer Privatrente, die kaum jemand hat

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Der Rentenbeitrag wird steigen, der Gesetzentwurf für die große Rentenreform fehlt noch immer, und die Debatte dreht sich um Rentenalter und Rente mit 63. Dabei gerät eine Zahl aus dem Blick, die viele Versicherte in falscher Sicherheit wiegt. Selbst die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hält die bisherigen Kennzahlen für missverständlich.

Die 48 Prozent gelten nur für einen Modellrentner

Das Rentenniveau von 48 Prozent ist die bekannteste Zahl der deutschen Rentenpolitik. Die Haltelinien garantieren derzeit bis zum 1. Juli 2031 ein Rentenniveau von 48 Prozent. Mit dem letzten eigenen Gehalt hat dieser Wert aber wenig zu tun.

Gemessen wird das Verhältnis einer sogenannten Standardrente zum Durchschnittsverdienst. Die Standardrente entspricht einer Rente nach 45 Jahren Beitragszahlung mit Durchschnittsverdienst. Wer Lücken im Erwerbsleben hat, lange in Teilzeit gearbeitet hat oder unter dem Durchschnitt verdient, liegt automatisch darunter. Die Kommission beschreibt das Problem selbst deutlich: In der Bevölkerung wird das Sicherungsniveau des Eckrentners oft falsch interpretiert, weil es gerade nicht zeigt, welches Nettoeinkommen im Ruhestand tatsächlich bleibt.

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Ohne Reform sinkt der Wert nach dem Auslaufen der Haltelinie. Nach Modellrechnungen der DRV Bund fällt das Sicherungsniveau nach 2031 von 48 Prozent bis 2040 auf 46,4 Prozent und bis 2050 auf 46,1 Prozent.

Drei Bausteine, und einer davon existiert nur im Modell

Neben dem Rentenniveau veröffentlicht die Bundesregierung ein sogenanntes Gesamtversorgungsniveau. Für 2026 liegt es bei 52,6 Prozent, bis 2039 soll es laut Rentenversicherungsbericht auf 54,3 Prozent steigen, obwohl die gesetzliche Rente im selben Zeitraum an Gewicht verliert. Die Pflicht zu dieser Berechnung ergibt sich aus § 154 SGB VI.

In der Rechnung stecken drei Bausteine. Der erste ist die gesetzliche Rente, der zweite eine voll bediente Riester-Rente. Der dritte Baustein ist eine zusätzliche Privatrente, die aus der steuerlichen Freistellung der Rentenbeiträge entstehen soll. Seit 2005 werden Beiträge zur Rentenversicherung schrittweise steuerfrei gestellt, dadurch steigt das Nettoeinkommen. Das Modell unterstellt, dass genau dieser Betrag Jahr für Jahr vollständig in einen weiteren Vorsorgevertrag fließt.

Ein rechnerisches Beispiel zeigt, wie lebensfern diese Annahme ist: Bringt die Freistellung einer Verkäuferin im Monat etwa 35 Euro mehr netto, geht die Rechnung davon aus, dass sie diese 35 Euro über Jahrzehnte hinweg jeden Monat gezielt anlegt. Kaum jemand kennt seinen Freistellungsbetrag überhaupt, geschweige denn legt ihn separat zurück. Der Sozialbeirat der Bundesregierung hat diese Annahme bereits mehrfach als zu optimistisch kritisiert.

Riester: Die zweite Säule hat große Lücken

Auch beim zweiten Baustein klaffen Modell und Wirklichkeit auseinander. Von den knapp 15 Millionen Riester-Verträgen ruht nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums rund ein Fünftel bis ein Viertel ohne laufende Einzahlungen. In der amtlichen Versorgungsrechnung erscheint trotzdem jeder Modellrentner mit einer vollen Riester-Rente.

Wie ungleich die Zusatzvorsorge tatsächlich verteilt ist, zeigen Daten, die die Kommission ausgewertet hat. Im Jahr 2023 hatten unter den Beziehern einer gesetzlichen Rente ab 65 Jahren rund 33 Prozent zusätzlich Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung und rund 32 Prozent aus ergänzender privater Vorsorge. Deutliche Lücken bestehen laut Kommission bei Geringverdienenden, Geringqualifizierten und Beschäftigten kleiner Unternehmen.

Die wichtigsten Kennzahlen im Überblick

KennzahlWertWas sie aussagt
Rentenniveau vor Steuern48 Prozent, gesichert bis 1. Juli 2031Standardrente nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst im Verhältnis zum Durchschnittslohn
Rentenniveau ohne Reform46,4 Prozent im Jahr 2040Prognose der DRV Bund nach Auslaufen der Haltelinie
Gesamtversorgungsniveau52,6 Prozent (2026), 54,3 Prozent (2039)Modellwert inklusive voller Riester-Rente und fiktiv angelegter Steuerersparnis
Zielwert der Rentenkommissionmindestens 70 Prozent netto nach SteuernAngestrebte Nettoersatzquote für Durchschnittsverdienende über alle drei Säulen

Rentenkommission empfiehlt ehrlichere Kennzahlen

Seit dem Sommer liegt eine Antwort auf die Kritik vor. Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt, der Bericht wurde am 23. Juni 2026 an das Bundesarbeitsministerium übergeben. Gleich die ersten Empfehlungen betreffen die umstrittene Messgröße.

Die Kommission formuliert erstmals eine politische Zielgröße: Für Durchschnittsverdienende soll perspektivisch eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern erreicht werden, bei Geringverdienern sollte die Quote höher liegen. Neben dem bisherigen Rentenniveau soll künftig regelmäßig ausgewiesen werden, welcher Anteil des letzten Nettoeinkommens im Ruhestand tatsächlich bleibt, und zwar auch für Geringverdiener und für Biografien mit Unterbrechungen durch Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit.

Besonders relevant ist der Hinweis der Kommission, dass Modellrechnungen allein nicht reichen. Modellbasierte Systemindikatoren geben nach ihrer Einschätzung keine Auskunft über die tatsächliche Verbreitung und Höhe der Vorsorge in der Bevölkerung. Deshalb soll ein zusätzliches Monitoring auf Basis amtlicher Daten aufgebaut werden, das auch die Grundsicherungsquote und die Lage verletzlicher Gruppen wie Alleinerziehender oder Langzeitarbeitsloser erfasst.

Den Kern des Pakets bildet eine neue Säule innerhalb der gesetzlichen Rente. Für die gesetzliche Kapitalrente sollen alle rentenversicherungspflichtig Beschäftigten zusätzlich 2 Prozent vom Bruttolohn einzahlen, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eingeführt in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten. Für rentennahe Jahrgänge soll ein steuerfinanzierter Zuschlag sicherstellen, dass das Rentenniveau beim Renteneintritt mindestens die heutigen 48 Prozent erreicht, diese Übergangsphase soll von 2032 bis Mitte der 2040er Jahre gelten. Im Gegenzug soll der Nachhaltigkeitsfaktor nach 2031 zurückkehren und die jährlichen Rentenerhöhungen stärker dämpfen. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Vorschläge in einer eigenen Übersicht.

Gesetzentwurf lässt weiter auf sich warten

Politisch ist der Kurs abgesteckt. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 beschlossen, die 33 Empfehlungen vollständig und zügig umzusetzen, das Gesetzgebungsverfahren soll nach den Worten von Bundeskanzler Merz bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Geltendes Recht ist davon bisher nichts. Ein Referentenentwurf für die große Rentenreform ist bislang nicht veröffentlicht, Arbeitsministerin Bärbel Bas erklärte Anfang September im Bundestag, der Entwurf werde in ihrem Haus erarbeitet. Innerhalb der Koalition gibt es zudem Differenzen über das Tempo: Während Kanzler Merz auf das komplette Paket drängt, fordert Bas mehr Debatte über die Lage langjährig Beschäftigter. Weitere Details soll ein für den 7. Oktober geplanter Koalitionsausschuss klären.

Private Vorsorge: Riester wird zum Auslaufmodell

Bereits beschlossen ist dagegen die Reform der geförderten Privatvorsorge. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, am 8. Mai vom Bundesrat gebilligt und am 29. Mai im Bundesgesetzblatt verkündet. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, ab 2027 können jedoch keine neuen Verträge nach dem alten Modell mehr abgeschlossen werden, ein freiwilliger Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist möglich.

Damit verliert ausgerechnet jener Baustein seine Grundlage, auf dem das bisherige Gesamtversorgungsniveau zu einem großen Teil aufbaut. Eine neue Kennzahl ist deshalb nicht nur eine Frage der Transparenz, sondern schlicht notwendig.

Häufige Fragen zum Gesamtversorgungsniveau und zur Rentenreform

Gilt das Gesamtversorgungsniveau von 52,6 Prozent für jeden Rentner?

Nein. Der Wert beschreibt einen Modellfall mit 45 Beitragsjahren, durchgehendem Durchschnittsverdienst, einem voll besparten Riester-Vertrag und einer zusätzlich angelegten Steuerersparnis. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, liegt die tatsächliche Versorgung darunter.

Wie lange ist das Rentenniveau von 48 Prozent gesichert?

Die Haltelinie gilt nach aktuellem Recht bis zur Rentenanpassung am 1. Juli 2031. Die Rentenkommission schlägt für Rentenzugänge ab 2032 einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor vor, der 48 Prozent beim Renteneintritt absichern soll. Beschlossen ist das noch nicht.

Ist die neue gesetzliche Kapitalrente bereits beschlossen?

Nein. Die Koalition will die Empfehlungen umsetzen, ein Gesetzentwurf lag bis Ende September 2026 aber noch nicht öffentlich vor. Erst mit Beschluss von Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat und Verkündung im Bundesgesetzblatt entsteht geltendes Recht.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Sie genießen Bestandsschutz und können weiter bespart werden. Neuabschlüsse nach dem alten Modell sind ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr möglich, an ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot. Ein Wechsel ist freiwillig.

Meinung: Eine Rentenzahl, die Vertrauen kostet

Die Rentenpolitik hat über Jahre mit einer Kennziffer gearbeitet, die für die große Mehrheit der Versicherten nicht zutrifft. Eine Versorgungsquote, die auf Geld beruht, das nie gespart wurde, beruhigt vor allem die Politik, nicht die Menschen. Dass die Alterssicherungskommission jetzt eine Nettoersatzquote und ein Monitoring der tatsächlichen Vorsorge verlangt, ist überfällig und der vielleicht ehrlichste Teil ihres Berichts. Entscheidend wird aber sein, ob die Regierung die neuen Zahlen auch dann offen veröffentlicht, wenn sie unbequem ausfallen. Gerade Geringverdiener, Alleinerziehende und Menschen mit brüchigen Erwerbsbiografien, die heute schon auf Grundsicherung oder Bürgergeld angewiesen sind, brauchen realistische Zahlen statt Modellrentner. Eine Rentenreform, die mit höheren Beiträgen und gedämpften Rentenerhöhungen arbeitet, wird nur dann Akzeptanz finden, wenn die Versicherten nachvollziehen können, was am Ende tatsächlich auf ihrem Konto ankommt.

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